Was soll ich in dieser Situation machen (Fotografie)?
Ich habe vor ca. 3 Jahren von einem Astrofotografen eine modifizierte Astrokamera ausgeliehen bekommen.
Ich habe aber festgestellt, dass diese Kamera einen Sensorfehler hat.
Diese Kamera liegt deswegen bei mir seit über 2 Jahren unbenutzt im Schrank herum und ich kann den Astrofotografen seit über 2 Jahren nicht mehr erreichen.
Ich habe schon mal vor einem Jahr in gefragt ob er seine Kamera nicht wieder abholen möchte, aber leider ohne Antwort.. :/
Was soll ich in dieser Situation machen? soll ich die Kamera verkaufen oder ihn doch noch probieren irgendwie zu erreichen?
Bitte nur hilfreiche Antworten
Danke im Voraus.
2 Antworten
Also die Kamera verkaufen halte ich für nicht korrekt. Du hast sie ja nur ausgeliehen, also wie kommst du drauf sie zu verkaufen? Es handelt sich ja nicht um dein Eigentum. Und die Kamera holt mit Sicherheit auch nicht so viel Platz bei dir weg, dass du sie dringend verkaufen müsstest.
Allerdings wenn er die verliehene Kamera nicht zurückfordert verjährt eine Verleihfrist. Zwar verjährt der Herausgabeanspruch aus § 604 BGB innerhalb von 3 Jahren, jedoch steht dem Eigentümer der Sache noch ein dreißigjähriger Herausgabeanspruch zu. Insbesondere wenn keine Leihfrist vereinbart war.
Ich würde auf jeden Fall mal noch über Facebook oder Bekannte/Verwandte von ihm versuchen, den Kontakt wiederherzustellen. Du weisst doch sicher auch wo er wohnt oder nicht? Erst wenn jegliche Versuche ins Leere gehn, kannst du die Kamera verkaufen.
Ausgeliehen bedeutet es ist noch sein Eigentum. Verkaufen wäre strafbar.
Ich würde sie nicht verkaufen sondern irgendwo gut aufbewahren.
Ich glaub zwar nicht dran, aber erkann theoretisch jederzeit Anspruch erheben.
Kannst sie auch auf Risiko verkaufen und wenn er sich meldet ihm das Geld anbieten.
Versuch in jedem Fall nochmal Kontakt herzustellen.
Wie gesagt, ich kann und darf dich nicht zu einer Straftat anstiften. Deswegen kann ich dir nicht dem Verkauf zustimmen. Rechtlich musst du sie behalten. Man könnte ja mal googlen ab wann der Besitzanspruch verfällt?
okay ja dass ist mir auch klar. wegen dem Besitzanspruch kann ich mal nachlesen, vielen dank aber! :)
Freut mich wenn ich dir helfen konnte. Vielleicht findet sich ja eine Lösung. Liebe Grüße
Danke für die Antwort..
Ich habe ihm heute schon eine Email über seine Webseite geschrieben und warte jetzt erstmal auf eine Antwort ab.
Aber wenn er nicht darauf antwortet, was soll ich dann machen??
Ich meine, ich kann die ja noch so lange ich will aufbewahren, aber wenn die eben unbenutzt ist, dann macht es ja kein Sinn diese weiterhin aufzubewahren, da sie einfach nur Platz wegnimmt. :/