zwangsversteigerung wann muss ich mein haus leer haben

5 Antworten

Zuerst einmal muss es einen Zuschlag bei der ZV geben. Oft gibt es keinen beim ersten Termin, da viele Bieter auf ein Schnäppchen beim 2 oder 3. Termin hoffen. Das kann sich alles noch hinziehen.

Wenn dann der Zuschlag kommt muss der Neueigentümer eine angemessene Frist setzen. Es gibt zwar keine konkrete gesetzliche Regelung, aber angemessen ist ca. 1 Monat.

Gehen Sie auf den neuen Eigentümer zu und vereinbaren Sie eine Nutzungsentschädigung. Und das für jeden Monat, den Sie länger für einen vollständigen Umzug benötigen. Erklären Sie ihm das Problem: durch die Situation, die Sie in die Zwangsversteigerung geführt hat, wurde sicherlich Ihre Schufa in Mitleidenschaft gezogen. Mit einer schlechtem Schufa und keinen Rücklagen für eine Kaution ist es in der heutigen Zeit einfach nicht leicht, eine neue Mietwohnung zu finden. Viel Glück!

Bei nen bekannten der hat nen Haus ersteigert und der Vorbesitzer hat noch einige wichtige Sachen drin gehabt da gab es nur ärger. Also ich würde die wichtigsten Sachen schonmal raus tun und irgendwo unterbringen. Der Ort darf natürlich nichts mit dem Haus zutun haben ist natürlich klar.

Theoretisch ab Zuschlag, da du dann das Eigentum verloren hast. Es ist aber natürlich schwer vorhersehbar, ob es direkt im ersten Termin einen Zuschlag gibt. In den meisten Fällen erfolgt ein Auszug in den ersten Wochen nach Zuschlag. Denn der Ersteher ist froh, wenn freiwillig ausgezogen wird und er nicht zwangsräumen lassen muss.

Hängt davon ab, ob es verkauft wird...