Zu Schnell und überholen im Überholverbot
Hallo,
ich wurde gerade geblitzt. Außerorts bei erlaubten 70 Km/h haben Sie mich mit 122 Km/h "gefilmt". Zu allem Übel habe ich gerade einen LKW überholt, obwohl ein Überholtverbot besteht.
Ich wurde direkt angehalten und habe "gestanden". Der Polizist sagte, dass ich Post bekomme. Ich habe vor lauter Aufregung nicht gefragt mit welcher Strafe ich rechnen muss. Ca einen Monat Fahrverbot haben ich gerade schon herausgefunden. Jedoch nicht in kombination mit dem Überholverbot.
Hat jemand Erfahrung?
grüße
3 Antworten
Geschwindigkeit:
Falls bei der Messung (122 km/h) die Messfehlerkorrektur ("Toleranz") bereits berücksichtigt wurde, gilt:
51-60 km/h Überschreitung außerorts kostet 240 Euro Bußgeld (zzgl. 23,50 Euro Gebühren und Auslagen), bringt 4 (vier) Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.
Überholverbot:
Verstoß gegen Zeichen 276 oder 277 (Überholverbot) kostet 70 Euro Bußgeld und bringt 1 Punkt in Flensburg.
Mit Glück werden die beiden Verstöße als in Tateinheit begangen gewertet. Dann wird nur der höhere der beiden Bußgeld-Regelsätze (also die 240 Euro) angewendet. Diese allerdings können mit Pech auch angemessen erhöht werden ...
Wenn die Toleranz von den 122 km/h noch abzuziehen ist, wird es etwas billiger (siehe Antwort von emily2001)
Hallo,
also, bei Überholverbot gilt das:
Wer sich nicht daran hält, der bekommt, wie schon erwähnt, entsprechende Strafen. Und die sind nicht ohne. Die Bußgelder haben es in sich. Beispielsweise bezahlt man für reine Vergehen Überholen im Überholverbot einen Strafbetrag von achtzig Euro und bekommt dazu noch einen Punkt in Flensburg. Wenn dazu dann noch eine unklare Verkehrslage oder Behinderung des Gegenverkehrs mit hinzu kommt, dann werden aus den achtzig Euro ganz schnell 150 Euro und aus dem einen Punkt werden sofort vier Punkte. Also sollte man es sich dreimal überlegen, ob die einem wirklich wert ist.
Du hast das Fahrverbot von 1 Monat für den Geschwindigkeitsverstoß vergessen. :)
Wenn man sich dadurch, groß, stark, erwachsen und unheimlich cool fühlt, ist es das bestimmt wert und man kann prima im Freundeskreis und der Disco damit prahlen.
Du wirfst also den ersten Stein?
Natürlich ist es das nicht wert und ich bereue es auch. Aber danke für deine Antwort
Kann sein ,das das Fahrverbot länger als 1 Monat gilt, denn bei 2maligem Verstoß kann man davon ausgehen das dir die Straßenverkehrsordnung ziemlich egal ist.
Bei erhöhter Geschwindigkeit außerorts:
vorausgesetzt dein PKW ist ohne Anhänger, zul. Gewicht bis 3,5 T.
160,-- € + 23,50 € an Auslagen und Gebühren. 3 Punkte...
Emmy