Wasserschaden in der Küche, was zahlt die Versicherung?
Hallo
Wir wohnen in einer Mietwohnung, jetzt haben wir einen größeren Wasserschaden. Der Hausmeister meinte wir sollen uns keine Sorgen machen weil die Versicherung für die Hotelkosten aufkommen würde.
Nun sind wir aber zu fünft. In einem Hotel kann ich nicht kochen oder Wäsche waschen.
Die Kinder müssen zur Schule, deshalb sollte alles in der Nähe sein.
Momentan ist auch noch Messe in der Stadt und eine Ferienwohnung ist auch nicht zu bekommen.
3 Antworten
kennt euer Hausmeister deinen Versicherungsvertrag ? In diesem Fall setzt man sich mit der Versicherung in Verbindung, die wird alles weitere veranlassen.
Ruf deine Hausratversicherung an, die können dir das sagen. Der Tagessatz ist in der Regel auf xxx€ begrenzt, diese Summe kannst du auch deiner Police entnehmen.
Falls Hausmeister und/oder ihr der Meinung seid, die Gebäudeversicherung des Vermieters würde für die Hotelkosten aufkommen, so ist dies falsch. Das ist wie gesagt ein Fall für eure eigene Hausratversicherung. Die Haftpflichtversicherung des Vermieters könnte eingreifen, sofern den Vermieter ein Verschulden bezüglich der Schadenursache trifft.
Es gab im Haus ein Wasserschaden, an dem wir aber nicht schuld sind. Sorry, hab mich unglücklich ausgedrückt.
Das ist mir schon klar, tut aber nichts zur Sache. Sofern euren Vermieter ebenfalls keine Schuld trifft, ist keine seiner Versicherungen für eure Hotelkosten zuständig. Das ist ein Fall für eure Hausratversicherung, welche ihr ja sicherlich habt.
Die gesparten Miete von der 100% Mietminderung habt ihr ja ebenfalls zur Verfügung.
Das solltet ihr erst mit dem Versicherer abklären.
Die Hotelkosten sind häufig limitiert. Sie werden natürlich auch nur für die absolut notwendigen Tage gezahlt.
Das zahlt wohl alles die Versicherung von dem Vermieter.