Ist eine Wohnungskündigung wegen Hundbellen trotz Erlaubnis rechtens?

26 Antworten

Erlaubnis einen Hund zu halten ist keine Erlaubnis zum Krach machen... Schafft den Hund ab und versucht nochmal mit dem Vermieter zu reden...

NiinaMaus  05.08.2015, 08:25

Bevor ich meinen Hund abschaffen würde, würde ich mir aber 10000mal lieber eine andere Butze suchen.

wotan0000  05.08.2015, 15:48
@NiinaMaus

So und nicht anders

Ein Kündigung per SMS ist nicht rechtsgültig. 

Ansonsten kann dir der Vermieter schon kündigen, wenn der Hund zu laut ist, auch wenn du eine Erlaubnis hast. . 

Eine Kündigung per SMS oder per Mail ist nicht rechtsgültig. Klingle mal bei Deinen Nachbarn, ob das wirklich stimmt, dass sich Anwohner über Euren Hund beschwert haben. Wenn dem wirklich so ist, dann kannst Du trotz schriftlicher Erlaubnis da wenig dagegen machen. Es ist ein Unterschied, ob man einen Hund hat, der vielleicht viermal am Tag bellt oder das ständig macht, wenn Ihr nicht zuhause seid. lg Lilo

Hallo! 

Natürlich muss die Kündigung schriftlich erfolgen und nicht per SMS. 

Trotzdem stellt sich die Frage, ob die "Erlaubnis" der Hundehaltung wirklich eine uneingeschränkte Erlaubnis ist ODER nur  eine Duldung des Hundes, sofern KEINE Gefahr oder Belästigung der anderen Mieter von dem Hund ausgeht. (Eine Duldung wird häufiger im Mietvertrag formuliert als Erlaubnis).

Also bitte nachlesen im Mietvertrag um sicher zu sein. 

Sicher kann man nicht mehr ganz pauschal eine Hundehaltung verbieten. Daraus resultiert jedoch auch nicht, das die Hundehaltung somit immer und in jedem Fall erlaubt ist. 

Sollte es wirklich daran liegen, dass der Hund so laut bellt während Ihrer Abwesenheit, würde ich einfach nach einer Alternative suchen wie z.B. zu einer Freundin / Freund bringen, Hundesitting oder Hunde"kindergarten" oder ggf. sogar mit zur Arbeit nehmen, wenn möglich o.ä. 

Des Weiteren würde ich mit den Nachbarn sprechen und auf eine möglichst einvernehmliche Lösung hoffen. Viel Erfolg. 

Er müsste euch zweimal schriftlich Abmahnen, damit ihr die Chance habt, dass Problem zu überprüfen und zu beheben. Mit einer angemessenen Frist. Sollte der Hund tatsächlich dauerhaft bellen und ihr schafft es nicht, das abzugewöhnen ist eine fristgerechte, schriftliche Kündigung natürlich gerechtfertigt. Das ist ja auch Dauerbelastung für die Mitbewohner und verständlich.