Zwangsabgemeldetes auto kaufen?

3 Antworten

Hallo,

da musst du dich an den Eigentümer des Pkw wenden.

Die Zwangsstillegung ist ein reiner Verwaltungsakt , der nur die Zulassung des Pkw für den öffentlichen Straßenverkehr betrifft.

Auf die Eigentumsverhältnisse hat das keinen Einfluß.

Eigentümer ist nach wie vor derjenige, der den Pkw mal gekauft hat.

Solange die einen Kaufvertrag hast und Eigentümer des Fahrzeug bist gehen dich die Alteschulden nichts an. Hast du keine Brief wird das nichts.

Wie man aber die Zulassungstelle dazu bringt etwas zu tun was die nicht wollen ?

Daher würde ich die einfach mal fragen und vorher herausfinden was eine "zulassungsbescheinigung " sein soll. Wir anderen kennen nur Brief und Schein.

Havenari  10.01.2018, 10:35

> "Wir anderen kennen nur Brief und Schein".

Du solltest nicht für Andere sprechen, die besser informiert sind als du. Was du als "Brief" kennst, heißt korrekt "Zulassungsbescheinigung Teil II", und was du "Schein" zu nennen beliebst, ist die "Zulassungsbescheinigung Teil I".

Nordrealist  10.01.2018, 19:32

Hast du im letzten Jahrtausend das letzte Mal Kfzpapiere in der Hand gehabt?

Hat sich erledigt nur mit Brief Auto angemeldet