Zwangsräumung: Wem gehören die Möbel?

4 Antworten

Wenn der vorherige Mieter euch die Sachen nicht geschenkt hat oder er das Eigentum daran aufgegeben hat, dann sind das nach wie vor seine Gegenstände. Sie stehen ihm also zu.

Der Vermieter kann sie euch nicht geschenkt haben, denn man kann nur etwas schenken, dessen Eigentümer man ist. Eventuell hat der vorherige Mieter das Eigentum an den Sachen gegenüber dem Vermieter aufgegeben, würde es anders aussehen. Aber das ist offenbar nicht der Fall.

Maxge 
Fragesteller
 08.06.2021, 07:47

Vielen Dank für die Antwort. Der Vermieter meinte zu uns, dass alles, was er zum Räumungstag in der Wohnung lässt, ihm nicht mehr gehören würde. Kann ich davon ausgehen, dass dies so nicht ganz rechtens ist?
Es waren auch die einzigen Gegenstände, die wir haben, weil die Wohnung danach komplett geräumt und alles weggeschmissen wurde.

Renick  08.06.2021, 09:48
@Maxge
Der Vermieter meinte zu uns, dass alles, was er zum Räumungstag in der Wohnung lässt, ihm nicht mehr gehören würde

Das ist juristisch gesehen falsch. Nur weil man etwas zurück lässt, bedeutet das noch lange nicht, dass man das Eigentum daran aufgegeben hat. Das müsste man ausdrücklich erklären, oder zumindest konkludent. Vermieter kennen sich oftmals leider nicht so aus, da sie sich rechtlich nicht beraten lassen.

weil die Wohnung danach komplett geräumt und alles weggeschmissen wurde

Auch das ist nicht korrekt vom Vermieter, außer bei den Sachen würde es sich um ganz offensichtlichen Müll handeln. Alles andere hätte der Vermieter erst mal einlagern müssen und dem Vormieter Zeit geben, es abzuholen. Der Vormieter könnte also eventuell vom Vermieter Schadenersatz verlangen.

Ich habe das jetzt etwas ausführlicher erklärt um zu zeigen, dass allem Anschein nach der Vormieter einen Anspruch auf die Gegenstände hat und er diese zurecht abgeholt hat.

Sollte der Vermieter euch gegenüber irgend was versprochen haben (beweisbar), dass ihr Möbel bekommt, dann wird er euch andere besorgen müssen. Aber wahrscheinlich lief das nur mündlich und ist daher kaum beweisbar, dann ist keine Chance.

Maxge 
Fragesteller
 08.06.2021, 09:53
@Renick

Danke für die ausführliche Antwort! Das gibt uns einen besseren Überblick. Ich werde den Vermieter noch einmal fragen, ob es eine Abmachung mit dem Vormieter gab. Ich habe etwas von einem zeitlichen Rahmen gehört, in dem der Vormieter das Recht hat die Möbel abzuholen. Ist dieser nach über 3 Monaten überschritten und hätte der Vermieter dann nicht das Recht uns die Möbel zu schenken?
Mir geht es gerade nicht unbedingt um diese Möbel, aber meine Freundin fühlt sich zur Zeit sehr komisch mit dem Wissen, dass der Vormieter hier jederzeit auftauchen könnte und in die Wohnung will, weil er noch andere Gegenstände dort vermutet, was zum Glück nicht der Fall ist. Das kann ich auch verstehen und so wie der Mensch tickt, ist es auch nicht ganz ausgeschlossen. Es geht mir hier ein Stück weit um das Prinzip und dem einen Riegel vorzuschieben.
Das wäre soweit auch meine letzte Frage. Vielen Dank für die Informationen!

