zahnersatz wärend der Elternzeit

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Hallo,

wenn für 3 Personen im Haushalt das Bruttoeinkommen von 1706,25 Euro nicht überschritten wird, erhält man den doppelten Festzuschuss (wenn man die Normalversorgung wählt, sind das 100%).

Wenn man nicht zu sehr über diesem Betrag liegt oder die Zahnersatzkosten sehr hoch sind, kann man auf besondren Antrag von der Krankenkasse einen Extra-Zuschuss bekommen.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__55.html

Ggf. auf der Internetseite der Krankenkasse unter "Zahnersatz, Zuschusshöhe" nachlesen.

Sonst ggf. nähere Angaben: Bruttoeinnahmen, Zahnersatzkosten, Personen im Haushalt ...

Gruß

RHW

RHWWW  10.04.2012, 22:34

Danke für den Stern!

Pflichtversicherte in gesetzlicher Krankenversicherung In einer gesetzlichen Krankenversicherung bleibt während der Elternzeit die Pflichtmitgliedschaft bestehen. Die Beitragsfreiheit besteht nur solange man Erziehungsgeld bekommt. Sie erstreckt sich nicht auf weitere Einnahmen, aus denen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen sind. So bleibt beispielsweise die Beitragspflicht aus dem Arbeitsentgelt einer Teilzeitbeschäftigung bestehen.

Familienversicherte in gesetzlicher Krankenversicherung Wenn schon vor der Geburt des Kindes eine Versicherung über ein Familienmitglied bestand, ändert sich nichts. Familienversichert ist während der Elternzeit auch der Ehepartner, der vor Geburt des Kindes als Arbeitnehmer freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung war, sofern die sonstigen Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllt sind.

Privat Krankenversicherte Die private Krankenversicherung bleibt auch während der Mutterschutzzeit und der Elternzeit bestehen. Angestellte, die privat versichert sind, müssen in dieser Zeit nicht nur ihren Teil der Versicherungsprämien zahlen, sondern auch den Arbeitgeberanteil.

Die Kostenübernahme bei bestehendem Versicherungsschutz ist in der Elternzeit idR nicht anders, als vorher. Es wäre dennoch sinnvoll, das im Detail mit deiner Krankenkasse zu klären.

Frage mal bei deiner Krankenkasse nach.