YouTube Kanal mit Freundin eröffnen?

SabineOs  29.03.2022, 22:48

Wie alt seid ihr denn?

KDin187 
Fragesteller
 29.03.2022, 23:58

Was hat das mit der Frage zu tun?

Wir sind beide volljährig

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Zur Verwendung von Ton- und Filmmaterial:

Letztes Jahr gab es eine große Reform verschiedener Gesetze, die mit digitaler Nutzung und Urheberrecht zu tun haben.

In diesem Zusammenhang wurde auch ein neues Gesetz ergänzend zum Urheberrechtsgesetz eingeführt – das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG). Dort ist geregelt, dass die Nutzung von Inhalten mutmaßlich Erlaubt ist, wenn insgesamt weniger als die Hälfte des Videos aus fremden Werken besteht, auch andere Inhalte vorkommen (z. B. eure Meinung) und sie nur in geringfügiger Dauer verwendet werden (bei Filmen und Musik 15 Sekunden).

Das heißt, wenn ihr ein 10-minütiges Video hochladet, in dem ein bestimmter Film maximal 15 Sekunden sichtbar ist, und insgesamt maximal die Hälfte des Videos an fremden Inhalten besteht, dann werden die Inhalte normalerweise nicht gesperrt, selbst wenn der automatische Filter mit Content-ID diese erkennt.

Abgesehen davon gibt es eindeutig erlaubte Nutzungen, wo ihr euch keine Gedanken machen müsst. Hierzu zählen Zitate, Karikaturen, Parodien und Pastiche (Imitierung) sowie alle weiteren Nutzungen, die laut UrhG erlaubt sind.

Bei diesen erlaubten Nutzungen gelten nicht die obenstehenden Beschränkungen (15 Sekunden etc.).

Wenn ihr die Filmausschnitte oder Trailer in eurem Video verwendet, während ihr darüber sprecht oder weil ihr eine bestimmte Stelle dem Zuschauer zeigen wollt, um eure Meinung darüber zu äußern, dann ist das ein Zitat nach § 51 UrhG.

Wenn ihr allerdings erst über den Film sprecht und dann eine ungeschnittene, 5 Minuten lange Filmszene dahinter schneidet, dann sieht das wieder anders aus. Ein Zitat bezieht sich immer nur auf eine bestimmte Szene oder einen Augenblick (teilweise auch eine Handlung oder ähnliches). Also am besten ist es, wenn ihr zum Beispiel bei der Vorstellung von Protagonisten oder bestimmten Handlungen jeweils nur kurze Szenen dazu einblendet, über die ihr dann auch sprechen könnt.

Bei Musik sieht das leider etwas anders aus, weil man selten auf die Komposition und Musik speziell eingeht, sondern eher auf das Musikvideo oder dass einem das Lied gut oder schlecht gefällt. Hier wäre ich vorsichtig, da das eventuell anders gewertet wird. Bei Musik also besser nur einen maximal 15-sekündigen Ausschnitt.

Wenn etwas unklar ist oder unverständlich, schreibt es gerne. Ich werde mir beste Mühe geben, euch alles zu beantworten. :)

Was das Geldverdienen angeht, ist es eigentlich ganz einfach:

Wenn ihr kein Geld damit verdienen wollt, müsst ihr nicht tätig werden. Die Monetarisierung (Schalten von Werbung zu euren Gunsten) muss getrennt freigeschaltet werden. Selbst wenn bei euch mal Werbung läuft, weil ein Verlag oder ein Urheber die Rechte geltend gemacht hat, passiert da geldtechnisch nichts.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Dürfen wir kurze Ausschnitte aus Filmen, Trailern oder Musikvideos zeigen?

Bin mir nicht sicher, ob es die 5 Sekunden Regel noch gibt. Sollte sie noch exestieren wisst ihr nun wie lange man sie "zeigen dürfte".

Wenn ja, was müssen wir beachten?

Egal bei was immer Credits/Quelle geben. So besänftigt man zum Teil schon ein paar.
Zusätzlich solltet ihr immer im Überblick behalten das es nicht euers ist. Um eine neue Art zu entfachen darf man Urheberrechtsdinge nutzen.
Die meisten Leute machen sowieso es eher illegal, da große Konzerne eh nicht antworten werden. Aber z.B. Teile vom Trailer drüfen gezeigt werden.

Reicht es, zu schreiben, dass die Rechte nicht bei uns liegen?

Nein damit umgeht man nicht den "Diebstahl". Viele machen das nur um zu hoffen das die Urheber nichts dagegen machen.

Und wie machen das andere Kanäle, die z.B. Folgen aus Serien analysieren oder Lyric Videos zu Liedern machen? Machen die sich damit eigentlich strafbar?

Es kommt eher drauf an wie die Videos sind. Die Urheberwerke dürfen nicht Primär zum Video eingebunden werden. D.h. sind diese Austauschbar bzw. halt nicht der hauptsächliche Bestandteil des Videos sein, dann sind sie rechtens. Einbindung sei legal laut EuGH und BGH. Wenn Menschen mal eingebunden werden dann sieht das aber auch wieder komplett anders aus. Da spielt unteranderem das Recht aufs eigene Bild eine Rolle.

Kann man es auch ohne sowas schaffen?

Eine Reichweite sich aufzubauen kann man ohne etwas schaffen. Es kostet halt nur viel Mühe und Zeit.

Also fragen wir uns, ist das die Entscheidung der Creator oder von YouTube, ab wann und wie viel man verdient?

Creator haben 2 Möglichkeiten Geld zu verdienen anhand von einem Video.
Das erste wäre Youtube selber. Aber dort wird man erst ab einer gewissen Abonnenten Anzahl freigeschaltet. Dann erhält man von Youtube meist pro 1k Aufrufe 1-2€. Werbung kann man erst freischalten wenn man Partner von Youtube ist und ein Goolge-AdSense-Konto hat.
Die andere Möglichkeit sind halt Sponsoren. Das ist wohl selbsterklärend. Je höher deine Reichweite, desto mehr Geld erhält man. Ich habe mal gehört ab 10k kommen die ersten auf einen zu und fragen nach.

Sinnvoller wäre es eure Leute zu fragen, dei es professionell machen. Die müssen das Wissen. Zudem googelt mal schlagartig eure Fragen nach, da erhaltet ihr selber genug Informationen. Ich bin mit der neuen Grundsätzen nicht wirklich vertraut.

Wenn ihr am Anfang mehr follower wollt, gibt es ganz viele Seiten, die gratis(!) Follower geben. Also leider nur ca. 10 aber vlt. Gibt es auch noch andere Seiten, die mehr geben

bye🫶🏻✨

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja, ihr dürft. Aber wenn die Sounds ein Copyright haben, dann ohne Sound. Und immer mir Warermark

Soweit ich weiß dürft ihr maximal 10 Sekunden hintereinander zeigen und dann eine Pause einlegen und ihr müsst die Quelle hinterlegen (credits geben wie man heute sagt). Ihr könnt auch falls möglich bei dem Urheber nachfragen ob es für ihn ok ist. Bin mir da nicht 100% sicher aber so müsste es in Ordnung sein, müsst euch trotzdem nochmal informieren.