Zwangsräumung: Wem gehören die Möbel?
Folgende Situation:
Der Vormieter wurde wegen ausbleibender Mietzahlungen aus der Wohnung geworfen. Als wir in die Wohnung eingezogen sind, standen draußen noch ein Tisch und zwei Stühle. Wir haben diese stehengelassen und genutzt. Der Einzug ist etwa 3 Monate her und heute kommen wir zu der Wohnung und genau diese Möbel fehlen. Sehen wir einmal davon ab, dass es extrem gruselig ist, dass jemand vor unserer Wohnung steht und sich an den Sachen vergreift, besteht nun die Frage, ob das so einfach rechtens ist. Wir gehen davon aus, dass der Vormieter derjenige ist, der die Möbel mitgenommen hat, da es genau diese drei Gegenstände sind. Darf er das einfach so? Eine Nachricht geschickt oder gefragt hat er uns zuvor nicht.
Es gibt eine Vorgeschichte mit der Internetleitung, die er monatelang wissentlich besetzt hat und bei der er sich quergestellt hat. Langsam reicht es uns und bevor er hier noch plötzlich einfach in die Wohnung hineinkommt (der Gedanke plagt uns seit heute), ist die Frage, ob wir mit einer Anzeige wegen Diebstahl ihm jetzt einen Riegel vorschieben können. Vielen Dank für eure Hilfe.
4 Antworten
Wenn der vorherige Mieter euch die Sachen nicht geschenkt hat oder er das Eigentum daran aufgegeben hat, dann sind das nach wie vor seine Gegenstände. Sie stehen ihm also zu.
Der Vermieter kann sie euch nicht geschenkt haben, denn man kann nur etwas schenken, dessen Eigentümer man ist. Eventuell hat der vorherige Mieter das Eigentum an den Sachen gegenüber dem Vermieter aufgegeben, würde es anders aussehen. Aber das ist offenbar nicht der Fall.
Der Vermieter meinte zu uns, dass alles, was er zum Räumungstag in der Wohnung lässt, ihm nicht mehr gehören würde
Das ist juristisch gesehen falsch. Nur weil man etwas zurück lässt, bedeutet das noch lange nicht, dass man das Eigentum daran aufgegeben hat. Das müsste man ausdrücklich erklären, oder zumindest konkludent. Vermieter kennen sich oftmals leider nicht so aus, da sie sich rechtlich nicht beraten lassen.
weil die Wohnung danach komplett geräumt und alles weggeschmissen wurde
Auch das ist nicht korrekt vom Vermieter, außer bei den Sachen würde es sich um ganz offensichtlichen Müll handeln. Alles andere hätte der Vermieter erst mal einlagern müssen und dem Vormieter Zeit geben, es abzuholen. Der Vormieter könnte also eventuell vom Vermieter Schadenersatz verlangen.
Ich habe das jetzt etwas ausführlicher erklärt um zu zeigen, dass allem Anschein nach der Vormieter einen Anspruch auf die Gegenstände hat und er diese zurecht abgeholt hat.
Sollte der Vermieter euch gegenüber irgend was versprochen haben (beweisbar), dass ihr Möbel bekommt, dann wird er euch andere besorgen müssen. Aber wahrscheinlich lief das nur mündlich und ist daher kaum beweisbar, dann ist keine Chance.
Danke für die ausführliche Antwort! Das gibt uns einen besseren Überblick. Ich werde den Vermieter noch einmal fragen, ob es eine Abmachung mit dem Vormieter gab. Ich habe etwas von einem zeitlichen Rahmen gehört, in dem der Vormieter das Recht hat die Möbel abzuholen. Ist dieser nach über 3 Monaten überschritten und hätte der Vermieter dann nicht das Recht uns die Möbel zu schenken?
Mir geht es gerade nicht unbedingt um diese Möbel, aber meine Freundin fühlt sich zur Zeit sehr komisch mit dem Wissen, dass der Vormieter hier jederzeit auftauchen könnte und in die Wohnung will, weil er noch andere Gegenstände dort vermutet, was zum Glück nicht der Fall ist. Das kann ich auch verstehen und so wie der Mensch tickt, ist es auch nicht ganz ausgeschlossen. Es geht mir hier ein Stück weit um das Prinzip und dem einen Riegel vorzuschieben.
