wohnungsräumung nach todesfall durch den vermieter

3 Antworten

So eine Beräumung sollte "zeitnah" erfolgen. Falls deine Vermieterin nicht aus der Knete kommt und dier Geruch aus der Nachbarwohnung nicht auszuhalten ist, drohe eine Mietminderung an. Ich würde dir jetzt, ohne Anerkennung jeglicher Rechtspflicht, ca. 10 % empfehlen.

Wegen deiner psychischen Probleme kannst du dich bei einem entsprechenden Arzt behandeln lassen. Da kann man ja niemandem dafür schuldig machen.

Es gibt da keinen gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum, aber ich würde mich mit dem Vermieter in Verbindung setzen und mal fragen wann es soweit ist.

Innerhalb welchen Zeitraums die Wohnung nun geräumt werden muss, vermag ich konkret nicht zu sagen. Bedenke aber bitte, dass hier zunächst einmal mögliche Erben ermittelt werden müssen, also zum Beispiel ein Erbschein ausgefüllt werden muss. Der Vermieter kann ja nicht einfach fremdes Eigentum entsorgen, ohne vorher geklärt zu haben, ob hier mögliche Erbe noch Ansprüche geltend machen ....