Zwei Zahnzusatzversicherungen parallel abschließen ohne Betrugsabsicht möglich?

4 Antworten

Das erste Problem lautet: "... eine verhältnismäßig teure Behandlung steht an." Was genau bedeutet "steht an" ? Wenn eine Behandlung bereits geplant und entsprechend beim Zahnarzt in den Akten dokumentiert ist, ist diese bei allen (diese Mogelpackung ZahnSofort der Ergo vergessen wir hier mal ganz schnell) Versichereren ausgeschlossen. dazu müssen noch nicht einmal entsprechende Fragen im Antrag gestellt werden, das steht ggf. im Kleingedruckten.

Das zweite Problem sind die Antragsfragen. Hier wird fast immer nach bestehenden bzw. zusätzlichen Absicherungen gefragt. Das musst Du dann min. beim 2. Antrag  mit "Ja" und entsprechenden Angaben zum Umfang dieser bereits bestehenden bzw. schon beantragten Versicherung beantworten.

Das dritte Problem sind die Versicherungs- bzw. Tarifbedingungen. hier findet sich sehr häufig unter dem Stichwort "Versicherbarkeit" o.ä. ein Passus der sich mit dem Thema Parallelversicherung beschäftigt und den Abschluss dann ggf. einschränkt oder unmöglich macht.

Fazit: Es wird sehr wahrscheinlich nicht funktionieren, das hat mit Deinen nicht-betrügersichen Absichten nichts zu tun. Es geht erst einmal gar nicht um die Beanspruchung von Leistungen sondern, ganz allgemein gesagt, um Abschlussvoraussetzungen.

Noch etwas zum Tarif B - Zitat: "..., leistet danach jedoch bis zur kompletten Rechnungssumme, auch wenn der Anteil den Festausschuss der ges. Krankenkasse übersteigt."

Das gilt nur für eine sogenannte Regelversorgung (mal einfach googeln), bei einer höherwertigen Versorgung zahlt nur ein einziger Tarif bis zur kompletten Rechnungssumme (also 100 %) und der ist von der Württembergischen und unwahrscheinlich teuer. Ansonsten wird immer nur ein gewisser Prozentsatz (z.B. 70, 80 oder 90 %) gezahlt.

sterama  19.05.2015, 12:29

Das ist die richtige Antwort zur Fragestellung. Eine Anmerkung zum letzten Passus - auch die Zahnzusatzversicherung der DFV: Zahnschutz Exklusiv leistet 100%.

DolphinPB  19.05.2015, 15:17
@sterama

Jep, hatte ich übersehen - Danke.

Auch wenn es nicht direkt im Antrag steht, gehört es zu deinen Obliegenheiten, weitere Versicherungsverhältnisse offen zu legen. das wird also nicht funktionieren. Spätestens wenn du eine Leistung beantragst, wird das geprüft, und BEIDE Versicherer werden wegen der Obliegenheitsverletzung nicht zahlen.

milkcountry 
Fragesteller
 23.05.2015, 02:23

Wie gesagt, die Antwort in der Kundenbetreuung eines der Versicherer bestätigte, dass für den Versicherer entscheidend ist, dass ich als Versicherter die Originalrechnung sprich nur bei diesem Versicherer alleine die Rechnung einreiche. Ob ich dabei eine andere Versicherung laufen lasse, war dieser Versicherung lt. dem Kundenbetreuer egal. Andererseits darf ich lt. Angaben d. KDBetreuers nicht zwei Police mit unterschiedlichen Konditionen bei diesem Versicherer anmelden. Beide dieser Fragen wurden hier komplett gegenteilig beantwortet. Welcher Version soll ich glauben?

DerHans  24.05.2015, 19:39
@milkcountry

Diese "Kundenbetreuung" wird in irgendeinem CallCenter geleistet. Wenn du viel Glück hast, sitzt dort jemand, der tatsächlich auf Deutsch antworten kann.

Du kannst es ja einfach versuchen. Aber dann kannst du dein Geld auch gleich aus dem Fenster werfen.

Du musst beim Abschluß der Versicherung B bereits im Antrag angeben, ob eine andere Versicherung besteht. Machst Du das nicht, ist das eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und die Versicherung kann vom Vertrag zurück treten.

Zunächst einmal sehe ich bei beiden eine grundsätzliche Leistungspflicht.

Bei beiden werden freiwillig Beiträge entrichtet und es handelt sich um privat abgeschlossene Verträge. In wie weit hier allerdings eine Schadensbegrenzungspflicht besteht, weiß ich nicht. Hast Du eine Rechtschutzversicherung ? Da kann man sich meist einen kostenlosen, versierten juristischen Rat einholen. Würde ich in diesem Fall dringend empfehlen !

DolphinPB  19.05.2015, 12:08

Man muss einfach nur die entsprechenden Bedingungen und Tarifinfos studieren, da braucht es keinen RA.

DerHans  19.05.2015, 13:44

Auf solche Ideen sind schon andere gekommen.

Schau mal unter Obliegenheitspflichten des Versicherten nach. da sind solche Spielchen schon im voraus ausgeschlossen.

BEIDE Versicherer werden sich weigern zu zahlen. 

Da hilft auch keine Rechtsschutzversicherung

milkcountry 
Fragesteller
 20.05.2015, 23:05
@DerHans

auch wenn ich meine Rechnungen nur bei einem Versicherer einreiche?  ERGO sagt z.B. bei ZEZ wäre dies kein Problem, wenn ich eine andere Versicherung(anderer Versicherer) laufen lasse und bei ERGO die Rechnungen einreiche. oder lohnt sich ZEZ(Zahnersatz Sofort der ERGO) in gar keinem Fall und für gar keinen Kunden? und das ist nur eine Ausrede um mich zu locken?

DerHans  24.05.2015, 19:35
@milkcountry

Du bist VERPFLICHTET, weitere Versicherungen anzuzeigen. Dann wird der Vertrag gar nicht policiert.