Zu viel Gehalt zurück überweisen nach Kündigung?
Hallo liebe Community,
ich arbeite zur Zeit als Aushilfe bei Nanu-Nana und in meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich eine Kündigungsfrist von einem Tag habe, was ich persönlich ganz gut finde. Jetzt sieht es aber so aus, dass ich anscheinend viele Minusstunden habe und es so läuft, dass immer 450€ Gehalt überwiesen werden und man zusehen muss, dass man die Stunden auch arbeitet. Da ich im Oktober bei weitem nicht für 450€ gearbeitet habe und da ich in Mitte Oktober erst angefangen habe, habe ich jetzt aber, nichtsdestotrotz meine ersten 450€ bekommen. Die Frage ist jetzt muss ich, wenn ich jetzt kündige, das Geld, was mir eigentlich nicht zusteht zurück überweisen?
Danke schon mal im Voraus!
4 Antworten
Abwarten. Forderungen des Arbeitgebers verjähren recht schnell. ( glaube nach 6 Monaten) sonst muss du natürlich den überzahlten Betrag zurückgeben.
Die Verjährungsfrist kannst du googeln
Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.
Abweichend davon können vertragliche Ausschlussfristen vereinbart worden sein: einzelvertraglich mindestens 1 Monat, tarifvertraglich auch kürzer, meist aber 3 oder - zweistufig - 6 Monate.
Geld welches dir nicht zusteht - musst du zurück überweisen.
Ja, der "Schuldner" muss in diesem Fall nicht von sich aus aktiv werden; er kann das Geld selbstverständlich auch ausgeben (quasi "zinsloser Kredit"😉), muss aber sicherstellen, dass er es auf Anforderung auch unverzüglich zurückzahlen kann.
Das ist aber ein blöder zinsloser kredit 😂
Klar musst du das zurücküberweisen, wenn du nicht die Gegenleistung erbracht hast.
Der Empfänger eines nicht zustehenden Entgelts muss von sich aus erst einmal gar nichts tun.
Zurücküberweisen muss er das Geld nur nach Aufforderung - und das auch nur innerhalb von Fristen: entweder vertraglich vereinbarten kurzen Ausschlussfristen (z.B. 1, 3 oder 6 Monate) oder der gesetzlichen Verjährungsfrist (3 Jahre).
Ja, das musst Du.
Der Empfänger eines nicht zustehenden Entgelts muss von sich aus erst einmal gar nichts tun.
Zurücküberweisen muss er das Geld nur nach Aufforderung - und das auch nur innerhalb von Fristen: entweder vertraglich vereinbarten kurzen Ausschlussfristen (z.B. 1, 3 oder 6 Monate) oder der gesetzlichen Verjährungsfrist (3 Jahre).
Ja, davon bin ich jetzt ausgegangen, dass die Forderung kommt.
Der Empfänger eines nicht zustehenden Entgelts muss von sich aus erst einmal gar nichts tun.
Zurücküberweisen muss er das Geld nur nach Aufforderung - und das auch nur innerhalb von Fristen: entweder vertraglich vereinbarten kurzen Ausschlussfristen (z.B. 1, 3 oder 6 Monate) oder der gesetzlichen Verjährungsfrist (3 Jahre).