Wohnungsverwaltung! Das Allerletzte!

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Schreibe einen (höflichen) Brief an die Hausverwaltung, in dem Du alle Mängel genau auflistest. Schicke diesen Brief per Einwurfeinschreiben an die Hausverwaltung. Per Einwurfeinschreiben deshalb, weil dann der Postbote die Zustellung dokumentiert. Die Verwaltung kann also nie argumentieren, sie habe das Schreiben nicht bekommen. In dem Brief setzt Du einen Termin, bis wann die Mängel beseitigt werden müssen. Anderenfalls wirst Du die Miete kürzen. In welcher Höhe Du kürzen kannst, kann ich Dir leider nicht sagen. Ich rate Dir aber, Mitglied bei Mieterverein zu werden. Das kostet nicht viel und Du hast gute Anwälte, die sich für Deine (Miet-)Belange einsetzen.

z. B. wurden die Feuerlöscher seit 6 Jahren nicht mehr überprüft

Es handelt sich hier um ein Wohnhaus in Privatbesitz, schätze ich. Da muss eine turnusmäßige Überprüfung der Feuerlöscher keineswegs vorgeschrieben sein. Aber du als Mieter hast darauf ohnehin keinen Anspruch.

die Schaukeln wurden erst letztes Jahr erneutert (völlig billiges Plastik) und nun sind sie so kaputt, dass die Kinder sich daran verletzen könnten.

Ist das Teil der Mietsache? Ist im Mietvertrag die Nutzungsmöglichkeit ausdrücklich vereinbart?

Auch das Grundstück ist sehr verdreckt, hier wird nie gefegt oder mal Ordnung gehalten, obwohl wir ein Heidegeld Hausmeisterkosten zahlen.

Sehr ärgerlich, das glaube ich. Aber was beinhalten denn die Hausmeisterkosten überhaupt konkret?

Die Lampe vor der Einganstür, als auch der Lichtschalter am Klingelbrett haben noch nie funktioniert.

Zumindest die Lampe und der Lichtschalter müssen funktionieren. Das ist eine Sicherheitsfrage.

In unsere Mülltonnen (für alle Bewohner) schmeißen auch andere Leute Ihren Müll, kann man aber nicht abschließen.

Das muss abgestellt werden, da sich die Nebenkosten erhöhen.

Muss ich das alles so hinnehmen?

Nö. Du kannst dich so beschweren, dass es wirkt. Nämlich über eine Mietminderung.

Möchte nicht extra dem Mieterschutz beitreten um Anworten zu bekommen

Warum nicht? Dort bekommst du als Mitglied auch detaillierte Rechtsauskünfte.

Gor1966 
Fragesteller
 17.04.2012, 13:43

Vielen lieben Dank für diese ausführliche Antwort.

Aber wenn es mal im Haus brennt und die Feuerlöscher funktionieren nicht!?

Als ich hier eingezogen bin, war das Haus bei einem Insolvenzverwalter. Davor und danach war die selber Firma Hausverwalter. Seit 1.3. d. J. gibt es wohl neue Besitzer, wir haben eine Schreiben bekommen, dass die Miete auf ein anderes Konto gezahlt werden soll. Haben aber kein neuen Vertrag bekommen. Wissen keine Anschrift von den neue Besitzern.

Der Spielplatz ist auf und gehört zu dem Grundstück! Nutzungsmöglichkeit wurde nicht im Mietvertrag festgehalten, nur mündlich!

Die Hausmeisterkosten beinhalten Hauswart, Gartenpflege, Schnee- und Eisbeseitigung und Grundstückspflege.

Saarland60  17.04.2012, 14:16
@Gor1966

Aber wenn es mal im Haus brennt und die Feuerlöscher funktionieren nicht!?

Dann sind Hausverwaltung und Eigentümer in der Haftung. Aber wenn dich das mit brennender Sorge erfüllt, kannst du ja mal beim örtlichen Ordungsamt nachfragen, ob es eine Regelung bezüglich der Feuerlöscherwartung wird. Das wird bundesweit unterschiedlich gehandhabt.

