Wohnung hier und Ausbildung 5 Stunden entfernt wer bezahlt meine Wohnung?
Hallo. Ich habe momentan Hartz 4, bin alleinerziehend und möchte nächstes Jahr eine Ausbildung anfangen, allerdings ist die Ausbildung in einer ganz anderen Stadt u. (anderes Bundesland)
Momentan wird meine Miete vom Amt bezahlt.
Da mein Kind während meiner Ausbildung hier von meiner Mutter, u. (Kindergarten) betreut wird, muss ich meine Wohnung hier behalten. Möchte auch nicht sofort mit allen Möbeln umziehen.
Ich würde dort ein Zimmer bekommen was mir von der Ausbildungstelle gestellt wird.
Nun zu meiner Frage.
Wird meine Wohnung weiterhin bezahlt? Wenn nicht, bekomme ich andere Hilfen damit das Geld so ungefähr ist wie jetzt?
LG.
5 Antworten
In deinem Fall brauchst du sowohl die Zusage des jetzigen als auch des neuen Jobcenters. Dazu musst du den Antrag stellen, BEVOR du den Ausbildungsvertrag unterzeichnest. Sonst bekommst du überhaupt keine Förderung, und musst das mit deiner Azubi-Vergütung finanzieren.
Das musst du dann VORHER mit dem JobCenter bzw. dem Jugendamt besprechen.
Das hättest du allerdings schon tun müssen, BEVOR du den Ausbildungsvertrag unterschrieben hast.
Dann kannst du die Förderanträge ja noch stellen. Wenn sie abgelehnt werden, kannst du diese Ausbildung eben SO nicht aufnehmen.
Du kannst in dem Fall BAB beantragen. Darauf wird aber dein eigenes Einkommen angerechnet.
Das musst du beim Amt nachfragen. Die können dir verbindlich Auskunft geben.
Das du das vorher alles schriftlich bei deinem jetzigen Jobcenter beantragen musst ist dir klar ?
Du wirst von deinem Jobcenter ganz sicher nichts mehr gezahlt bekommen, wenn du gar nicht mehr in deiner Wohnung lebst und schon gar nicht über einen Zeitraum von angenommen 3 Jahren, die eine Ausbildung normalerweise dauert, da wirst du um einen Umzug nicht herumkommen, oder musst dir eine Ausbildung in deiner Nähe suchen.
Ist das deine Erstausbildung, was würdest du da an Bruttovergütung verdienen, wie alt bist du, um was für eine Ausbildung handelt es sich ?
Unter 25 würde deiner Mutter für dich dann wieder Kindergeld von derzeit min. 219 € zustehen und je nach Art deiner Erstausbildung ggf. BAB - oder Bafög !
Ich habe noch nichts unterschrieben