Zwei Teilzeitjobs, Steuern und Krankenversicherung?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du in beiden Beschäftigungen mehr als 450 € verdienst, handelt es sich um zwei versicherungspflichtige Beschäftigungen. Die Arbeitgeber "teilen" sich die Sozialabgaben nicht, sondern berechnen jeder von seinem Arbeitsentgelt die Beiträge (solange du insgesamt die Beitragsbemessungsgrenze der KV/PV von 4425 € monatlich nicht überschreitest).

Die Steuern werden im Zweitjob immer mit Steuerklasse VI berechnet, die dadurch vielleicht zuviel gezahlten Steuern bekommst du am Jahresende (bzw. im Folgejahr) nachgezahlt. Aber nicht in Form des Lohnsteuerjahresausgleichs, sondern indem du eine Steuererklärung machst.

Kruemelchen06 
Fragesteller
 03.04.2018, 12:34

Vielen Dank, das klingt sehr schlüssig. Richtig, ich bin schon jetzt mit dem "Noch-Minijob" in Lohnsteuerklasse sechs.

grubenschmalz  03.04.2018, 21:17

Äh, da sich die gezahlten Lohnsteuern bei einem Zweitjob auch für den ersten Job erhöhen, ist hier von einer Nachzahlung auszugehen! Steuerklasse 6 bedeutet nicht, dass man Zuviel steuern zahlt, sondern nur, dass kein Steuerfreibetrag angewendet wird. Den hat sie ja aber bereits für den ersten Job. Und der zweite Job ist dann Steuerprogressiv.

Also 100 pro Nachzahlung

okieh56  03.04.2018, 21:47
@grubenschmalz

Du hast recht. Durch die Steuerprogression wird eher eine Steuernachzahlung fällig sein, falls der FS nicht noch was abzusetzen hat.

okieh56  03.04.2018, 21:50

@grubenschmalz hat recht. Du wirst eher Steuern nachzahlen müssen. Aber vielleicht kannst du ja mehr Kosten geltend machen durch den Zweitjob - z.B. Kilometergeld (Werbekosten).

Ich bin mir gerade nicht sicher, ob arbeitszeitrechtlich eine Wochenarbeitszeit von 45,5h überhaupt erlaubt ist.

Beide Arbeitgeber führen die SV-Beiträge anhand des Bruttolohnes ab. Da musst du dir keinen Kopf machen.

Ansonsten, da du einen Job mit LSt-Klasse 6 hast, bist du verpflichtet eine Steuererklärung durchzuführen. Du kannst davon ausgehen, dass du Nachzahlen musst. Also das immer im Hinterkopf behalten bzw. ggf. vorher Kontakt mit dem Finanzamt aufnehmen, dass du unterjährig schon Abschläge zahlst. 

okieh56  03.04.2018, 12:35

Alles richtig, aber sie wird eher Steuern erstattet bekommen falls sie nicht noch andere zu versteuernde Einnahmen hat), denn mit STKL VI zahlt man immer zu viele Steuern, nicht zu wenig. Wären beide Jobs mit STKL I abgerechnet worden, sähe die Sache anders aus.

Kruemelchen06 
Fragesteller
 03.04.2018, 12:36

Vielen Dank :-) Also bekomme ich auch keine "Probleme" mit der Krankenversicherung. Jeder Arbeitgeber berechnet dann für sich die Abzüge, so wie ich es verstehe. Mit dem Finanzamt habe ich schon gesprochen. Soweit ist eine Wochenarbeitszeit von 6x8Stunden erlaubt.

okieh56  03.04.2018, 12:38
@Kruemelchen06

Mit der KK bekommst du keine Probleme, beide AG melden dich dort an. Solltest du mehr als 6 Wochen erkranken, bekommst du sogar 2 mal Krankengeld.

Kruemelchen06 
Fragesteller
 03.04.2018, 12:40
@okieh56

Super, vielen vielen Dank. Also treten beide Arbeitgeber nicht in Kontakt und jeder berechnet für sich selbst? Ich habe nämlich gar keine Lust auf irgendwelchen rechtlichen Stress. Der zweite Teilzeitjob wird auch nur etwa drei Monate laufen, da es im Betrieb brennt. Danach wird es wieder ein Minijob.

okieh56  03.04.2018, 12:43
@Kruemelchen06

Du hast beiden AG gemeldet, dass du zwei Jobs hast, damit hast du deine Schuldigkeit erfüllt.

Kruemelchen06 
Fragesteller
 03.04.2018, 12:47
@okieh56

Das beruhigt mich gerade sehr :-D Richtig, beide Arbeitgeber wissen voneinander, den Hauptarbeitgeber habe ich über die temporäre Änderung informiert, das Finanzamt weiß schon lange, dass ich einen Haupt-und einen Nebenjob habe, und rechnet in zwei Lohnsteuerklassen ab. Nur machen einen die ganzen Gesetze und Schlupfwinkel echt rappelig :-D Danke für deine Mühe und Zeit :-)

Informieren musst du die Arbeitgeber selbst. Und BEIDE Arbeitsverhältnisse sind versicherungspflichtig.

Beide Arbeitgeber entrichten die Beiträge nach deinem Bruttoverdienst.

Kruemelchen06 
Fragesteller
 03.04.2018, 14:05

Hallo Hans, ja. Das habe ich bereits gemacht und beide Arbeitgeber wurden informiert.