Bushcrafting was legal, illegal?

7 Antworten

Bushcrafting was legal, illegal?

Diese Frage hat zwei "Definitionsprobleme":

  • Was genau bedeutet "legal"?
  • Und was genau ist für Dich "Bushcraft"?

 

"Legal" kann man im Gesetz nachlesen. Legal ist alles, was nicht explizit verboten ist. Aber das spielt im Zweifel ja hier keine Rolle. Denn die Frage ist, was Du damit (Axt, Beil) an der betreffenden Stelle überhaupt machen willst. Und das kann durchaus verboten sein.

Ein Beispiel:
Es ist ja auch "legal" ein Feuerzeug in der Hosentasche dabei zu haben. Es gibt kein Gesetz, das Dir das verbietet. Trotzdem darfst Du nicht überall ein Feuer damit machen.

Genauso ist ein Beil per se erst einmal ein Werkzeug und das "dabei haben" im Wald somit an sich keine verbotene Sache. Aber sobald Du damit irgend etwas machst, sieht es im Zweifel schon wieder ganz anders aus.

 

Und was ist für Dich denn genau "Bushcraft"? Siehe meine Nachfrage oben unter Deiner Frage. Das müsstest Du erst einmal definieren. Was willst Du da konkret machen?

Alle Wiesen, Felder, Wälder, Brachlandschaften gehören in Deutschland irgendwem. Entweder einer Privatperson oder einer so genannten "juristischen Person" (also einer Firma, dem Staat, der Gemeinde etc.). Es ist also fremder Leute Grundstück.

So lange es also nicht Dein Eigentum ist (="der Wald gehört Dir oder Deiner Familie") darfst Du da erst einmal nur "zu Erholungszwecken auf den vorhandenen Wegen herumlaufen", mit entsprechenden weiteren Einschränkungen (siehe dazu auch den Link weiter unten zum Punkt "wild übernachten").

  • Dort etwas bauen ("Bushcraft-Camp")? Nein, darfst Du nicht. Du hast da nicht "irgend etwas mit dem Holz anderer Leute zu machen" oder etwas auf anderer Leute Grundstück zu errichten. Denn das gehört Dir Beides nicht.
  • Dich dort "abseits in die Büsche schlagen"? Nein, auch das nicht. Das wäre Beunruhigung von Wild, siehe §19a Bundesjagdgesetz:
Verboten ist, Wild (…) unbefugt an seinen Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören.

 

Es stellt sich somit die Frage, wozu Du ein Beil auf fremder Leute Grundstück mit Dir herumträgst. Denn niemand trägt das "nur so, ohne Grund" mit sich herum. Und diese Frage musst Du Dir dann auch gefallen lassen, wenn man Dich damit dort antrifft und sie Dir stellt.
Zu welchem legalen Zweck sollte das nötig sein? Eben, es gibt keinen.

→ Schlussfolgerung:
Du gehst mit dem Vorsatz in den Wald, dort etwas nicht erlaubtes zu machen. Und so wirst Du dann im Zweifel auch behandelt.

Ein weiteres Beispiel:
Das ist genauso, als wenn Du einen Werkzeugkasten bei Dir hast. Erst einmal kein Problem, das ist nicht verboten, warum auch?
Sobald ich aber eine Person die ich nicht kenne und nicht beauftragt habe mit einem Werkzeugkasten auf meinem Grundstück in der Nähe meines Hauses oder meines Autos antreffe, die sich dort (ggf. noch nachts oder "versteckt") herumdrückt sieht die Sache schon wieder ganz anders aus. Was hat der da zu suchen?
Da ist es nur normal, das er erstmal unter Verdacht gerät, dort etwas illegales vorzuhaben. Und so wird er dann im Zweifel eben auch behandelt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selber jahrelang draußen unterwegs

In deinem Wald kannst du damit machen was du willst!

Aber von fremden Eigentum lass die Finger weg!

Was du in der Öffentlichkeit nicht ohne "berechtigtes Interesse" herumtragen darfst, ist in § 42a WaffG geregelt.

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Ein Beil darf man also führen.

Aber: Was man selbstverständlich nicht darf, ist Bäume fällen, Feuer machen, Sachbeschädigung, Umweltverschmutzung und so weiter.

Mitnehmen darfst Du in den Wald alles, was nicht unters Waffengesetz fällt, bzw. wo Du ein berechtigtes Interesse nachweisen kannst.

Benutzen darfst Du jedoch recht wenig!

Bushcrafting ist so oder so sehr umstritten, da sollte man nicht mit der Axt in den Wald fallen. Das könnte recht viel Ärger bedeuten.

Für den Anfang empfehle ich mal einen Blick in das zutreffende Landeswaldgesetz.

Ein Beil darfst du mitnehmen, da hat das WaffG eigentlich nix dagegen. Nur darfst du damit dort fast Nichts anstellen.