Wohnungsdurchsung einer untervermietung aller räume, illegal?

8 Antworten

In so einem Durchsuchungsbeschluss muss drinstehen, wer der Verdächtige ist,  was dem Verdächtigen vorgeworfen wird, nach was gesucht werden soll und eben auch in welcher Wohnung bzw. Räume.

Bei einer WG oder Untervermietung darf daher die Polizei nur die Räume des Verdächtigen durchsuchen und Gemeinschaftsräume. Räume von Unbeteiligten sind absolut tabu! Egal was für Märchen die Staatsanwalt und Co erzählt. Ich rate dir in deinem Fall Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung deiner Räume einzulegen und mal den netten Beamten klar machen, dass "Rechtsstaat" nicht nur ein Begriff ist, sondern eine gelebte Tatsache ist.

AssassineConno2  27.07.2016, 14:07

Genau. und du liest dir erstmal 103 StPO durch bevor du über den bösen 'Rechtstaat' rumheulst ;)

Sorry, aber er kann auch Sachen in deinen Räumen verstecken. Deshalb geht es bei einer Wohnungsdurchsuchung um deine komplette Wohnung, inkl. Keller und Garade.

AssassineConno2  27.07.2016, 14:06

und für dich: Gemäß 103 StPO. Hier war zu vermuten dass Beweismittel auch im Rest der Wohnung sind. Deshalb bezieht sich die Durchsuchung auch auf die ganze Wohnung.

Rechtens oder nicht, das kannst Du beim Gericht erfragen. Verstehen kann ich das, denn es bestand der Verdacht, dass der "Untermieter" Sachen in Deine Abteilung verschoben hat.

Ich hatte noch nie einen Durchsuchungsbeschluss in der Hand, jedoch kann ich mir vorstellen, dass dieser so formuliert ist, dass sie die komplette Wohnung durchsuchen dürfen, was auch verständlich ist.

Ansonsten könnte dein Mitbewohner sämtliche Verbrechen begehen und alle Beweise in deinem Zimmer unterbringen. Die Polizei wäre ja komplett eingeschränkt.

AssassineConno2  27.07.2016, 14:01

Genau so siehts aus.

Ich könnte mir vorstellen, dass das legal ist, weil dein Untermieter Dinge in deinem Zimmer versteckt hätte haben können, ohne dass du es selber mitbekommen hast, dass er dies getan hat.