Zutritt Vermieter zum Keller

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

In diesem Fall darf er es nicht.

Es bedarf der voherigen Ankündigung und Zustimmung des Mieters.

Ich würde das Haustürschloss wechseln und bei Auszug das alte Schloss wieder einbauen.

Wenn mietvertraglich nicht vereinbart, gilt folgendes:

Vermieter hat keinen Anspruch auf Schlüssel.

Die Wohnungsübergabe verlief harmonisch - bis der Vermieter die da-zugehörigen Schlüssel aushändigte und - mehr beiläufig - erwähnte, er selbst behalte einen für sich, um in die Wohnung zu kommen, falls der Mieter mal abwesend sei. Darf der Vermieter darauf bestehen, sich im Grunde jederzeit Zugang zu "seiner" Wohnung zu verschaffen? Die Antwort ist eindeutig: Er darf es nicht. Natürlich kann der Mieter ihm einen Wohnungsschlüssel überlassen, er muß es aber nicht. Der Mieter ist so-gar berechtigt, seine Wohnung dagegen abzusichern, wenn er den Verdacht hat, daß der Vermieter einen Zweitschlüssel besitzt. Dies be-stätigt ein Urteil des AG Köln. (Az.: 217 C 483/93)

Urteil vom Amtsgericht Köln - AZ: 217C483/93

Deine Wohnung ohne deine Zustimmung und in Abwesenheit zu betreten stellt einen Hausfriedensbruch dar,

ES SEI DENN

Im Mietvertrag wurde etwas anderes vereinbart.

Grundsätzlich muss der Vermieter immer einen Termin machen (14 Tage im Voraus) wenn er deine Wohnung mit gutem Grund betreten will.

Gruß

Sys

Xaver2013 
Fragesteller
 22.03.2013, 23:35

Danke

Das darf er nicht, sofern es nicht im Mietvertrag entsprechend geregelt ist.

Xaver2013 
Fragesteller
 22.03.2013, 23:35

Danke

Definitv nein, wenn er durch die vermietete Wohnung geht, muß er vorher mit dem Mieter einen termin vereinbaren.

Xaver2013 
Fragesteller
 22.03.2013, 23:35

Danke

Das sollte dann auch im Mietvertrag so vermerkt sein!

Xaver2013 
Fragesteller
 22.03.2013, 23:34

Danke