Zählt Unterschlagung zu Diebstahl?

5 Antworten

 

Tatbestand der Unterschlagung

Die Unterschlagung gehört, neben dem Diebstahl und Betrug, zu den sogenannten Eigentumsdelikten. Ganz grundlegend macht sich einer Unterschlagung jeder schuldig, der sich fremdes Eigentum rechtswidrig aneignet (I). Dabei kann es sich sowohl um Gegenstände als auch um Geldbeträge handeln.

Allerdings wird für die Erfüllung des Tatbestandes kein Vermögensschaden
vorausgesetzt. Das bedeutet, dass man sich auch bei der rechtswidrigen
Zueignung komplett wertloser Gegenstände schuldig macht, solange diese
nicht ursprünglich zum eigenen Eigentum gehört haben.


Zueignung bedeutet in diesem Fall, dass der Beschuldigte eine „eigentümerähnliche Herrschaft“ über das Unterschlagungsgut beansprucht (II); eine solche kann beispielsweise gegeben sein, wenn die entwendeten Habseligkeiten unter Verschleierung der wahren Eigentumsverhältnisse verbraucht
oder veräußert werden (III). Finden Sie also eine Perlenkette auf der
Straße und verkaufen diese, statt sie im Fundbüro abzugeben, können Sie
gegebenenfalls wegen Unterschlagung belangt werden.

Hier wird auch der Unterschied zum Tatbestand des Diebstahls
deutlich: Während dieser vorsieht, dass der Täter die betreffende Sache
einem eindeutigen Dritten entwendet, schließt die Unterschlagung auch Fundsachen ein, die ihrem eigentlichen Besitzer im ersten Moment nicht eindeutig zuzuordnen sind.

In diesem Sinne handelt es sich bei der Unterschlagung um einen sogenannten „Auffangtatbestand“, da er alle Vergehen gegen das Eigentum mit einschließt, die vom Tatbestand des Diebstahls nicht abgedeckt werden.

Diebstahl und Unterschlagung sind jeweils eigene Delikte in der Gruppe der Eigentumsdelikte. Zentraldelikt der Eigentumsdelikte ist der Diebstahl nach § 242 StGB. Von diesem grenzt das deutsche Recht die Unterschlagung nach § 246 StGB ab. Es handelt sich also bei Unterschlagung zwar um ein Eigentumsdelikt, jedoch eben nicht um Diebstahl. Die Versicherung gegen Diebstahl wird dann wohl die Regulierung ablehnen, wenn nicht auch der Verlust des Gerätes durch Unterschlagung versichert ist.

Nope das ist Diebstahl, ich weiß nicht wie der Polzist auf Unterschlagung kommt.

Bei Unterschlagung kennst du denjenigen der dien Eigentum hat, aber der rückt es nicht wieder raus.

Unterschlagung kommt nur in Betracht wenn du dein Handy verloren hast.

Jewi14  05.02.2017, 18:56

Die Polizei kommt darauf, weil sie die Rechtslage sehr viel besser kennt als du!

Diebstahl zählt zu den Unterschlagungsdelikten

suzisorglos  05.02.2017, 19:35

Nö.