Zwangsvollstreckung - Wohnen im Elternhaus : Rechte des Gerichtsvollziehers?!

6 Antworten

Ein Besuch vom Gerichtsvollzieher ist immer unangenehm und peinlich, aber keine Angst wegen den Sachen Deiner Eltern, da kann nichts passieren. Ansonsten haben meine "Vorschreiber" schon das wichtigste gesagt - vielleicht eins noch: Sei auf jeden Fall zu Hause, wenn der Gerichtsvollzieher kommt, es sind auch nur Menschen, oft sogar sehr nette und hilfsbereite, die Dir viele nützliche Tips geben können. Wenn Du den Termin nicht einhälst machst Du alles nur schlimmer und noch teurer! Glaub mir!

Wo bekommt man in deinem Alter so viele Schulden her? Geh mal zur Schuldnerberatung! Die erklären dir bestimmt auch, was der Gerichtsvollzieher darf. Ich hoffe deine Eltern wissen das mit dem Gerichtsvollzieher, sonst bekommen sie den Schock fürs Leben, wenn der auf einmal vor ihrer Tür steht. Vielleicht können sie dir auch helfen?

pimkiie 
Fragesteller
 25.06.2010, 12:58

Ist eine lange Geschichte und die Schulden war leider mehr als notwendig.. von meinen Eltern gibts keine Unterstützung ebenso wie es seit Monaten keinen wirklichen Kontakt mehr gibt..

Chris192  25.06.2010, 13:05
@pimkiie

Ich würde ihnen dann wenigstens als Vorwarnung einen Zettel hinlegen, dass ein Gerichtsvollzieher kommt. Ich würde das schlecht aufnehmen, wenn ohne Vorwarnung ein Gerichtsvollzieher in meiner Wohnung stünde, auch wenn er nur zu meiner Tochter wollte. Ich wünsche dir viel Glück und Kraft. Denk mal an die Schuldnerberatung wegen Umschuldung oder so...und hoffentlich renkt sich das mit deinen Eltern wieder ein.

Er darf dir "nahezu ALLES" wegnehmen was auch dir gehört. Eigentum (Nachweisbar!) deiner Eltern geht ihn nix an. Aber am besten wäre es wenn du versuchst eine Ratenzahlung zu vereinbaren, weil Pfändungen machen deine Schulden eher größer als das es wirklich was nutzen bringt. Es sei denn vor deiner Türe steht ein neuer Audi/BMW etc. welcher bereits bezahlt ist...Denke auch mal über eine Privatinsolvenz nach bzw. geh zu einer Schuldnerberatung!

Wart´s einfach ab - der Gerichtsvollzieher wird Dir alles ganz genau erklären.

Er darf sich in den von dir bewohnten Räumlichkeiten umschauen und auch dort pfänden, der Rest geht ihn nichts an!