Zwei Minijobs mit Zuschlag was ist erlaubt?

siola55  16.07.2020, 08:02

Was bitte ist denn deine Hauptbeschäftigung? Schule, Studium, Ausbildung bzw. Ausbildungssuchend oder bereits in Arbeit???

Elnino650 
Fragesteller
 16.07.2020, 08:10

Bin Teilzeit beschäftigt auf 80 std monatlich

4 Antworten

Kommt in erster Linie auf deine Hauptbeschäftigung an:

Mehrere 450-Euro-Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern
Hat Ihr Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausführen, wenn er insgesamt nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient. Überschreitet er die Verdienstgrenze insgesamt, sind alle Jobs versicherungspflichtig – und damit keine Minijobs.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html

Steuerfreie Einnahmen zählen nicht zum Verdienst
Hat Ihr Minijobber steuerfreie zusätzliche Einnahmen, zählen diese nicht zu seinem regelmäßigen Verdienst. Dazu gehören einmalige Einnahmen oder laufende Zulagen, Zuschläge und Zuschüsse, wie z. B. Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Einen Minijob kannst Du bis zu einem Einkommen von 450 Euro sowieso sozialversicherung - und steuerfrei ausüben.

https://www.haufe.de/personal/entgelt/minijob-versicherungspflicht-durch-sfn-zuschlaege_78_292700.html

Elnino650 
Fragesteller
 16.07.2020, 07:50

Hallo wilees danke für die Antwort . Aber meine Frage ist ich verdiene ja 300 Euro + 150 Euro sonntagszuschlag. Also verdiene ich im Endeffekt nur 300 Euro sogesehen. Weil der sonntagszuschlag steuerfrei ist . Meine Frage jetzt könnte ich nochmal für 150 Euro einen Job annehmen oder nicht? Danke im Voraus

siola55  16.07.2020, 08:21
@Elnino650

Leider nein, da neben deiner versich.pflichtigen Teilzeitbeschäftigung nur ein Minijob möglich ist!

Das wäre dann möglich, wenn der Sonntagszuschlag 150 € beträgt.

Anmerkung:

Das Einkommen aus den Minijobs ist nicht steuerfrei, es wird lediglich pauschal mit 2 % versteuert

GutenTag2003  16.07.2020, 07:06

Ergänzung:

der steuerfreie Sonn-und Feiertagszuchlag

Elnino650 
Fragesteller
 16.07.2020, 07:46

Hallo GutenTag2003 danke für die Antwort. Du weiß worauf ich hinaus möchte. Also 300 ist mein Verdienst und habe 150 Euro sonntagszuschlag also verdiene ich im Endeffekt 300 Euro nur weil der Zuschlag sowieso steuerfrei ist. Könnte ich also noch einmal 150 Euro dazu verdienen!? Lieg ich da richtig

siola55  16.07.2020, 08:12
@Elnino650

Falls du keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausübst - ja😂!

GutenTag2003  16.07.2020, 08:14
@Elnino650
Lieg ich da richtig

Wenn der Zuschlag in dieser Höhe steuerfrei ist, ja ...

... und siehe Anmerkung von Siola55

Liegen beide Minijobs zusammen unter 450€, können beide auf Minijobbasis abgerechnet werden.

Kommt man drüber, muss ein Job nach Steuerklasse berechnet werden und einer nach Minijobbasis. Das ist bei dir der Fall.

Hast du keinen weiteren Hauptjob, dann wird nach deiner normalen Steuerklasse berechnet, hast du noch nen Hauptjob, dann nach Steuerklasse 6.

siola55  16.07.2020, 08:09
Kommt man drüber, muss ein Job nach Steuerklasse berechnet werden und einer nach Minijobbasis. Das ist bei dir der Fall...

Überschreitet er die Verdienstgrenze insgesamt, sind alle Jobs versicherungspflichtig – und damit keine Minijobs.