Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich heute mit einer Frage an Sie, die mich bereits seit einiger Zeit beschäftigt. Ich spiele mit dem Gedanken, mir das Logo der Alternative für Deutschland (AfD) als Tattoo stechen zu lassen. Bevor ich jedoch eine endgültige Entscheidung treffe, möchte ich sicherstellen, dass ich das Logo in dieser Form überhaupt nutzen darf.
Gibt es rechtliche Bestimmungen oder urheberrechtliche Einschränkungen, die die Verwendung des AfD-Logos als persönliches Tattoo regeln? Falls ja, welche Konsequenzen könnten daraus entstehen? Ich möchte sichergehen, dass ich keine rechtlichen oder ethischen Grenzen überschreite.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung in dieser Angelegenheit.