Wohnverhältnis?

6 Antworten

Naja ihr habt einen mündlichen Mietvertrag und gebt ihm doch die Miete nicht bar auf die Hand. Hoffentlich überweist ihr die Miete. Dann habt ihr auch einen Nachweis über regelmäßige Mietzahlungen. Folglich gilt der Mietvertrag, auch wenn er mündlich geschlossen wurde.

(Bei monatlicher Barzahlung würde ich mal das Finanzamt ins Spiel bringen, wer weiß ob der Typ die Mieteinnahmen versteuert)

Davon abgesehen, druck dir einen Mietvertrag aus dem Internet aus, fülle ihn aus und dann soll dein Vermieter den mal unterschreiben. Dann wäre auch das geklärt.

Ein Mietvertrag bedarf nicht der Schriftform. Für euch gelten die gleichen Bedingungen für eine Kündigung wie für jeden anderen Mieter.

Natürlich darf der Vermieter eure Wohnung nicht betreten. Am besten tauscht ihr selbst das Schloss der Wohnungstür, um unbefugtes Eindringen zu verhindern.

Ein mündlicher Mietvertrag liegt dann vor, wenn der Mieter Miete bezahlt und im Mietobjekt wohnend im Besitz der Wohnungsschlüssel ist.

Du schreibst, das du GELD bezahlst. Welche Summe? Sind die Betriebskosten darin enthalten? Hast du einen Nachweis übe die regelmäßige Bezahlung durch Überweisung oder handgeschriebener Quittungen?

Wenn diese Geldfrage nicht geklärt ist, dann könnte ein mündlicher Leihvertrag nach §598 BGB vorliegen und der kann jederzeit ohne Fristen gekündigt werden.

Der Hauseigentümer darf vermietete Wohnräume nicht betreten. Sperre deine Türen zu, baue neue Schlösser ein.

Ein mündlicher Mietvertrag gilt genau so wie ein schriftlicher, sobald ihr regelmäßig Miete bezahlt. Und als Vermieter darf er eure Wohnung gar nicht betreten.