Zuviel überwiesen bekommen! Wie kann ich es rechtlich richtig machen?

22 Antworten

Das nennt man eine ungerechtfertige Bereicherung. Keine Sorge, daß Reisebüro wird Dich zuerst höflich auffordern den zuviel gezahlten Betrag zurückzuerstatten, und dann gem. § 812 BGB verklagen, und zwar auch dann wenn Du den Betrag bereits verbraucht hast. Dann hast Du auch noch die Gerichts- und Anwaltskosten am Hals!

Mal ganz abgesehen von all den verschiedenen Meinungen hier:

Stelle Dir mal vor, es war eine kleine Auszubildene, die hier versehentlich einen falschen Betrag eingegeben hat. Könntest Du da wirklich gut mit leben, wenn Du das Geld einfach einsackst?

Ich denke, das hier ist klar und deutlich eine moralische Frage, schließlich handelt es sich nicht nur um 1 oder 2 Euro, sondern um richtig viel Kohle!!!

Ich würde es zurück überweisen!

Die Rechtslage ist eindeutig! Du musst das Geld zurückzahlen, ansonsten kann sich das Reisebüro das Geld zurückholen!

Wenn du das Geld ausgibst und so kein Geld auf deinem Konto mehr hast, hast du dann trotzdem die Schulden bei dem Reisebüro und diese können sie zur Not per Mahnverfahren bei dir einfordern (Das kann soweit gehen, das dein Konto gepfändet wird)

Lass es also nicht soweit kommen und informiere das Reisebüro und sende das zuviele Geld zurück

Benadino  15.07.2011, 12:26

mach es mal umgekehrt und überweise mal deinem Reisebüro nen tausender mehr! Ob die sich bei DIR melden?

possmann  15.07.2011, 12:31
@Benadino

Wenn ich zuviel Überweise bzw einen Fehlerhaften Betrag und der Empfänger würde das Geld nicht zurückzahlen, kann man auch als Privatperson ein Mahnverfahren eröffnen! Es spielt also keine Rolle, ob sich jemand meldet, denn man hat die Möglichkeit, es einzufordern

Benadino  15.07.2011, 12:40
@possmann

das sagst du !! zeig mir entsprechende Gesetzestexte anstatt nur von "moralischen Vorstellungen" zu sprechen

gargamel111  15.07.2011, 12:48
@Benadino

@Benedino: Schau einfach hier nach: §203 V STGB - Bereicherungsabsicht liegt vor, wenn die Tat subjektiv auf die Erlangung eines Vermögensvorteils gerichtet ist.

Celicaner 
Fragesteller
 15.07.2011, 12:52
@Benadino

haste recht...ich wart erstmal ab :)

possmann  15.07.2011, 12:55
@Celicaner

Ich bin kein Jurist, aber das hier: §812 BGB

Dazu noch ungerechtfertige Bereicherung. Ich kann aber später sehr gerne meinen Anwalt anrufen und mir die kompletten Gesetzestexte geben lassen

Benadino  15.07.2011, 13:16
@gargamel111

ja er hat sich selbst das Geld von deren Konto geholt oder wie? Klar ist es ein Vermögenvorteil nehmen wir an ein Mensch ist 1000 € im Dispo und hat keine Verfügungen da kommt einer überweist dir 1000 € und will sie dann wieder zurück!

Was kann der dafür der das geld bekommen hat?

Benadino  15.07.2011, 13:16
@gargamel111

ja er hat sich selbst das Geld von deren Konto geholt oder wie? Klar ist es ein Vermögenvorteil nehmen wir an ein Mensch ist 1000 € im Dispo und hat keine Verfügungen da kommt einer überweist dir 1000 € und will sie dann wieder zurück!

Was kann der dafür der das geld bekommen hat?

possmann  15.07.2011, 13:20
@Benadino

Zeig du doch bitte mal Gesetz, Urteile, wo entschieden worden ist, das der richtige Empfänger, zuviel gezahltes Geld nicht zurückzahlen muss!

