Zeugenaussage nach Unfall?
Hallo,
Ich versuche mich kurz zu halten ;)
Vor Ca 3 Wochen hatte ich mit jmd einen Schweren Unfall. Bei diesem Unfall wurde ich verletzt und das Auto ist ein Totalschaden. Es war kein 2tes KFZ oder ähnliches beteiligt! Nach Ca einer 3/4h habe ich mich vom Unfallort entfernt-ich war Beifahrer. Ich habe bis heute nichts von den Polizisten gehört bezüglich einer Zeugenaussage. Jetzt habe ich Angst das ich noch eine Strafe bekomme da ich mich noch vor Eintreffen der Polizei vom Unfallort entfernt habe. Es handelt sich hierbei um einen (fast) wildunfall mit Sachschaden der Stadt. Jetzt ist meine Frage ob ich überhaupt noch was hören werde und ob ich ggf noch eine Strafe oder ähnliches bekomme?! Danke im Voraus ;)
6 Antworten
Hallo gti2006,
als Beifahrer und vor allem ohne das Dein Verhalten zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben hat, bist Du weder Verpflichtet gewesen an der Unfallstelle zu bleiben, noch anzugeben, dass Du Zeuge des Unfalles warst.
Selbst wenn Dein Freund bei der Polizei ausgesagt hat, das Du zum Unfallzeitpunkt mit im Auto gesessen hast und somit Unfallzeuge warst, ist es recht unwahrscheinlich, dass Du als Zeuge vorgeladen wirst.
Die Polizei nimmt so einen Unfall ohne Beteiligung Dritter nur auf und übergibt die Halter/Fahrer-Daten an evtl. Geschädigte, damit diese sich zwecks Schadensregulierung an die Versicherung des Halters wenden können. Geschädigter kann z.B. die Stadt oder der Landkreis sein, dessen Baum oder Leitplanken durch das Ausweichmanöver beschädigt wurde.
Dein Freund muss allerdings damit rechnen, dass er einen Bußgeldbescheid bekommt, der laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog wie folgt aussieht:
Tatbestandsnummer: 103602
Tatvorwurf: Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit.
Es kam zum Unfall.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
Bußgeld: 145,00 Euro plus 28,50 Euro Verwaltungskosten
Punkte: 1
Fahrverbot: Nein
A - Verstoß.
Der A - Verstoß hat für Deinen Freund nur dann Folgen, wenn er sich noch in der Probezeit befindet. Ist das der Fall, muss er ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besuchen, dessen Kosten bis zu 400,00 Euro betragen. Zusätzlich wird sich dann seine Probezeit um zwei Jahre verlängern.
Und wie gesagt, für Dich bleibt das Ganze ohne rechtliche Folgen.
Schöne Grüße
TheGrow
Die Polizei hat den Unfall aufgenommen und wenn sie auf die von mir angeführte Ordnungswidrigkeitenanzeige verzichtet, gibt es doch gar keinen Grund für die Polizei sich bei Deinem Freund zu melden.
Die Polizei wird das Ganze wahrscheinlich nur protokolliert haben und wenn Schaden an fremden Eigentum entstanden ist dem Besitzer der Sache mitgeteilt haben:
- das Dein Freund die Sache beschädigt hat
- Name & Anschrift des Freundes
- Fahrzeugdaten
- Halterdaten
Dein Freund selber muss dafür keine gesonderte Mitteilung erhalten.
Aber drei Wochen ist natürlich noch nicht so lange her. Kann also sein, dass die Polizisten noch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige schreiben, für dessen Ahndung nicht die Polizei, sondern die Bußgeldstelle des Ordnungsamtes zuständig ist. Sowas kann auch schon mal dauern. Es gibt allerdings eine Frist von drei Monaten, bis dahin muss zumindest der Anhörungsbogen erlassen worden sein. Erst wenn diese drei Monate nach der Tat um sind, wird auch nichts mehr nachkommen.
Ok vielen Dank
Strafe wohl eher nicht, aber es kann passieren , dass du eventuell als Zeuge geladen wirst.
Danke-kann ich die Aussage auch schriftlich angeben oder wird man da geladen? Wie läuft das ab?
Erstens: Warum bist Du denn geflüchtet?
Zweitens: Wenn Dich der Fahrer nicht bei der Polizei verrät, passiert Dir nichts.
Drittens: Wenn Du nichts auf dem Kerbholz hast, dann würde ich mir keine Gedanken machen.
Genau so sieht es aus... er hat den Unfall ja auch nicht gebaut...
Ich habe mich mit Erlaubnis des Fahrers vom Unfallort entfernt! Ich habe nichts auf dem Kerbholz und die Polizei hat auch meine Daten! Ich war auf den Weg ins Krankenhaus!
deine frage hiert sich etwas merkwuerdig an - was ist bitte ein "fast -wildunfall"?
wenn du verletzt wurde, ruft man normaler weise den rettungswagen.
zeugenausage kannst du auch schriftich machen und es waere gut , wenn du dann das aufnahmeprotokoll etc vom krankenhaus/erste hhilfestaton vorlegen koenntest...
Ja das müsste kein Thema sein. Mit Fast wildunfall meine ich das wir das Wild nicht erwischt haben aber das er Unfall durch das Wild ausgelöst worden ist
Und was ist mit dem Fahrer???
Du hast den doch nicht etwa da gelassen?? War er Verletzt?
Der Fahrer hatte ein Airbag-ich nicht dadurch würde ich verletzt
Und warum bist du gegangen?
Weil ich ins Krankenhaus musste?!
Handy/Smartphone? Gibt da etwas, das nennt sich Rettungswagen. Ich glaube dir irgendwie nicht... und wenn du logisch nachdenkst, siehst du selbst, dass du, sofern die Geschichte stimmt, für nichts belangt werden kannst.
Wozu der Rettungswagen?
Wozu frühzeitig das Auto verlassen, wenn es doch nicht so ernst war mit den Verletzungen?
Ich hatte keine offenen Wunden-also war ein Rettungswagen in meinen Augen nicht nötig
Innere Blutungen sind ja auch überbewertet....
... Ja genau!
Vielen Dank für deine Antwort! Der Fahrer hat auch noch kein Bescheid von der Polizei:/ ist das normal?