Zigarettenautomat gesprengt, Konsequenzen?

8 Antworten

Dein Bruder ist noch Strafunmündig von daher kann ihm nicht viel passieren

Mit Strafunmündigkeit bezeichnet man das in Umgangssprache. Das StGB spricht in § 19 von 'Schuldunfähigkeit des Kindes . Dort heißt es : „Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.”

Dennoch - Dein Bruder muss gestoppt werden. Wer in dem Alter so viel kriminelle Energie hat endet meistens böse.

Die Eltern sollten sich mit dem Jugendamt in Verbindung setzen

Ich wünsche Dir alles Gute schön dass Du Dich kümmerst.

mal abgesehen davon, dass ich es für nen Trollbeitrag halte, wäre Jugendwerkhof ne förderliche Maßnahme

Lass dir doch mal was anderes einfallen. Mit jedem Account die gleichen Geschichten......


Was ist eigentlich aus deinem Freund, dem Boxer und ShishabarBesitzer geworden, der alle und jeden wegen dir zusammen geschlagen hat? Nix mehr dazu eingefallen, Fiona?^^

Strafrechtlich:

Dein kleiner Bruder scheint ein nettes Früchtchen zu sein. Immerhin, mit 13 Jahren ist er noch nicht strafmündig und kann daher nicht bestraft werden. Dennoch können Taten im strafunmündigem Alter berücksichtigt werden, wenn er strafmündig ist = er könnte nach der ersten Tat im strafmündigem Alter in der U-Haft landen. Das ist kein Witz, hab ich selber schon erlebt.

Zivilrechtlich:

Deliktfähig ist man ab dem 7. Lebensjahr, d.h Dein kleiner Bruder haftet für den angerichteten Schaden, er muss also die von ihm angerichteten Schäden bezahlen. Kann er das nicht, dürfte der Geschädigte gegen ihn einen Vollstreckungstitel erwirken, der 30 Jahre vollstreckbar ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

mit 13 ist der Knirps noch nicht strafmündig - er kann aber für den Schaden haftbar gemacht werden - er verdient ja in naher Zukunft Geld