Benadino  15.07.2011, 13:25
@possmann

erstens hab ich zuerst nach Beweisen gefragt die du nicht erbringen konntest zweitens ist es Fakt das das reisebüro erst klagen müsste und auch eine Ratenzahlung annehmen müsste wenn die finanzielle Situation des Empfängers nicht rosig ist!

possmann  15.07.2011, 13:40
@Benadino

§812 BGB

Desweiteren habe ich genau das geschrieben, das das Reisebüro das Geld einfordern kann, notfalls per Mahnverfahren und Kontopfändung.

Benadino  15.07.2011, 13:57
@possmann

Nein du hast folgendes geschrieben:

Lass es also nicht soweit kommen und informiere das Reisebüro und sende das zuviele Geld zurück

dem hab ich widersprochen

und §812 BGB trifft hier nicht zu

possmann  15.07.2011, 14:07
@Benadino

och lese doch bitte genau, meinen ersten Post:

"Wenn du das Geld ausgibst und so kein Geld auf deinem Konto mehr hast, hast du dann trotzdem die Schulden bei dem Reisebüro und diese können sie zur Not per Mahnverfahren bei dir einfordern (Das kann soweit gehen, das dein Konto gepfändet wird)"

Begründe doch mal, warum §812 BGB nicht zutrifft! Du sagst zu allem nein und begründest es nicht! Wenn dies falsch sein sollte, dann schreibe es doch bitte richtig hin, denn nur so lernt man was

Benadino  15.07.2011, 14:14
@possmann

langsam fängst du an mich zu nerven

  1. guck dir mal die Rechtsprechung zu § 812 BGB da ist nix mit Bankrecht weil das eine andere Baustelle ist.

  2. les du mal bitte ganz genau "mach es mal umgekehrt und überweise mal deinem Reisebüro nen tausender mehr! Ob die sich bei DIR melden?" das war mein erster Post zu Deinem Kommentar Deswegen lass das Wenn du das Geld ausgibst und so kein Geld auf deinem Konto mehr hast, hast du dann trotzdem die Schulden bei dem Reisebüro und diese können sie zur Not per Mahnverfahren bei dir einfordern (Das kann soweit gehen, das dein Konto gepfändet wird)" aus dem Fokus.

Rooon  15.07.2011, 21:12
@Benadino

§812 ist sowas von einschlägig, wie er sonst kaum einschlägig sein könnte. Das hat nichts mit Bankrecht zu tun, sondern geht um den Anspruch des Reiseveranstalters gegen dich, wie der Anspruch möglicherweise durchgesetzt wird, DA könnten dann bankenrechtliche Vorschriften einschlägig sein, wenn er dir ans Konto gehen (lassen) will. Glaube Leuten, die das studiert haben!

Benadino  16.07.2011, 04:17
@Rooon

Semmel76 hat's kapiert!

Die Rechtslage ist da eindeutig. Es ist schlicht und einfach Pech des Reisebüros, wenn Du Dich quer stellst. Sie haben darauf zu achten, dass die Daten richtig sind. Tun sie dies nicht, ist es ihr Problem. Gleiches gilt, wenn man versehentlich eine falsche Kontonummer eingegeben hat und das Geld auf ein anderes Konto überwiesen wurde.

Vor zwei oder drei Jahren wurde es rechtlich so geregelt, dass die Banken nicht mehr für solche Fehler aufkommen, sondern jeder für sich selber verantwortlich ist.

Moralisch gesehen ist es natürlich eine andere Geschichte. Ich weiß nicht, ob es Dir wirklich Spaß macht, dieses Geld, was Dir ja eigentlich nicht gehört, auszugeben. Also mir würde da der Kloß im Halse stecken bleiben!!!

Stelle Dir einfach mal vor, es wäre Dir passiert und derjenige, der jetzt das Geld auf dem Konto hat, will das Geld behalten. Wie fühlst Du Dich dann???

