Wohnungsabnahmetermin zu spät erfolgt, da Vermieter nicht erreichbar

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Das alte Lied: Keine schriftlichen Beweise werden wohl dazu führen, dass sich vor Gericht über die weitere Mietzahlung gestritten wird, wenn die Vermieterpartei nicht einlenkt. Denn beide Parteien sind verpflichtet nach Ende des Mietvertrages die Rückgabe/Rücknahme der Mietsache vorzunehmen, wobei die Mieterseite es einfacher hat, weil unter Zeugen die Wohnung fristgerecht verlassen werden kann und die Schlüssel an den Vermieter per bezeugten Einwurf gegeben werden können. Ein Protokoll der Wohnung bei Auszug mit Zeugenunterschriften dazu wäre noch besser. Die Forderung nach Miete kann der Vermieter zwar erheben, aber muss sich gleichzeitig fragen lassen, warum er am 01.12.2013 keine Rücknahme der Wohnung terminlich gefordert hat, falls das das strittige Datum war. Eine de facto Verweigerung wegen Nichterreichbarkeit hat den Geruch, dass sich der Vermieter eine weitere Mietzahlung sichern wollte.

Trotz mehrere Versuche, den Vermieter zu erreichen und leeren Versprechungen, dass sich gemeldet werden würde, kam kein Termin zu stande. Einen Monat später endlich findet eine Wohnungsabhnahme statt - A erhält einen Brief, indem steht, dass eine weitere Miete fällig ist, da nicht pünktlich ausgezogen wurde.

Wenn der Vermieter am letzten Tag oder auch vorher nicht die Übergabe macht, dann gehr das zu seinen Lasten, sodern Ihr einen Termin zur Übergabe vorgeschlagen habt.

Sekretärin behauptet vehement, es wäre unmöglich gewesen, niemanden zu erreichen und man hätte ja eine Mail schreiben können.

Wenn Ihr einen Termin vorgeschlagen habt, dann ist der Vermieter dran einen Vorschlag zu machen.

Per Mail muss und sollte kann keinen Schriftverkehr machen,

MfG

Johnny

transacta  09.01.2014, 20:57

per mail hat man aber zumindest immer was zum ausdrucken und vorzeigen, was in solchen fällen nicht das schlechteste ist.

johnnymcmuff  10.01.2014, 16:15
@transacta

per mail hat man aber zumindest immer was zum ausdrucken und vorzeigen, was in solchen fällen nicht das schlechteste ist.

Was aber oft rechtlich keine Bedeutung hat.

Gerhart  10.01.2014, 18:16
@johnnymcmuff

Genau, denn der Empfänger der mail ist nicht verpflichtet, täglich oder stündlich seine mails zu checken.

beim nächsten mal einfach die wohnungsschlüssel per einschreiben an den vermieter senden unter zeugen, das reicht rechtlich, die übergabe muss nicht persönlich erfolgen (auch wenn es meist besser ist wegen eventuellen streitigkeiten über mängel an der wohnung). gegen die rechnung auf jeden fall widerspruch einlegen, auch gegen einen eventuellen mahnbescheid. viele firmenanwälte versuchen es halt und wenn sie merken es gibt widerstand hören sie auf und suchen sich wen anders zum auspressen.

Kannst du die Anrufe beweisen .. Z.B. über Auflistung der nummer auf der Telefonrechung - durch Zeugen etc?