Zwangsurlaub in der Gastro zulässig?
Österreich/Tirol
Hallo Leute. Ich hoffe jemand von euch kennt sich aus und kann mir helfen.
Und zwar folgendes:
Ich arbeite als gelernter Koch in einer 6 Tage Woche seit 5 Jahren in einem Restaurant, welches bis auf 2 Wochen Betriebsurlaub im Herbst das ganze Jahr über uneingeschränkt geöffnet hat
Aufgrund der gehäuften Corona Fälle haben wir heute die Meldung bekommen, dass ab kommenden Montag, wie bereits von Kanzler Kurz angekündigt, nur bis 15:00 geöffnet sein darf und daher jeden Tag nur ein Koch anwesend sein muss.
Da wir zu viert in der Küche sind bin ich jetzt nur für Mittwoch eingeteilt.
Soweit so gut.
Allerdings würden diese Tage, an denen nicht gearbeitet wird, von meinem Urlaub abgezogen, und da habe ich entschieden was dagegen.
Jetzt sind meine Fragen:
1. Dürfen mich meine Arbeitgeber gegen meinen Willen kurzfristig in den Urlaub schicken, obwohl ich arbeitsfähig bin und auch den Willen habe zu arbeiten?
2. Falls das nicht zulässig ist, wie soll ich mich verhalten?
3. Wielange ist meine Kündigungsfrist, und kann mich der Arbeitgeber frühzeitig kündigen nachdem ich bereits (in Kürze) meine Kündigung schriftlich und eingeschrieben per Post verschickt habe?
Ich hoffe jemand von euch hat mit Arbeitsrecht zu tun und kann mir die Fragen genau beantworten.
Bis dahin, danke vielmals!
2 Antworten
Lass dich 3 Wochen krankschreiben mit Attest. Sie dürfen dir nichts kürzen. Solange der alte Vertrag bestand halt und es keine entsprechende Klausel im Vertrag gibt, muss der AG dich in Krankheitsfall weiter bezahlen.
Geh zur Arbeiterkammer bzw. frag dort per Mail an oder schau auf die Homepage, die haben zur Zeit sicher massig solche Fälle.