Zweiter Einparkschaden an der Stoßstange, darf die Versicherung sich weigern zu zahlen?

6 Antworten

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Eine bereits vorher kaputte Stoßstange bekommst du natürlich nicht noch einmal ersetzt. Nur wenn du weitere Kosten nachweisen kannst, bekommst du diese erstattet.

crazybutnice 
Fragesteller
 05.01.2017, 14:27

Genau, dass habe ich auch so vernommen und verstehe ich. Klar. Die Stoßstange muss beim jetzigen Gutachten berücksichtigt werden und abgezogen werden vom Schaden. Es geht daher um die Schäden die um die Stoßstange herum enstanden sind. Stutzig macht mich der Gutachter heute, der mich darüber informierte, dass er es heute abgeschickt habe an die Versicherung. Er sagte, "Endweder zahlen die den Schaden oder die zahlen NICHTS." "Ich habe ein bischen getrickst und bisschen dick aufgetragen. Eine fette Rechnung habe ich denen auch geschickt. Aber damit haben Sie nichts zutun. Mal gucken was die sagen. Den Vorschaden habe ich abgezogen und als Hinweis ins Gutachten aufgenommen. Gucken wir mal, wie die es aufnehmen. Stellen sie sich lieber auf Null Euro ein." Die Art wie der Gutachter redet macht mir Angst. Ich werde bei der Versicherung es aufjedenfall im Auge behalten. 

Korrekt ist die Aussage, dass alle nicht reparierten Schäden einem Unfallregister gemeldet werden. Das nennt sich HIS.

Bei deinem zweiten Schaden wird der vorherige Schaden angerechnet. Das heißt im Klartext: Alles, was bei dem ersten Schaden schon bezahlt worden ist, wird nicht mehr ausbezahlt werden. Du kannst nicht für eine kaputte Stoßstange zweimal abkassieren.

So, nun habe ich eine Frage: Hast du den Gutachter beauftragt? Oder hat den etwa die Versicherung geschickt?

Die Aussage von dem Gutachter, dass, wenn du Glück hast der Schaden nicht bei HIS registriert ist, macht mich stutzig. Ein professioneller Gutachter sollte Vorschäden in seinem Gutachten vermerken.

Ein freier Gutachter kann hierzulande pro Gutachten 700-800€ verlangen, sofern es kein Kurzgutachten ist.

Wohin soll die Versicherung das Geld überweisen, wenn nicht auf dein Konto? Zur Reparaturfirma geht nicht, da nicht vorhanden.

Warum zum Anwalt?

crazybutnice 
Fragesteller
 04.01.2017, 21:40

1.Hast du den Gutachter beauftragt? Ja! Die Gegenversicherung bat mich am Telefon zu einer Werkstatt zu fahren um dort ein Kostenvoranschlag zu machen. Das tat ich. Ich suchte mir einen in meiner Nähe aus. Der sagte mir jetzt nach der Besichtigung, dass er ein Gutachten mache.

2. Warum zum Anwalt? Keine Ahnung, um Betrug derenseits zu vermeiden. Ich weiß nicht, was die alles machen können, außer Kostenvoranschläge und Gutachten zu schreiben.

3. Wohin soll die Versicherung das Geld überweisen, wenn nicht auf dein Konto? Ja das ist mir schon klar. Ach ich mach mir nur schon wieder zuviele Gedanken. ich habe mit dem Thema Auto schon soviele schlechte Erfahrungen gemacht. Und ich war alleine, als ich bei denen war. ich weiß halt nicht, was auf mich zukommt. Ist neu.

catchan  04.01.2017, 21:43
@crazybutnice

1. Warum misstraust du dem Gutachter, den du selber beauftragt hast?

2. Dir ist schon klar, dass so, wie du den Vorfall schilderst, du derzeit versuchst die Versicherung zu betrügen? Nicht umgekehrt.

3. Momentan sieht es für mich so aus, dass von der Versicherungsseite alles korrekt abläuft. Nicht einmal den eigenen Gutachter wollten sie dir aufschwatzen.

