Zaun montieren auf Grundstücksgrenze

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Offizell: Nein!

Und mündliche Absprachen mit einem Mitglied der Gemeindeverwaltung binden niemanden.

Empfehlung:

Beseitigung der Überbauung verlangen und im Zuge der Verhandlungen entsprechende gegenseitige Überbauung vereinbaren. Aber schriftlich absichern!

Hallo, an einem öffentlichen Bordstein darfst du nichts andübeln. Wenn du einen Zaun aufstellen möchtest, dann errichte ihn hinter dem Bordstein. Um auf der ganz sicheren Seite zu sein, erkundige dich bei deiner Gemeinde.

das solltest du mit deiner gemeinde abklären