Zugeparkt! Fahrertür ging nicht mehr auf. Abschleppen? Anzeige? Was kann ich tun?

7 Antworten

Wer sagt denn dass Du korrekt parkst und alle anderen falsch? Natürlich kannst Du abschleppen lassen aber natürlich auch auf Deine Kosten und auf eigenes Risiko. Und wie auch Du auf den Parkraum angewiesen bist scheinen auch viele andere Menschen darauf angewiesen zu sein.....

Demnach kommen bei einer klein-gestalteten Parkfläche einfach derartige Probleme auf. Ich vermute nicht die Autofahrer sind schuld sondern der Parkplatz-Betreiber welcher aufgrund der kleinen Parkbuchten einfach versucht mehr Fahrzeuge auf seinen Platz zu bekommen,

Parkraum ist knapp, demnach teuer und demnach auch sehr lukrativ. Spreche doch einfach mit dem Betreiber ....

Deinen Schilderungen zu folge handelt es sich bei dem Parkplatz um Privatgrund, keinen öffentlichen Verkehrsgrund. Somit kannst du den Verantwortlichen nicht aufgrund einer Verkehrsordnungswidrigkeit anzeigen, die StVO gilt auf privaten Parkplätzen nicht. Den Straftatbestand der Nötigung sehe ich ebenfalls als nicht erfüllt.

Dir bleibt also nur die Möglichkeit, das Fahrzeug "privat" abschleppen zu lassen, also entweder auf deine eigenen Kosten, oder auf Kosten der Schule, falls diese gewillt ist, die Kosten vorerst zu übernehmen. An die Personalien des Fahrzeughalters kommst du anschießend über eine Anfrage bei der Kfz-Zulassungsstelle. Die Abschleppkosten müsstest du anschließend zivilrechtlich einfordern.

Also erstens, geschlossenes Parkhaus? Dann ist abschleppen schonmal nicht möglich! Das geht nur über die Parkaufsicht. Und da wären wir beim Thema! Selbst wenn dieser zustimmen würde müsstest du die Abschlepposten vorstrecken. Solltest du im unrecht sein (wovon ich in dem Fall ausgehe) bleibst du auf den Kosten sitzen.

Einziger Lichtblick: Bilder vom Geschehen machen, Parkaufsicht informieren. Methode B: Am Rande des letztens Platzes so Parken dass du problemlos raus kommst.

Flw94 
Fragesteller
 24.11.2014, 16:50

Nein kein Parkhaus, normaler Parkplatz mit Schranke und Kassenautomat. Selbstverständlich habe ich auch ein Foto gemacht. Wieso sollte ich denn im Unrecht sein? Das musst du mir mal erklären..

Flw94 
Fragesteller
 24.11.2014, 16:53

Es ist ein Parkplatz vor der Schule ich kann froh sein wenn ich überhaupt ein Platz bekomme, die am Rand sind alle schon belegt (kann sich ja jetzt jeder denken wieso). Bei der Parkaufsicht war ich auch schon, aber die konnte mir da nicht viel helfen, sie meinte es gab schon öfter Beschwerden und sie seien aber dagegen machtlos, aus welchem Grund auch immer.

catweasel66  25.11.2014, 15:53
Methode B: Am Rande des letztens Platzes so Parken dass du problemlos raus kommst.

erst mal den platz an der sonne bekommen......

Solange der andere nicht ordnungswidrig parkt, kannst du ihn nicht abschleppen lassen. Das es sehr umständlich ist, kann ich gut verstehen, gerade mit einer Knieverletzung, aber so wie du es beschreibst, ist vielleicht auch keine böse Absicht. Aber irgendwas unternehmen kannst du da nicht.

catweasel66  24.11.2014, 16:41

ich hätte selbstjustiz verübt...der hätte dann auch spaß gehabt.

P1504  24.11.2014, 16:43

Falsch, kann man doch.

FunnyMarie  24.11.2014, 16:54
@P1504

Und das wäre? Anzeige wegen Zuparken? ;)

catweasel66  25.11.2014, 15:50
@FunnyMarie

ne...der hätte mit sicherheit nicht mehr alle reifen voll luft gehabt....

Ich würde fürs nächste Mal einen Zettel mit einem freundlichen(!) Text vorbereiten, in den Du auf die Wichtigkeit des menschlichen Miteinander aufmerksam machst. Den klemmst Du dann unter den Scheibenwischer.

Das wichtigste ist aber, dass man sich selbst quasi immer so rücksichtsvoll uns vorrausdenkend verhält ... und das nicht nur beim Thema Straßenverkehr. Die einzige Chance auf Veränderung besteht darin, dass sich so viele Menschen so verhalten, dass es als Normalität angesehen wird.