Haben aber kein neuen Vertrag bekommen.

Natürlich nicht. Wozu auch? Der alte gilt ja unverändert weiter.

Wissen keine Anschrift von den neue Besitzern.

Muss euch die Hausverwaltung auf Anfrage mitteilen. Denn immerhin ist der neue Eigentümer euer eigentlicher Vertragspartner.

Nutzungsmöglichkeit wurde nicht im Mietvertrag festgehalten, nur mündlich!

Nun ja, gehört der Spielplatz zur Wohnanlage, kann er auch genutzt werden. Interessant wäre zu wissen, ob Kosten für diesen Spielplatz in der Nebenkostenabrechnung auftauchen.

Die Hausmeisterkosten beinhalten Hauswart, Gartenpflege, Schnee- und Eisbeseitigung und Grundstückspflege.

Und dann arbeitet der faule Sack nichts für sein Geld? Dann würde ich den Zustand mal dokumentieren und androhen, die Hausmeisterkosten anteilig zu mindern, wenn sich die Sauberkeit des Grundstücks nicht verbessert.

Gor1966 
Fragesteller
 17.04.2012, 14:39
@Saarland60

OK! Da gibt es einiges zu tun. Werde beim Ordnungsamt mal anfragen. Mache mir das echt Sorgen. Habe auch noch ein kleines Kind. Verstehe halt nicht warum die Dame der Wohnungsverwaltung so unfreundlich ist. Das ist doch Ihr Job! Der Hausmeister kommt total selten. Aber Kosten für alle in Höhe von 4.586,67 € in 2010. Vielen Dank nochmal, die Anworten waren wirklich sehr hilfreich!

Schreibe alle Mängel in einem Brief an den Vermieter. Stelle Ihm eine angemessene Frist von 4 Wochen zur Beseitigung der Mängel. Drohe ihm bei nicht beseitigen der Mängel mit Mitminderung.

Es gibt im Netz zahlreiche Seiten auf welchen Du nachlesen kannst wieviel die Miete gekürzt werden darf. Dort steht dann auch, dass eine nachträgliche Kürzung des Mietzinses nicht möglich ist. Vor einer Kürzung würde ich allerdings mit dem Vermieter nochmals reden. Auch solltest Du Dir sicher sein das Dein Vermieter für den Spielplatz verantwortlich ist.

Gor1966 
Fragesteller
 17.04.2012, 13:36

Hallo und vielen Dank für Deine Anwort. Geschrieben hatte ich bisher nur per E-Mail und wie gesagt, am Telefon ist diese Frau so was von unfreundlich. Werde dann man einen Brief schriftlich verfassen. Danke!

LonoMisa  17.04.2012, 15:24
@Gor1966

Drohe ihm bei nicht beseitigen der Mängel mit Mitminderung.

Das lass lieber sein, wenn die Mängel nicht gravierend sind, sonst fällst du damit auf die Nase. Da gibt es bessere Methoden.

Nun, leider ist es so, dass die Hausverwaltung nur das macht, wofür sie auch Geld bekommt. Das Geld wird das Problem sein. Grundsätzlich hat auch die Hausverwaltung die Verkehrssicherungspflicht. Ich gehe allerdings davon aus, dass die HV die Mängel den/dem Eigentümer(n) mitgeteilt hat. Diese werden eine notwendige Reparatur abgelehnt haben. Ich denke auch, es macht durchaus Sinn den Mieterverein zu bemühen. Es geht hier sicherlich auch um eine Prüfung der BK Abrechnung und ggf. eine Minderung der Miete. Allerdings sollten Sie vorher einen Termin mit der HV vereinbaren und versuchen, die Angelegenheit persönlich mit dem Verwalter zu klären. MfG

Wenn es berechtigte Mängel sind, muß du nicht nur mitteilen, dass sie vorhanden sind, sondern du must sie auffordern, sie bis zum ,,,,, zu beheben. Dadurch setzt du sie in Verzug. Dabei must du darauf hinweisen, daß es ein nicht vertragsgemäßer Zustand ist.