Das wäre soweit auch meine letzte Frage. Vielen Dank für die Informationen!
meine Freundin fühlt sich zur Zeit sehr komisch mit dem Wissen, dass der Vormieter hier jederzeit auftauchen könnte
Es steht euch frei, den Schließzylinder der Wohnungstür auszutauschen. Das kann der Vermieter auch nicht verbieten, denn das kann man nach Mietende jederzeit wieder zurück bauen. Hebt also den jetzigen Schließzylinder auf.
zeitlichen Rahmen gehört, in dem der Vormieter das Recht hat die Möbel abzuholen
Es gibt eine Frist von 6 Monaten im §548 BGB. Das bezieht sich aber nur auf Einbauten, die der Vormieter montiert hat, also baulichen Veränderungen, nicht auf Möbel.
Wenn ein Gerichtsvollzieher bei der Räumung die Möbel ausräumt, dann würde er sie auch einlagern erst mal, denn er muss das so machen wegen dem Eigentum. Und bei der Räumung nach dem Berliner Modell macht der Eigentümer der Wohnung die Einlagerung. Das ist der Unterschied.
Also da hat jemand Möbel mitgenommen, die euch weder gehörten noch in eurer Wohnung standen.
Und dagegen wollt ihr jetzt "vorgehen".
Die Möbel standen direkt vor unserer Tür und der Vermieter hat sie uns geschenkt. Die Frage ist, ob der Vermieter uns diese auch verschenken durfte und sie damit uns gehören oder der Vormieter noch Anspruch auf diese hatte :)
Naja, ganz ehrlich....Man kann den jenigen ja informieren.(Wenn es die Vormieter waren) Man geht nicht einfach nach 3 Monaten dort hin und holt sich das..... auch wenn es einem gehört.
Also man holt sein Eigentum nicht ab, das man irgendwo im Freien hat stehen gelassen.
Hörst du dich eigentlich reden?
Man kann den jenigen informieren! Wenn mir der Vermieter die Möbel übergibt, gehe ich davon aus dass das so rechtens ist. Nach 3 Monaten einfach was holen, führt eben genau zu dem Missverständnis.
Hörst du dich eigentlich reden?
Nö, ich kann ohne reden schreiben......
Sei doch mal froh, dass du weder Nutzungsentgelt für die fremden Möbel zahlen musst, die du benutzt hast, noch Sperrmüll, um sie loszuwerden.
Absolut niemand, der an eurer Haustür vorbei geht, ruft vorher an und fragt.
Ok...hier ist jede Kommunikation Sinnlos..... 🤦
Wenn die Möbel da standen als ihr eingezogen seid müsst ihr davon ausgehen das sie dem Vermieter gehören - dem müsstet ihr den Diebstahl melden
Dieser meinte, dass wir die Möbel behalten können und hat sie uns geschenkt.
Dann würde ich definitiv Anzeige erstatten - allerdings gegen unbekannt bzw. nur mit einem Verdacht
Die Frage ist doch, warum lasse ich 3 Monate lang geschenkte Möbel vor der Tür stehen und wundere mich dann, wenn sie gestohlen werden ? Es könnte durchaus sein, daß der Vormieter durch den Vermieter aufgefordert wurde, die Möbel zu entfernen, weil normal keine Gegenstände im Treppenhaus abgestellt werden dürfen. Wenn jemand sieht, daß 3 Monate die Möbel herumstehen, könnte er sich auch gedacht haben, die gehören keinem, und sie sich angeeignet haben.
Ich hätte wohl sagen sollen, dass es Außenmöbel waren, die eben draußen stehen :)
Vielen Dank für die Antwort. Der Vermieter meinte zu uns, dass alles, was er zum Räumungstag in der Wohnung lässt, ihm nicht mehr gehören würde. Kann ich davon ausgehen, dass dies so nicht ganz rechtens ist?
Es waren auch die einzigen Gegenstände, die wir haben, weil die Wohnung danach komplett geräumt und alles weggeschmissen wurde.