Wohnungssuche - Selbstauskunft ausgefüllt -> Muss ich da jetzt einziehen?

7 Antworten

Die Anfrage an die "WG" und deren Zusage sind mietrechtlich nicht von Belang. Einzig der Vermieter und du sind hier vertragschließende Parteien, es sei denn, die sogenannte WG ist schon eine Mieterpartei, in die du substituiert werden sollst. Dann müssen alle Mieter dieser Partei ohnehin dem Vertragsschluss zustimmen. Da es noch keinen Vertrag gibt sondern nur die Verabredung zu einem Vertragsgespräch, kannst du getrost die diese Verabredung absagen.

Du solltest dich aber zuvor über das Zimmer beim Kumpel gründlich informieren und es besichtigen.

Es wurde bisher kein Mietvertrag geschlossen, also bist du auch noch keine Verpflichtung eingegangen. Es wurden nur Vorbereitungen für einen Vertragsschluss getroffen.

mit der SA bist du keine verpflichtung eingegangen.

du hast den mietvertrag noch nicht unterschrieben, also kannst du noch absagen.

da ich diese ja auch unterschreiben musste und auch einen Bürge angeben musste?

Vorab ...... würde dabei zusätzlich eine Kaution gefordert?

Desweiteren .... niemand kann Dich zu einer Vertragsunterschrift zwingen.

Nein, denn du hast ja den Mietvertrag nicht unterschriebene.

Du bist keine Verpflichtung eingegangen.