Zollbestimmungen nach längerem USA-Aufenthalt?
Nach 7 Monaten Aufenthalt in den USA (während dieser Zeit war ich nicht in D gemeldet) gehe ich nun wieder zurück. Natürlich habe ich in dieser Zeit einiges eingekauft (hauptsächlich Klamotten, nichts Teures, aber sicherlich über der Freigrenze von 430 EUR). In dieser Zeit war ich einmal zu Besuch in D, und auch vorher habe ich schon einige USA-Besuche gemacht (Stempel im Pass vorhanden).
Wie ist das nun beim Zoll... bin ich in der Beweispflicht, dass die in USA gekauften Sachen schon mal legal in D eingeführt wurden? Ich habe ein paar neue Mitbringsel, für die ich noch die Kassenbons besitze. Alles andere ist schon getragen/gewaschen. Man sieht ja, dass die Sachen aus USA kommen (zb GAP, CK etc.), aber wie gesagt, das meiste hatte ich schon vor meinem letzten D-Besuch gekauft.
Leider habe ich Internet dazu keine genauen Infos gefunden.. Ich habe ja in USA auch nicht Urlaub gemacht, sondern wirklich da gelebt, allerdings eben nur 7 Monate.
2 Antworten
Beim Zoll kommt es nur darauf an, ob die Sachen in Deutschland bleiben sollen, der Status des Besitzers ist egal.
Ich denke aber nicht, dass Du bei getragener Kleidung Probleme bekommst. Die hast Du zumindest teilweise schon vorher gehabt. Bei mehrerem Hin und Her (siehe Pass), ist das auch glaubwürdig. Darauf kommt's an. Unglaubwürdig wäre z.B., wenn einer mit 2 Koffern voller "getragener" Kleidung aus dem Urlaub zurück kommt und behauptet, nichts eingekauft zu haben.
Durch zahlreiche USA Aufenthalte habe ich praktisch nur noch amerikanische Kleidung. Ich kann doch nicht jedesmal vorher meinen ganzen Koffer beim Zoll anmelden.
danke, klingt irgendwie logisch ;)
Für den Zoll ist es nicht immer relevant, ob Sachen neu oder gebraucht sind. Um zu vermeiden, dass man Sachen verzollen muss, die man einmal selbst ins Ausland mitgenommen hat, ist es in einigen Fällen sogar erforderlich, sich bei der Ausreise die Ausfuhr vom Zoll bestätigen zu lassen.
Was gebraucht ist, hat für den Zoll nur dann keinen Wert, wenn es unverkäuflich ist. Wäsche ist darum wohl eher nur relevant, wenn es sich - ausgenommen hautnahe Wäsche - um teure Markenklamotten handelt. Ob man für ein T-Shirt vom Discounter noch einmal 50 Cent bekommen könnte interessiert nicht.
Was USA betrifft ist der deutsche Zoll allerdings technischen Artikeln sehr hinterher, da technische Produkte in den USA oftmals beachtlich billiger zu haben sind.
Laut http://www.zoll.de/c0reiseundpost/a0reiseverkehr/z1reisefreigrenzendrittland/index.html beträgt die Freigrenze allerdings nur 300 Euro.
Tipp: Schmeiss im Zweifel vorher weg, was für dich bei der Rückreise nicht mehr wirklich relevant ist. Reize deine Freigepäckgrenze lieber mit einer Flasche guten Whisky aus, als mit einem paar alten Schuhen.
Der Zoll muss dir nachweisen, dass deine Kleider auch gebraucht noch einen beachtlichen Wert haben. Dies lässt sich bei einer teuren Jacke leicht sagen, aber kaum bei einem ganz normalen Pulli.
Ich denke, dass es unwahrscheinlich ist, dass der relevante Wert 430 Euro überschreitet.
im Flugverkehr sind es nach wie vor zum Glück 430 EUR ;) Es geht ja nicht um alte Schuhe.. es geht schon um Klamotten, die ich gerne behalten würde :) Keine teuren Markenklamotten, aber einfach normale Sachen, die sich halt so ansammeln, wenn das shoppen eben so billig ist..^^ Für meine Laptop habe ich zum Glück die Rechnung von vor 1 Jahr noch.. aber auf die Idee, bei der Ausreise bestätigen zu lassen, bin ich natürlich nicht gekommen. Na, aber danke für deine Antwort! :)