Würde ich Hilfe bekommen wenn ja welche?

3 Antworten

Da dein Bruder noch minderjährig ist und du das Kindergeld von der Mutter bekommst, gehe ich davon aus, dass deine Mutter bzw. die Eltern einverstanden sind und dann würden vorrangig erst einmal deine Eltern für seinen Unterhalt zuständig sein.

Warum lebt er denn bei dir ?

Du bzw. er könnte beim Jobcenter zwar einen ALG - 2 ( Hartz - lV ) Antrag für sich selber stellen, aber das Jobcenter prüft dann auf jeden Fall vorrangig zustehende Unterhaltsansprüche gegenüber den Eltern, also selbst wenn er dann ggf. erst einmal Leistungen bekommen würde, würde dann geprüft ob die Eltern leistungsfähig sind und ggf. gezahlte Leistungen entsprechend zurückgefordert.

Primär sind die Eltern für den Unterhalt der Kinder zuständig. Wenn du mehr Kohle benötigst, sollte die erste Anlaufstelle "Eltern" lauten.

Du hättest Unterhaltsansprüche gegenüber eurer Mutter/Vater. Dazu kann dich das Jugendamt beraten