Renick  08.06.2021, 10:29
@Maxge
meine Freundin fühlt sich zur Zeit sehr komisch mit dem Wissen, dass der Vormieter hier jederzeit auftauchen könnte

Es steht euch frei, den Schließzylinder der Wohnungstür auszutauschen. Das kann der Vermieter auch nicht verbieten, denn das kann man nach Mietende jederzeit wieder zurück bauen. Hebt also den jetzigen Schließzylinder auf.

zeitlichen Rahmen gehört, in dem der Vormieter das Recht hat die Möbel abzuholen

Es gibt eine Frist von 6 Monaten im §548 BGB. Das bezieht sich aber nur auf Einbauten, die der Vormieter montiert hat, also baulichen Veränderungen, nicht auf Möbel.

Wenn ein Gerichtsvollzieher bei der Räumung die Möbel ausräumt, dann würde er sie auch einlagern erst mal, denn er muss das so machen wegen dem Eigentum. Und bei der Räumung nach dem Berliner Modell macht der Eigentümer der Wohnung die Einlagerung. Das ist der Unterschied.

Also da hat jemand Möbel mitgenommen, die euch weder gehörten noch in eurer Wohnung standen.

Und dagegen wollt ihr jetzt "vorgehen".

Maxge 
Fragesteller
 08.06.2021, 00:13

Die Möbel standen direkt vor unserer Tür und der Vermieter hat sie uns geschenkt. Die Frage ist, ob der Vermieter uns diese auch verschenken durfte und sie damit uns gehören oder der Vormieter noch Anspruch auf diese hatte :)

sandra1020  08.06.2021, 00:14

Naja, ganz ehrlich....Man kann den jenigen ja informieren.(Wenn es die Vormieter waren) Man geht nicht einfach nach 3 Monaten dort hin und holt sich das..... auch wenn es einem gehört.

Skinman  08.06.2021, 00:16
@sandra1020

Also man holt sein Eigentum nicht ab, das man irgendwo im Freien hat stehen gelassen.

Hörst du dich eigentlich reden?

sandra1020  08.06.2021, 00:21
@Skinman

Man kann den jenigen informieren! Wenn mir der Vermieter die Möbel übergibt, gehe ich davon aus dass das so rechtens ist. Nach 3 Monaten einfach was holen, führt eben genau zu dem Missverständnis.

Hörst du dich eigentlich reden?

Nö, ich kann ohne reden schreiben......

Skinman  08.06.2021, 00:40
@sandra1020

Sei doch mal froh, dass du weder Nutzungsentgelt für die fremden Möbel zahlen musst, die du benutzt hast, noch Sperrmüll, um sie loszuwerden.

Absolut niemand, der an eurer Haustür vorbei geht, ruft vorher an und fragt.

sandra1020  08.06.2021, 00:44
@Skinman

Ok...hier ist jede Kommunikation Sinnlos..... 🤦

Wenn die Möbel da standen als ihr eingezogen seid müsst ihr davon ausgehen das sie dem Vermieter gehören - dem müsstet ihr den Diebstahl melden

Maxge 
Fragesteller
 08.06.2021, 00:09

Dieser meinte, dass wir die Möbel behalten können und hat sie uns geschenkt.

Repwf  08.06.2021, 00:10
@Maxge

Dann würde ich definitiv Anzeige erstatten - allerdings gegen unbekannt bzw. nur mit einem Verdacht

Die Frage ist doch, warum lasse ich 3 Monate lang geschenkte Möbel vor der Tür stehen und wundere mich dann, wenn sie gestohlen werden ? Es könnte durchaus sein, daß der Vormieter durch den Vermieter aufgefordert wurde, die Möbel zu entfernen, weil normal keine Gegenstände im Treppenhaus abgestellt werden dürfen. Wenn jemand sieht, daß 3 Monate die Möbel herumstehen, könnte er sich auch gedacht haben, die gehören keinem, und sie sich angeeignet haben.

Maxge 
Fragesteller
 08.06.2021, 07:40

Ich hätte wohl sagen sollen, dass es Außenmöbel waren, die eben draußen stehen :)