Zahnzusatzversicherung bei Härtefall?

8 Antworten

Das ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Einige setzen eine gewisse Zeit der Mitgliedschaft voraus, bevor Sie für Versicherungsfälle eintreten. Es ist eine Wartezeit von maximal zwei Jahren gesetzlich möglich. Unter http://www.zahnzusatzversicherungsvergleich.org/entscheidungshilfen-zahnzusatz.html findest du Entscheidungshilfen sowie mögliche Ablehnungsgründe von Versicherungen.

VersInfo  27.10.2013, 13:51

So ein schmarrn. Wenn dann gibt es 3 Monate und 8 Monate besondere Wartezeiten. Das andere sind in diesem Fall die Zahnstaffeln.

Eine Versicherung kann man immer abschliessen, da wohl jeder vorher schon mal beim Zahnarzt war, muss das ja moeglich sein. Ob Du ueber den Haertefall (Hartz IV) was bezahlt bekommst, haengt aber auch von einer wirklichen Notwendigkeit ab. Und das ist bei Zahnersatz ja so eine Sache. Viele Menschen haben Zahnluecken (im Backenzahnbereich) und leben ganz gut damit. Das sieht keiner und beissen kann man damit auch. Ich habe sogar 2 Bekannte, die gar keine Backenzaehne mehr haben (wurden als Kind gezogen) und damit klar kommen. Und alles ueber Basisversorgung faellt nicht unter die Haertefallregelung. Wenn Du wieder arbeiten gehst, kaeme das auf deinen Familienverdienst an, ob Du noch ein Haertefall bist.

Die Zahnversicherungen schliessen manchmal einen Vertrag bei zu viel fehlenden Zaehnen aus. Weiterhin sind alle Leistungen meist ausgeschlossen, die bereits begonnen wurden oder wo die Notwendigkeit vor Vertragsabschluss (oder auch schon einige Monate zuvor) bereits feststand. Und viele Versicherungen zahlen in den ersten Monaten oder Jahren auch nur gewisse Hoechstsummen (meist unter den Einzahlungen fuer ein Jahr).

Von daher, wenn dein Arzt den Behandlungsbedarf beim Besuch feststellt und Du erst danach die Versicherung abschliesst, wird sie dafuer wahrscheinlich nichts zahlen. Oder die monatlichen Betraege sind so hoch, dass Du davon die Behandlung auch selbst zahlen kannst.

Hallo,

wenn man Arbeitslosengeld II (Alg II) bezieht, werden von der gesetzlichen Krankenkasse 100% der normalen Versorgung bezahlt. Mehrkosten sind selber zu tragen. Nach dem Ende von Alg II wird für Alleinstehende weiterhin der gleiche Betrag übernommen, wenn der Bruttoverdienst 1078 Euro monatlich nicht übersteigt.

Im Versicherungsantrag sind Behandlungen, die bereits begonnen, absehbar bzw. angeraten wurden ausgeschlossen.

Ggf. ist es sinnvoll zu schauen, welche Privatversicherungsarten am sinnvollsten sind (da ja die finanziellen Mittel begrenzt sind).

.verbraucherportal-bw.de/servlet/PB/menu/1330688_l1/index.html

.test.de/Zahnzusatzversicherung-147-Angebote-im-Test-4363083-0/

Gruß

RHW

Dickie59  23.10.2013, 23:02

hallo,

wichtig ist, dass es zu beginn der versicherung nicht angedacht war, zahnersatz zu behandeln. vorvertragliche anzeigepflicht, gibst du das im antrag an (aktenkundig beim zahnarzt und der wird dann gefragt und gibt auskünfte an den versicherer bis hin zu fotokopien seines behandlungsbuches) dann wird der versicherer keine kosten übernehmen. wenn du einen tarif wählst, dann nur für zahnersatz, keine zahnbehandlungen (verteuern den tarif) das ist für den laien sehr schwierig und war gut gemeint mit dem link vn rhw. die kürzeste wartezeit für einen guten tarif sind 6 monate. die käme noch dazu, das heist du dürftest zur feststellung auf behandlung zu zahnersatz erst nach 7 monaten nach abschluß des tarifes gehen, es sein ein unfall führt dazu...

beste grüsse

dickie59

RHWWW  24.10.2013, 20:46
@Dickie59

Hallo dickie59,

Danke für die sachliche und fundierte Ergänzung!