crazybutnice 
Fragesteller
 04.01.2017, 21:57
@catchan

Betrug meinerseits? NEIN. Ich kenne diesen Gutachter nicht. Ich habe keine Erfahrung mit ihm. Ich habe den im Internet gesehen, mit ihm telefoniert und bin zu ihm gefahren. Mein Problem ist nur. Mir sind in den letzten 10 Jahren seit ich den Wagen habe, so einige reingefahren und haben sich aus dem Staub gemacht. Keine Unterlagen, um die Schäden zu begleichen. Ich habe den Unfallverursacher sogar angerufen und mich bedankt, dass er den Vorfall gemeldet hat. Als ich die Gegenversicherung anrief, sagte ich zu denen, dass am Auto nichts gemacht werden müsse, da der Schaden für mich so klein aussieht, dass es sich nicht lohne einen Gutachter dazuzuholen. Daraufhin sagte er, dass ich wenigstens zu einer Werkstatt einen Kostenvoranschlag einholen solle. Die Gegenverischerung weiß telefonisch bescheid von dem Schaden von letztes Jahr und bekamen auch schon die Unterlagen. Ich mache mir auch gar keine Hoffnung, das ich den Schaden beglichen bekomme. Ich will nur nicht, dass im nachhinein noch mal ärger kommt, weil was nicht richtig gemacht wurde oder was vergessen wurde. Wenn du sagst, dass die alles so richtig machen bin ich beruhigt. Nur soviele Leute erzählen und verunsichern einen, das man sich dann so seine Gedanken macht. ganz besonders dann, wenn man darin keine Erfahrung hat. Aber Betrug meinerseits. nein, wenn es so rüberkommt, sry...

catchan  04.01.2017, 22:07
@crazybutnice

Ich kenne diesen Gutachter nicht. Ich habe keine Erfahrung mit ihm. Ich
habe den im Internet gesehen, mit ihm telefoniert und bin zu ihm
gefahren.

Du hast den Gutachter ausgewählt. Der kommt nicht von der Versicherung. Das war deine Wahl.

Der Gutachter hat den Auftrag die Schadenshöhe festzustellen. Dazu hat er auch die Vorschäden zu berücksichtigen.

Mir kommt der Gutachter hier, wie du ihn schilderst, nicht ganz koscher vor.

Nur gut, dass du der Versicherung bereits mitgeteilt hast, dass es einen Vorschaden gibt. Damit bist du schon mal aus dem Schneider.

Die gegnerische Versicherung hat sich bis dato top verhalten. Statt sich zu freuen, dass du den Schaden wegen Geringfügigkeit auf dich beruhen lassen willst, haben sie dir geraten einen Kostenvoranschlag zu machen. Es wurde nicht versucht dir den eigenen Gutachter oder die Partnerwerkstatt aufzureden. Mehr kann man nach aktuellem Stand nicht verlangen.

Jaja, ich weiß, die Leute reden viel, vor allem bei diesem Thema. Die Ärzte haben mal gesungen, dass man Leute reden lassen soll.

Meiner Einschätzung nach ist alles derzeit am Laufen. Warte einfach ab, was rauskommt.

Wenn wieder Fragen aufkommen, meldest du dich einfach wieder...

Tatsache ist, dass du den nicht beseitigten Vorschaden in deinem Schadensbericht eintragen musst.

Tust du dies nicht und es wird festgestellt - liegt der Verdacht eines versuchten Versicherungsbetruges nahe.

Solche Schäden die nicht repariert werden sind in der HIS-Liste eingetragen und jedes Versicherungsunternehmen hat darauf Zugriff.

http://www.gdv.de/his/

Richtig ist, dass der Vorschaden bei der gegnerischen Versicherung aktenkundig ist! Handelt es sich bei dem neuen Schaden wieder um die gleiche Versicherungsgesellschaft? Aber egal, natürlich tauschen sich die Versicherungen auch untereinander aus. Also die bereits ersetzten Schäden werden nicht noch einmal erstattet. Neu hinzu gekommene Schäden schon! Deshalb wahrheitsgemäß die Angaben machen und sich auf keine Muschelei einlassen; denn das könnte als Versicherungsbetrug angezeigt werden! Meistens liegen auch Fotos vor!

crazybutnice 
Fragesteller
 05.01.2017, 14:12

Nein, es ist eine andere Verischerung, um genau zu sagen dieselbe bei der ich auch versichert bin, deswegen bin ich ja gerade so übervorsichtig und verängstigt. Schließlich will ich deswegen nicht aus meiner Versicherung fliegen. Fotos liegen vor.

Du hattest einen Teil des Schadens bereits bezahlt bekommen, und wenn das ein zweites Mal nicht klappt, redest du von Abzocken. DU bist Derjenige, der die Versicherung und damit alle Beitragszahler abzocken willst.

Was jetzt neu beschädigt wurde bekommst du erstattet, was bereits beschädigt war natürlich nicht.

crazybutnice 
Fragesteller
 04.01.2017, 21:44

Wow wow wow... beruhig dich mal. Ich will niemanden abzocken, deswegen frage ich hier ja nach, ob das rechtens ist, was er mir alles erzählt hat und wie das abläuft. Im Übrigen weiß die Gegenversicherung bescheid vom bereits beglichenen Schaden. Die Unterlagen liegen denen vor.

Meine Frage war nur, ob es stimmt, dass die Verischerung Zahlungen verweigern kann, wenn an der Stoßstange ein weiterer Unfall passiert ist oder ob der Schaden verrechnet wird mit dem alten. Nichts mehr. Danke