Wohnungsbesichtigung verweigern?

2 Antworten

Er kann dir nicht einfach Termine vorschreiben, sondern muss sie mit dir absprechen. Am einfachsten wäre es, wenn du ihm zwei Termine für max. zwei Stunden pro Woche nennst, an denen du für Besichtigungen zur Verfügung stehst. Der Vermieter muss sich nach dir richten, nicht du nach dem Vermieter.  Um weiteren Stress zu vermeiden, würde ich nun den Termin einhalten und nach der Besichtigung deinem Vermieter mitteilen, dass du in der Woche z. B. Mittwochs und Freitags von 17 - 18 Uhr für Besichtigungen zur Verfügung stehst.

Ich nehme an, dass dein Vermieter bei der Wohnungsbesichtigung dabei ist? Du brauchst die nämlich nicht durchzuführen.



Der Vermieter muß sich nach deinem Zeitplan richten, nicht umgekehrt.

Am besten legst Du selbst 1 - 2 Termine a ca 1 Stunde (das reicht) pro Woche für Besichtigungen mit Mietinteressenten fest und teilst sie dem Vermieter nachweisbar mit.

Du mußt Interessenten auch nicht die Wohnung zeigen. Das ist Sache des Vermieters.

Das einzige was Du mußt ist Besichtigungen, im angemessenen Rahmen, ermöglichen.