Sternenmami  15.07.2011, 12:29

Etwas anderes ist es, wenn der Fehler durch einen Bankbeamten verursacht wurde, denn dann kann das Reisebüro ja nichts dafür. In dem Fall müsste der Bankbeamte für den Schaden aufkommen!

Goldfasan  15.07.2011, 12:34
@Sternenmami

SIE KÖNNEN ES NICHT ZURÜCKBUCHEN, EINKLAGEN GEHT IMMER. DU HAST KEINEN SPASS AN DEM GELD, WEIL DU ES IHNEN DANN IN RATEN MIT ZINS UND ZINSESZINS UIND GERICHTSKOSTEN ZURÜCKZAHLEN DARFST, ES IST NICHT EINFACH PECH UND DU KANNST DAS GELD BEHALTEN, WIE KOMMT MAN AUF SO EINE IDEE?

Sternenmami  15.07.2011, 12:39
@Goldfasan

Alles, was über Online-Banking verbucht wurde (was definitiv bei einem Reisebüro der Fall sein wird), dafür ist derjenige verantwortlich, der es verbockt hat!!!

Beim Onlinebanking besteht diese Pflicht ohnehin nicht. Das haben die Gerichte häufig entschieden (Amtsgericht München, Az.: 222 C 5471/07). Wer den Vorteil des Onlinebankings nutzen will, muss also ohnehin Risiko tragen. Ansprüche gegen die Bank scheiden daher aus.

Zitat aus der oben angegebenen Homepage.

Goldfasan  15.07.2011, 12:36
@Sternenmami

du verstehst nichtmal um was es da geht, es geht da um den wegfall der bereicherung, der hier aber nicht gegeben ist, DA ER WEISS, DASS IHM DAS GELD NICHT ZU STEHT

Nemisis2010  15.07.2011, 12:40
@Sternenmami

Bei dem zitierten Urteil handelt es sich um den falschen Empfänger - dies ist aber beim Frager definitiv nicht der Fall.

Sternenmami  15.07.2011, 12:40
@Goldfasan

Lese Dir die Seite ganz durch ... Onlinebanking ist grundsätzlich Haftung des Verursachers, egal ob der Empfänger weiß, dass es ihm zusteht oder nicht.

Dabbel  15.07.2011, 12:51
@Sternenmami

Hallo Sternenmami,

es dreht sich nicht um einen Irrtum infolge des Onlinebankings, sondern vermutlich um einen Schreibfehler in der Überweisungssumme, um nichts anderes. Was da die von dir aufgeführte falsche Kontonummer in dem Fall zu suchen hat, erschließt sich mir nicht.

Die Rechtslage ist auch ohne Urteile ganz klar geregelt. Wird das Geld verbraucht, ist es eine ungerechtfertige Bereicherung und das Reisebüro hat einen Herausgabeanspruch des Geldes aufgrund des § 812 BGB.

Du hast ein Glück...

Ich würde das Geld sofort abziehen und wenn die es verlangen, dass ich nichs mehr davon hab!

Aber wir sind in Deutschland. Die können das bestimmt zurückfordern, wenn die das merken. :/ Ich glaube nicht, dass du das behalten darfst.

Goldfasan  15.07.2011, 12:25

das darfst du auch in keinem anderen staat, außer vielleicht im kongo oder so, wo es keine gesetze gibt

1Arit1  22.07.2011, 00:14
@Goldfasan

Gesetze gibts überall aber die Ausführung ist überall anders.

Beispiel:

In einem Land darf man offiziell kein Auto fahren ohne Führerschein, aber wenn dich mal Polizei anhalten sollte, gibst du ihm in Landeswährung umgerechnet 10 Euro und er lässt dich gehen.

Wenn dich fünf Mal im Jahr Polizei anhält, mit 50 Euro kannst du dir den Führerschein sparen, das vllt. 500 Euro in Landeswährung kostet.

Da bin ich aber doch ganz froh dass ich in Deutschland lebe. :)