Zumutbare/Unzumutbare Jobangebote der Agentur für Arbeit?
Hallo Ihr Lieben,
folgender Sachverhalt. Ich bin seit Anfang des Monats arbeitssuchend gemeldet und werde natürlich auch in den Leistungsbezug (Alg1) gehen. Ab nächstem Monat, noch lebe ich ja von meinem letzten Gehalt.
Nun hatte ich schon ein Beratungsgespräch bei meiner Arbeitsvermittlerin und sie und ich, hach Leute. Wir sind ganz dicke. Wie Feuer und Eis. seufz
Es geht darum das sie mich, natürlich ganz schnell, wieder in Arbeit haben möchte. Kann ich verstehen. Möchte ich ja auch. Aber ich bekomme immer nur Jobangebote für Zeitarbeitsfirmen die wiederum für Call Center suchen. Und das möchte ich nicht. Ich habe inzwischen 17 (!!!) Angebote bekommen, alles Zeitarbeitsfirmen, alles Call Center und schizophrener Weise suchen 14 von diesen 17 Zeitarbeitsfirmen für ein und dasselbe Call Center.
Ich komme ursprünglich aus dem Büro und war zuletzt im Einzelhandel. Bin auch offen dafür entweder wieder in den Einzelhandel oder ins Büro zu gehen. Bemühe mich natürlich auch selbst, habe momentan über 40 aktuelle Bewerbungen laufen und meine Woche ist ausgebucht mit Vorstellungsgesprächen (keines im Call Center! ;-)). Also kann ich hoffen das es gar nicht dazu kommt das ich etwas "ablehnen" muss, aber wenn doch ist es ja so das ich, soweit ich weiß, dreimal ein Jobangebot ablehnen darf. Wobei das Arbeitsamt entscheidet ob der Grund "ausreichend" ist. De facto kann ich eigentlich gar nichts ablehnen weil "Ich möchte nicht im Call Center arbeiten." kein ausreichender Grund ist. Und wäre er es würde es mir auch nichts nützen bei 17 Jobangeboten für Call Center.
Nun hatte ich im Netz gelesen das es "unzumutbar" ist, einen Job anzunehmen, bei dem man 20% weniger Brutto verdient als im vorherigen Job. Dies gilt lt. meinen Quellen die ersten drei Monate, danach muss man sich mit 30% Abzug zum vorherigen Brutto zufrieden geben. Das ist nun mein Lichtblick. Ganz ehrlich. Ich bin nicht faul, ich will arbeiten, ich bemühe mich und ich habe ja auch einiges in Aussicht, sodass ich einfach nicht bereit bin mich nach knapp zwei Wochen Arbeitslosigkeit (und Leistung habe ich ja noch nicht einmal bezogen!) ins nächstbeste Call Center schieben zu lassen, da es einfach schwieriger ist (das sagte meine Beraterin mir) sich aus einem Call Center Job wieder in etwas "seriöseres" hinein zu bewerben. Das Call Center läuft mir ja nicht weg, sollte ich in sechs Wochen nichts neues haben. Gut. Dann kann man nochmal darüber nachdenken ob nicht Call Center die bessere Variante ist anstatt mehrere Monate arbeitssuchend zu sein. Aber jetzt gleich sofort? Dazu bin ich einfach nicht bereit.
Ihr merkt, das brennt mir echt auf der Seele. Die eigentliche Frage ist nun, stimmen meine Informationen? Sind die noch aktuell? Und wo finde ich das "offiziell"? Habe alle "Merkblätter für Arbeitslose" durch, ich finde das nicht!
Lieben Dank.
Gruß Gwyn
6 Antworten
Bekommst du Stellenangebote von der Agentur für Arbeit,dann musst du dich natürlich darauf bewerben und du selber Eigenbemühungen nachweisen !
Das mit deinen Infos ist korrekt.
In den ersten 3 Monaten der Arbeitslosigkeit musst du keinen Job annehmen,wenn du mehr als 20 % weniger Brutto verdienst als dein durchschnittliches Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit,welches zur Berechnung deines ALG - 1 Anspruchs herangezogen wurde.