Gruß

RHW

VersInfo  27.10.2013, 14:03
@Dickie59

Nix da mit fachlich und fundiert. Teilweise Humbug. Wer finanziell nicht gut gestellt ist, der wird sich hochwertigen Zahnersatz u. a. Implantate, auch mit einem Zusatztarif nicht leisten können, wenn er auf deinen Rat vertraut und selbst auch keine Ahnung hat. Warum? Na weil bei deiner Ausführung i. d. R. auch nicht der dafür oftmals notwendige Knochenaufbau bei Implantaten mitversichert ist. Die Ersparnis eines Tarifes ohne Leistung für Zahnbehandlung ist nicht vertretbar. Lieber ein Tarif mit Leistungen für die Behandlung und den Zahnersatz. Etwas höherwertigere Tarife haben auch die PZR mitversichert. Ziehe ich die Leistung dafür vom Beitrag ab, rechnet sich das allemal, wenn ich z. B. 2 x im Jahr die PZR mache und dafür von meinem Versicherer max. z. B. 160,- Euro bekomme. Die PZR macht immer Sinn, denn der Zahnerhalt bzw. Zahnpflege ist immer Sinnvoller als der Ersatz. Daher, putzen, pflegen und mind. 1 x. im Jahr zum Zahnarzt. Wartezeiten und Zahnstaffeln entfallen generell bei einem Unfall. Na, alles klar?

VersInfo  27.10.2013, 13:49

"Im Versicherungsantrag sind Behandlungen, die bereits begonnen, absehbar bzw. angeraten wurden ausgeschlossen."

Stimmt so nicht ganz. Es gibt auch Tarife die bei einer angeratenen Behandlung auch dafür bereits eine Leistung vorsehen. I. d. R. sind dies Tarife die den befundbezogenen Festkostenzuschuss der GKV verdoppeln.

Eine sehr gute Übersicht über mögliche Tarife samt realitätsnaher Bewertung findet man unter waizmanntabelle

RHWWW  27.10.2013, 13:51
@VersInfo

Hallo VersInfo,

Danke für die sachliche und fundierte Ergänzung!

Gruß

RHW

Nix da mit fachlich und fundiert. Teilweise Humbug. Wer finanziell nicht gut gestellt ist, der wird sich hochwertigen Zahnersatz u. a. Implantate, auch mit einem Zusatztarif nicht leisten können, wenn er auf deinen Rat vertraut und selbst auch keine Ahnung hat. Warum? Na weil bei deiner Ausführung i. d. R. auch nicht der dafür oftmals notwendige Knochenaufbau bei Implantaten mitversichert ist. Die Ersparnis eines Tarifes ohne Leistung für Zahnbehandlung ist nicht vertretbar. Lieber ein Tarif mit Leistungen für die Behandlung und den Zahnersatz. Etwas höherwertigere Tarife haben auch die PZR mitversichert. Ziehe ich die Leistung dafür vom Beitrag ab, rechnet sich das allemal, wenn ich z. B. 2 x im Jahr die PZR mache und dafür von meinem Versicherer max. z. B. 160,- Euro bekomme. Die PZR macht immer Sinn, denn der Zahnerhalt bzw. Zahnpflege ist immer Sinnvoller als der Ersatz. Daher, putzen, pflegen und mind. 1 x. im Jahr zum Zahnarzt. Wartezeiten und Zahnstaffeln entfallen generell bei einem Unfall. Na, alles klar?

Nichts spricht dafür das Du ein Härtefall bist. Zudem wüde dies für den Abschluss einer Zahnersatzzusatzversicherung keine Rolle spielen. Du kannst trotz angeratener Behandlung bestimmte Tarife abschließen. Du kannst auch nach Abschluss der Behandlung einen hochwertigen Tarif unter bestimmten Voraussetzungen abschließen. Ist sogar mit mehreren fehlenden Zähnen möglich. Entweder werden diese Ausgeschlossen, oder du kannst diese Lücken gegen einen Risikozuschlag mitversichern.