Zustimmungserklärung vom Hausverwalter?

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Die Zustimmung des Verwalters beim Verkauf ist in der Teilungserklärung geregelt. Wichtig für die wirksame Zustimmungserklärung ist, dass das Protokoll über die Wahl des Verwalters notariel beglaubigt ist. Die Kosten dieser  notariellen Beglaubigung müsste die Gemeinschaft insgesamt tragen. Hier sieht es so aus, als wenn der Verwalter dir die allein aufdrücken will, weil du zufällig der Erste bist, der diese Zustimmung braucht.

Für die Zustimmung selbst dürfte dann noch ein kleiner Betrag fällig werden, der dann aber eher bei 10 bis 50 € liegt, oder ggf. ganz entfällt.

Die Rechtslage ist zur Zeit so, dass ohne die Zustimmung des Verwalters kein wirksamer Kaufvertrag vorliegt.

User17384 
Fragesteller
 30.01.2017, 15:14

Notar unterzeichnet. Teilungserklärung erhalten. Kaufpreis gezahlt .. Amts Gerichts kosten gezahlt = offizieller Besitzer .. also Zahl ich nichts ?

lesterb42  30.01.2017, 15:24
@User17384

Lass dir das bitte noch einmal von deinem Notar erklären, der bekommt dass auch gut bezahlt.

bwhoch2  30.01.2017, 16:17
@User17384

bin ich offizieller Besitzer oder nicht ?

Bist Du durch den Kaufvertrag nicht. Allenfalls dadurch, dass Du schon in die Wohnung einziehen konntest, falls Du sie selbst bewohnen willst.

Es geht darum, ob Du Eigentümer bist und das bist Du offiziell erst, wenn Du auch im Grundbuch stehst.

Es läuft doch so:

Kaufvertrag beiderseits unterschrieben

Auflassungsvormerkung eingetragen

Alle notwendigen Zustimmungen sind eingetragen (Stadt, Hausverwaltung und ggf. andere)

Kaufpreis gezahlt

Umschreibung im Grundbuch

Eigentumsübergang endgültig erfolgt.

Wenn es nun so ist, dass der ganze Ablauf u. a. davon abhängig war, dass die Hausverwaltung zustimmt und diese Zustimmung kostet lt. Teilungserklärung Geld, musst Du auch bezahlen.

Ob die Betragshöhe korrekt ist oder nicht, musst Du prüfen.

Ist sie korrekt, wird die Hausverwaltung Mittel und Wege finden, das Geld von Dir zu kassieren. Falls Du Dich standhaft weigerst, dann eben mit gerichtlichem Mahnverfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung, die auch in Form einer Zwangsgrundschuld ins Grundbuch eingetragen werden kann und dann durch Beantragung einer Zwangsversteigerung zur Geltung kommen würde. Zwangsversteigerung bedeutet, dass auch die Bank dabei mit einsteigt und dann bist Du die Wohnung wieder los.

User17384 
Fragesteller
 02.02.2017, 13:31
@bwhoch2

Hab jetzt mal nachgelesen in der Teilungserklärung steht der Hausverwalter ist berechtigt eine Gebühr in Höhe von 300DM also ca. 150Euro maximal zu berechnen.. der hat mir jetzt aber 180Euro berechnet da er die Mehwertsteuer oben drauf gehauen hat..darf der das ? da man ja davon ausgehen kann das die 300DM maximal inc. Mehrwertsteuer sein sollte.  Desweiteren bin ich mitterweile der 3te  Eigentümer..greift da die Teilungserklärung mit der Zustimmung überhaupt noch auf mich ? Oder kann ich das einfach auf die Gemeinschaft umlegen?

lesterb42  02.02.2017, 13:36
@User17384

Wenn die 300 DM netto sind, kommst du mit MwSt auf 182,53 €. Insoweit ist alles in Ordnung. Bezahlen und auf zu neuen Ufern.

User17384 
Fragesteller
 02.02.2017, 14:44
@lesterb42

das ist das Problem das ist nicht genau definiert in der Teilungserklärung ob Netto oder Brutto.. da steht nur ein Höhstbetrag von maximal 300DM... ob man den jetzt als Netto oder als Brutto annehmen kann ist jetzt nicht nachvollziehbar... man würde aber meinen es müsste Brutto gemeint sein..