Ab dem 3 - 6 Monat musst du dann 30 % weniger in kauf nehmen und ab dem 7 Monat bist du verpflichtet jede zumutbare Beschäftigung anzunehmen ( gilt natürlich auch von Monat 1 - 6,wenn das Einkommen stimmt ),dass wäre dann z.B. der Fall,wenn du nach dem Abzug deiner Aufwendungen für die Beschäftigung von deinem zu erwartendem Nettoeinkommen mehr als dein ALG - 1 haben würdest.
Das ganze kannst du nachlesen,wenn du im Netz mal eingibst ,, Zumutbare Beschäftigung im ALG - 1 Bezug "
§ 140 SGB - lll
Sowohl als auch !
Auf Vermittlungsvorschläge hat man sich von Anfang an zu bewerben und Eigenbemühungen sind ab Erstellung einer EGV - zu erbringen,die Anzahl dieser ist dann darin festgehalten.
Hält man sich nicht daran,werden die Leistungen dementsprechend für eine Zeit gesperrt.
Gut, so kenne ich es auch. Nur habe ich den Beitrag oben so verstanden, wie es auf dem Infoblatt für neue ALG I Empfänger steht, darin wird die EGV nicht erwähnt und dem Arbeitslosen wird vorgemacht, er hätte generell Eigenbemühungen nachzuweisen.
Man ist auch verpflichtet seine Arbeitslosigkeit so schnell wie möglich zu beenden und dazu gehören nun mal eigene Bewerbungen,nur das NICHT Bewerben, kann ohne die EGV - mit einer dementsprechenden Anzahl an Bewerbungen pro Monat nicht sanktioniert werden !
Danke dir für deinen Stern !
Aufpassen, das mit dem 3 mal ablehnen, kann man so nicht sagen. Wenn du ein Angebot bekommst und dich einfach nicht bewirbst, kann das schon Ärger geben. Ansonsten sei doch froh, wenn du direkt wieder einen Job bekommst. Gibt auf jeden Fall mehr Geld als ALG. Ansonsten ist ein Job zumutbar, wenn er deinen Fähigkeiten entspricht, nicht extrem weit entfernt ist und die Bezahlung nicht extrem schlecht ist. Natürlich kann dich niemand dazu zwingen, wenn du die ganze Zeit 50.000 € verdient hast, plötzlich für 30.000 zu arbeiten. Call Center ist natürlich was spezielles. Da werden immer viele Leute gesucht, weils ein beschissener Job ist, der auch noch schlecht bezahlt wird. In deinem Bereich ist es auch bestimmt nicht einfach einen Job zu finden. Gut ist, dass du viele Bewerbungen schreibst, da kann dir niemand etwas vorwerfen. Wenn du abe Call Center auf keinen Fall machen willst, würde ich das auch so klar stellen. Wenn du bereit bist alles Mögliche zu machen, nur das nicht, kann dir das niemand vorwerfen. Ansonsten eben bewerben und beim Vorstellungsgespräch dann ein sehr hohes Gehalt fordern. Dann hast du deine Pflichten erfüllt. Ansonsten noch viel Erfolg bei der Jobsuche.
Ich weiß natürlich das ich mich auf, mir unterbreitete, Jobangebote bewerben muss. Mitwirkungspflicht und so. ;-)
Es ärgert mich nur einfach. Ich meine Einzelhandel und Büro sind ja nun nicht so verdammt spezielle Dinge das es kaum Jobangebote gibt. Alle meine Eigenbemühungen gehen ja in diese zwei Richtungen, nur vom Arbeitsamt kommt nur dieser Call Center Mist. Und erschreckenderweise würde ich tatsächlich im Call Center weniger verdienen als mein, voraussichtlicher, Alg1 Anspruch.
Nur will und kann ich so nicht argumentieren. Kann ja schlecht sagen "Lebe vom Amt besser als wenn ich arbeiten gehe, also wozu denn arbeiten gehen?!" Finde ich auch wirklich asozial.
Bin durchaus bereit für weniger arbeiten zu gehen als ich in meinem vorherigen Job bekommen habe. Das ist vielleicht nicht schön, aber so ist das Leben nun mal, nur mich gleich irgendwo reinzwängen zu lassen wo ich über 50% weniger als vorher (die mir angebotenen Stellen waren alles Teilzeitstellen, daher der große Unterschied) verdienen würde, das möchte ich nicht.
