Zeitungen austragen trotz Kinderzuschlag?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Beim Kinderzuschlag gelten auch die Bestimmungen nach dem SGB - ll, also nach dem ALG - 2 oder besser Hartz - lV vom Jobcenter.

Auf Erwerbseinkommen hast du als Kind min. 100 € Grundfreibetrag, ab der Vollendung des 15 Lebensjahres gelten dann die Freibeträge nach § 11 b SGB - ll, dass wären vom Bruttoeinkommen zunächst die genannten 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Würdest du nun nicht mehr als monatlich 100 € verdienen, dann hätte das auf die Höhe des Kinderzuschlags gar keine Auswirkungen.

Erst wenn du dann mehr als 100 € Brutto verdienen würdest, bleibt dann von deinem Brutto bzw. Nettoeinkommen ( was du dann aufs Konto bekommen würdest wäre das Nettoeinkommen ) ein anrechenbares Einkommen übrig und das würde dann auf deinen max.Kinderzuschlag von derzeit 185 € pro Monat zu 45 % angerechnet.

Beispiel :

Deine Eltern bzw.deine Mutter bekommt für dich die vollen 185 € Kinderzuschlag und du würdest monatlich 200 € Brutto = Netto verdienen, dann blieben erst einmal diese 100 € Grundfreibetrag ohne Anrechnung und auf die übersteigenden 100 € stünden dir weitere 20 % Freibetrag = 20 € zu, gesamt also dann 120 € Freibetrag bei 200 € Brutto = Netto.

Es blieben dann nach Abzug der 120 € Freibetrag noch 80 € übrig und von diesem vorerst anrechenbarem Einkommen würden dann 45 % = 36 € auf die vollen 185 € Kinderzuschlag angerechnet und dann für dich nur noch 149 € gezahlt.

So zumindest sollte es sein, wenn ich mich nicht irre, was ich nicht denke !

Helfrgh 
Fragesteller
 29.08.2020, 15:30

Danke! Eine Antwort wie diese findet man auf gutefrage selten💪

isomatte  30.08.2020, 05:23
@Helfrgh

Bitteschön

Helfrgh 
Fragesteller
 29.08.2020, 16:39

Ach, und ändert sich was an dem Kinderfreibetrag, wenn wir das zusätzliche Kindergeld Bonus ( 300€ pro Kind) beziehen?

isomatte  30.08.2020, 05:21
@Helfrgh

Nein, der ist doch ohne Anrechnung, selbst im SGB - ll ( ALG - 2 oder besser Hartz - lV ) bleibt dieser Bonus ohne Anrechnung auf die Leistungen.

isomatte  30.08.2020, 05:23

Danke dir für deinen Stern !

Helfrgh 
Fragesteller
 02.09.2020, 12:51
@isomatte

Ich hätte noch eine Frage:

Meine Eltern lassen mich das nicht machen, denn sie meinen es wäre das mit dem Papierkram sehr viel und kompliziert. Stimmt das?

isomatte  02.09.2020, 13:12
@Helfrgh

Stimmt !

Wegen monatlich max.50 € lohnt sich der ganze Aufwand normalerweise nicht, denn sie müssen dann im Regelfall für jeden Monat nachweisen was du verdient hast und wann du deinen Lohn ( Zuflussprinzip ) erhalten hast.

Wie alt bist du denn ?

Würdest du min.15 Jahre alt sein, dann könntest du dir aus dem Internet mal folgendes suchen ,, ALG - 2 Ferienjob ", diese Regelung sollte dann meiner Ansicht nach auf beim Kinderzuschlag, nicht aber beim Wohngeld anwendbar sein.

Beim Wohngeld würden 100 € Freibetrag vom Erwerbseinkommen bleiben.

https://www.arbeitsagentur.de/datei/kiz2-merkblattkinderzuschlag_ba015395.pdf

siehe hierzu im "Merkblatt Kinderzuschlag" auf Seite 11:

2. Wie wirken sich Einkommen und Vermögen auf den Kinderzuschlag aus?

Ihr Einkommen und Vermögen und das Ihres Kindes werden auf den Kinderzuschlag in unterschiedlichem Umfang angerechnet und reduzieren die Höhe des Kinderzuschlags.
2.1Einkommen und Vermögen des Kindes
Eigenes Einkommen Ihres Kindes, das zu berücksichtigen ist ( siehe 3.1 auf Seite16), reduziert den höchstmöglichen Kinderzuschlag von 185 Euro. Es wird nicht in vollem Umfang auf den Kinderzuschlag angerechnet, sondern nur zu 45 Prozent.

usw.

Woher ich das weiß:Recherche
Helfrgh 
Fragesteller
 28.08.2020, 11:39

Heißt das, ich könnte jetzt 70 euro monatlich durch Zeitungen austragen verdienen, und dann blieben mir nur noch ca.35 Euro übrig?

Ich habe noch zwei Geschwister.

Helfrgh 
Fragesteller
 28.08.2020, 13:26

Und könntest du mir bitte erklären, was es sich mit dem Kinderfreibetrag auf sich hat?