Zebrastreifen Unfall - Geld?

8 Antworten

Wer Dich auf dem Zebrasteifen auf die Hörner nimmt, hat auf jeden Fall ein fettes Problem! Ein Freibrief ist das trotzdem nicht, auch der Fußgänger muß damit rechnen, dass andere Verkehrsteilnehmer einen Fehler machen.

Also am Besten am Strassenrand warten, ob der Autofahrer auch wartet, und dann erst los laufen.

Der Stärkere ist immer Schuld, auch wenn der querende nicht schaut und der Autofahrer keine Möglichkeit mehr hat zum ausweichen ist immer noch der Kfz-Fahrer schuld.

Das selbe gilt auch bei Lkws mit Toten winkeln, wenn zum beispiel jemand (Radfahrer) drinnen steht und der Fahrer ihn nicht sehen kann, und er fährt den Radler übern Haufen ist immer noch der LKW-Fahrer schuld

Dann steht dir Schadensersatz zu, so wie jedem anderen auch der in einer anderen Situation von jemandem geschädigt wurde.

Behandlungskosten trägt ohnehin deine Krankenversicherung, die dann vom Verursacher Regress fordert.

Ob die Schmerzensgeld zusteht wäre individuell zu betrachten.

Wenn z.B. deine Klamotten dabei beschädigt werden, muss dir dieser Schaden ersetzt werden.

All das zahlt die Kfz Haftpflicht des Fahrzeugs von dem du angefahren wurdest.

Autofahrer müssen sogar praktisch den Fussgänger (u.a.) über den Zebrastreifen gehen lassen (StVO §26, Abs. 1).

Wenn Du denn entsprechenden Paragrafen (§) ließt, dann wird klar, dass Autofahrer nicht anhalten müssen, außer es ist nötig.

Fährt Dich also ein Auto an, während Du einen entsprechend gekennzeichneten Fussgängerüberweg überquerst, so muss dessen Kfz-Haftpflichtversicherung für die Dir entstandenen Schäden aufkommen (ich gehe davon aus, dass Du überlebt hast).

Aber Vorsicht: Blockierst Du den Zebrastreifen in der Absicht Dich anfahren zu lassen, so ist das eine Nötigung (Straftat) und/oder ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Straftat). Geschickteres, absichtliches Vorgehen eine Verletzung herbeizuführen, dürfte als Betrug(sversuch) und ebenfalls gefährlicher Eingriff gewertet werden.

Eventuelle Ansprüche auf "Geld" geltend zu machen, kann mitunter schwer werden: "Wie die Aufnahme der Kamera zeigt (der Zeuge XY berichtet), fuhr ich vorsichtig weiter, da der an der Seite stehende Kläger keine Anstalten unternahm den Zebrastreifen zu überqueren. Plötzlich sprang er gezielt mit Anlauf auf Motorhaube und Windschutzscheibe meines Autos."

Damit ist Zebrastreifen + Angefahren = Geld nicht als allgemeingültige Gleichung zu sehen, sondern sehr von der tatsächlichen/dargelegten Situation und dem Schaden abhängig.

Ja, Autofahrer müssen vor einem Zebrastreifen halten, wenn eine Person erkennen lässt, dass sie den Zebrastreifen betreten möchte.

Du würdest Schmerzensgeld bekommen, wenn du den Fahrer auf Schmerzensgeld verklagst und damit Recht bekommst. Man darf es aber natürlich nicht drauf anlegen, den Autofahrer eine Falle zu stellen. (Es gab leider Fälle, wo Leute genau das getan haben: Sich absichtlich vors Auto zu schmeißen um damit Schmerzensgeld zu erpressen.)  Wie groß die Schmerzensgeldsumme ausfällt, hängt davon ab was und wie schwer etwas verletzt ist.

Es gibt da einen regelrechten Katalog, was so ein Beinbruch, Prellung etc. kostet. Schau mal hier: https://www.schmerzensgeldtabelle.net