Zu sagen das ich nicht ins Call Center möchte bringt übrigens gar nichts. Das habe ich gesagt. War ihr, gelinde gesagt, sche**egal.
Ich war schon einmal im Call Center (nach meinem Schulabschluss, vor über zehn Jahren!!!) also sei es mir auch zuzumuten wieder in einem Call Center zu arbeiten. Ob ich mich dabei verschlechtere, finanziell und fachlich tut leider gar nichts zur Sache. Und das ist der Punkt der mir aufstößt.
Trotzdem danke für die Antwort und die netten Wünsche, Freitag stehen wieder zwei Vorstellungsgespräche an. ;-)
Du, ich kenne das auch alles. Du bekommst eben Call Center angeboten, weil es da so viele stellen gibt. Ist klar, weil das niemand machen will. Ich bin z.B. Informatiker. War als Softwareentwickler tätig. Ich bin auch gezwungen gewesen mich auf IT-Support zu bewerben. Das ist auch meistens Telefondienst und das gefällt mir nicht. Außerdem wird das sehr schlecht bezahlt. Ich hab mir dann einfach beim Bewerbungen schreiben Mühe gegeben und selbst was gefunden. Von der Arbeitsagentur habe ich kaum Stellen bekommen. Man muss einfach ein bisschen Glück haben und dann muss man diesen Mist nicht machen. Wie gesagt, viel Glück bei der Suche.
Deine Quelle ist die richtige, denn genau so steht es im § 140 SGB III ;-)
Und der ist es, der regelt was Du ablehnen darfst und was nicht, MItarbeiter der BA, die meinen darüber hinaus noch eigene Regeln anbringen zu müssen, haben entweder keine Ahnung von ihrem Beruf, oder sind schlichtweg doof.....
Hoffe Du hast bei dem Termin nicht die Eingliederungsvereinbarung blind unterschrieben, die man Dir unterjubeln wollte, sowas sollte man prüfen und ggfs. nachverhandeln, sprich Verbesserungsvorschläge dazu einreichen im ALG I Bezug.
Ist in meinen Augen im ALG I auch nur ein erster Test der SBs um zu sehen, wie leicht das Gegenüber einzuschüchtern ist, geht man hier schon auf Konfrontation werden sie vorsichtiger mit all dem was sie machen.
Zum Glück habe ich gar nichts unterschrieben. ;-)
Ich bin sowieso jemand der ungerne etwas unterschreibt. Aber Gott sei Dank hat sich sowieso alles in Wohlgefallen aufgelöst.
Habe inzwischen drei feste Jobangebote und verhandel nun über die besten Konditionen. ;-) *freu*
Also ALG1 und Arbeitsagentur samt Beraterinnen und Berater adieu und lasst mich in Frieden! ;-)
Ergänzend zur Antwort von isomatte (sie ist in Sachen Arbeitslosigkeit sehr erfahren) lies meine ausführliche Info zum
►Umgang mit Sozialbehörden◄
mit meiner Ergänzung darunter, um Schwierigkeiten beim Amt zu vermeiden. Und lade Dir die dort genannte Information ►Legitmation eines Beistands◄ vom elo-forum runter: ◝
https://www.gutefrage.net/tipp/umgang-mit-sozialbehoerden---zb-jobcenter-und-grundsicherungsamt
Weil Du Arbeitslosengeld 1 bekommst, also das Arbeitsamt für Dich zuständig ist und nicht das Jobcenter, gelten für Dich meine Ausführungen zum großen Teil.
Es ist ein Irrtum, dass man 3 Angebote einfach ablehnen kann. Nur unzumutbare Angebote kann man ablehnen. Wenn eine Arbeit tarifgerecht bezahlt wird, ist sie kaum unzumutbar.
Dass das gleiche CallCenter über verschiedene Zeitarbeitsfirmen versucht Mitarbeiter zu rekrutieren ist ebenfalls nicht zu beanstanden. Allerdings sagt das etwas zu den statistischen "offenen Stellen" aus.
Wo steht denn der Part im Gesetz, dass dies auf dem netten Infozettel steht, den mein beim Ersttermin in Sachen ALG I an die Hand bekommt ist mir bekannt, im Gesetz habe ich den Part jedoch nicht wiederfinden können ?
Oder war der Textteil auf die Vermittlungsangebot der BA bezogen ?