Hallo,

Guck doch bitte mal in deinen Kaufvertrag. Ob du Besitzer bist kann man so gar nicht sagen. I. d R. Ja. 

Guck bitte nach dem Abschnitt Kaufpreis und Fälligkeit. Meistens steht da der besitzübergang erfolgt mit Kaufpreiszahlung.

Und nochwas: wenn der Notar dir mitgeteilt hat, dass du den KP zahlen sollst hat der Verwalter wirksam zugestimmt. Die Rechnung für die Zustimmung musst du zahlen. Die Rechnung für die Beglaubigung des Protokolls die WEG.

Ich hoffe ich konnte helfen. 

LG Shannara

User17384 
Fragesteller
 31.01.2017, 09:19

Ja hab alles bezahlt, nur nicht die 180 Euro für die Zustimmung vom Verwalter die kam auch erst gestern per Post und den Kaufpreis hab ich schon vor 2 Wochen gezahlt. Also seh ich nicht ein die 180 vom Verwalter zu zahlen

shannaragm  01.02.2017, 09:41
@User17384

Wichtig ist was im Vertrag steht! Besitzübergang mit Kaufpreiszahlung!

 

Die Rechnung wirst du zahlen müssen.

User17384 
Fragesteller
 02.02.2017, 13:36
@shannaragm

Oke, hab in der Teilungserklärung gelesen das der Verwalter berechtigt ist eine Gebühr in Höhe von 300DM also ca. 150 Euro zu verlangen...nun hat der verwalter 150Euro + Mehrwertsteuer verlang...kann man nicht davon ausgehen das die 300DM inc. Mehrwertsteuer gemeint sind? 

Desweiteren bin ich mitterweile der 3te Eigentümer..greift da überhaupt noch so eine alte Teilungserklärungen in dem Punkt zustimmung auf mich ?

Bin ja nun Eigentümer und Besitzer.. da Kaufpreis gezahlt wurde.. also hat der Verwalter zugestimmt... was wäre denn wenn ich mich jetzt weigern würde die Zahlung zu tätigen an den Verwalter..

Da ich den Kaufpreis schon gezahlt habe und der Notar Termin auch schon war.. bin ich offizieller Besitzer oder nicht ?

Besitzer vielleicht schon, aber nicht Eigentümer. Das bist du erst mit der Eintragung im Grundbuch und hierfür wird die Zustimmung des Verwalters benötigt, wenn die Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung dies vorsieht. Eine Gebührenerhebung für die Zustimmung wird meist vereinbart.

User17384 
Fragesteller
 30.01.2017, 21:30

Das heißt im Klartext ?

Ronox  30.01.2017, 21:33
@User17384

Dass für die Eigentumsumschreibung die Zustimmung des Verwalters vonnöten ist. Hierfür fallen Kosten an (Auslagen, Lohn des Verwalters bzw. seiner Beschäftigten und Notargebühren). Eine Gebührenerhebung ist zulässig, sofern dies von der Eigentümergemeinschaft beschlossen wurde. Abgesehen davon wird auch im Kaufvertrag eine entsprechende Kostenregelung vorhanden sein, in der du die Kosten der Verwalterzustimmung übernommen hast.

Du bezahlst die Verwaltergebühren über das Hausgeld.

Der Verwalter hat nicht das Recht aus Zustimmung, das hat nur die Eigentümerversammlung oder der Beirat.

Klarer Fall von nicht zahlen.

In der Teilungserklärung wirst Du das nicht finden. Sie erklärt, was Dir alleine und was allen gemeinsam gehört.

lesterb42  30.01.2017, 14:57

Das ist alles falsch. S.u.

User17384 
Fragesteller
 30.01.2017, 15:01

Ja normal müsst es im Grundbuch Auszug stehen.. da steht aber nichts von solch einer Vereinbarung ..

shannaragm  01.02.2017, 09:44

Das ist völliger Schwachsinn!

Das was du meinst ist das Verwalterhornorar. Das ist nur für die Verwaltung der Wohnung. Dass der Verwalter zum Notar rennt ist das von nicht abgedeckt.

Der Verwalter muss sogar zustimmen. Das steht in der Teilungserklärung.