Ja, wenn die Abkürzung nicht in Form von Siegrunen verwendet wird. SS-Schreibmaschinen hatten eine Taste für die Doppelrune.
Die Verwendung der Doppelrune ist strafbar (§ 86a StGB), wenn sie nicht „der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient“ (§ 86 Abs. 4 StGB).