Zuständigkeit des Jugendamtes

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du kannst dich jederzeit an das Jugendamt wenden. ganz grob zählen Personen von 0 bis 17 Jahren als Kinder und Jugendliche, bzw. Heranwachsende.

Personen von 18 bis 27 Jahren gelten als hunge Volljährige.

Mit Vollendung des 21. Lebensjahres gelten unter anderem folgende Bestimmungen:

Altersgrenze für Beratung zu Unterhaltsfragen und zur Beurkundung von Unterhaltsansprüchen durch das Jugendamt (§ 18, § 59 SGB VIII)

Regelaltersgrenze für Jugendhilfeleistungen an junge Volljährige (§ 41 SGB-VIII)

Das Jugendamt wird dir sagen welche Bereiche für dich durch das Jugendamt noch wahrgenommen werden können, Denn auch bei Familiengerichtssachen u.a.m kann das Jugendamt ggf noch tätig werden.

I SGB VIII ist es so geregelt, das alle Hilfen bis zur Vollendung des 21.Lebensjahres fortgeführt werden können. Generell ist als Ende der Zuständigkeit die Volljährigkeit der Maßstab. Jugendliche, die in Jugendhilfe Maßnahen eingebunden sind und auch mit 18 Jähen klaren erzieherischen Bedarf erkennen lassen, können bis 21 eine Weiterbewilligung erhalten

feeeee  16.08.2011, 00:57

in ausnahme fällen auch über 21..

IlkaRuSti  16.08.2011, 08:19
@feeeee

Stimmt, aber eher wirklich in Ausnahmefällen. Danke für die Ergänzung

Halllo. Normal bis du 18 bist. Aber wenn jemanden das abi macht und schn 20 Jahre alt ist, zudem im betreutem Wohnen lebt, ist auc für solche das Jugendamt noch zuständig, wenn es um Umschulung oder Platzwechsel geht. Sonst ist das Sozialamt oder Arbeistamt zuständig, wenn du keine Hilfe von Eltern hast. Gruß: Paul