Zweitwagen Regelung Kind?

4 Antworten

Du meldest das Auto deiner Versicherung als Zweitwagen. Gibst an, das außer dir noch andere damit fahren. Wer genau oder wo der wohnt ist der Versicherung egal.

Brutus666 
Fragesteller
 12.11.2018, 10:25

Im Antragsformular der HUK24 steht, dass der Fahrer im gleichen Haushalt leben muss, Hauptwohnsitz meines Sohnes ist aber beim Vater, Zweitwohnsitz bei mir.

Bonye  12.11.2018, 10:35
@Brutus666

Wenn ich das online durchklicke, kann man beim Punkt Fahrzeughalter "Kind" auswählen. Genauso beim späteren Punkt Fahrer des Fahrzeugs "Kind(er) des Versicherungsnehmers"

siola55  12.11.2018, 12:53
Wer genau oder wo der wohnt ist der Versicherung egal...

Stimmt so nicht ganz! Bei einer späteren Übetragung der schadenfreien Jahre auf den Sohn spielt der Wohnort schon eine Rolle - wie soll der Sohn täglich mit dem Auto fahren, wenn es doch gar nicht vor seiner Haustür steht???

Wenn du ihn als Zweitwagen anmeldest (was ich auch so machen würde), wird er ja auf dich angemeldet und dein Sohn ist "lediglich" zusätzlicher Fahrer (auch wenn er in der Praxis immer fährt). Somit gilt bei der Anmeldung dein (Erst-)Wohnsitz.

Huh? Was hat das mit der Versicherung zu tun?

Achso, der billig Onlineversicherer hat hier irgendwelche absurden Regelungen. Dann ruf doch dort einfach mal an, die beraten dich bestimmt gerne und kompetent.

Warum nicht gleich die Eltern-Kind-Regelung bzw. Kunden-Kinder-Regelung? Der Sohn ist dann Fzg.-Halter und gleichzeitig Versich.nehmer und sammelt somit gleich für sich selbst die schadenfreien Jahre ;-) Eine spätere Übertragung ist dann hinfällig und er bekommt gleich selbst seine Strafzettel...

Einfach mal euch gemeinsam beraten lassen von einem Versich.maklerbüro in eurer Nähe!

Sein 1. Auto möchte ich als Zweitwagen versichern; er ist alleiniger Nutzer des Fahrzeugs.

Kommt drauf an, wer der Fzg.-Halter werden soll...

Gruß siola55