Zwangsurlaub in der Gastro zulässig?

2 Antworten

Lass dich 3 Wochen krankschreiben mit Attest. Sie dürfen dir nichts kürzen. Solange der alte Vertrag bestand halt und es keine entsprechende Klausel im Vertrag gibt, muss der AG dich in Krankheitsfall weiter bezahlen.

Geh zur Arbeiterkammer bzw. frag dort per Mail an oder schau auf die Homepage, die haben zur Zeit sicher massig solche Fälle.