wohnung an 1 Person vermietet, darf eine 2.Person ohne den Vermieter zu fragen zuziehen, ohne mehr

21 Antworten

sollte die zweite person der feste Partner der 1. sein kann sie da nichts gegen machen, sollte es eine wg sein kann sowas VORHER im Mietvertrag ausgeschlossen werden. Muss allerdings beim Vermieter angegeben werden. Aber das dienst einzig und alleine nur dazu dass der Vermieter verpflichtet ist dann die Türschilder zu ändern. Wenn der Mieter die Abschlagszahlen für die Nebenkosten nicht erhöhen möchte, kommt halt eine höhere Nachzahlung auf Ihn zu. Hab den ganzen kram gerade selber durch.

ottiman 
Fragesteller
 01.01.2011, 12:13

Suppi! Plötzlich hast du eine Kinderschänder als Zweitmieter im von dir mitbewohnten Haus und dann, solltest du keinen Mann an deiner Seite haben, fühlst du dich pudelwohl. Aber der muß sich ja, obwohl schon 10 mal wegen sexualdelikten verurteilt, erst mal dir und deinen Kids gegenüber handgreiflich werden, man darf ja nicht vorverurteilen, du wirst gezwungen mit eine Sexstraf-Extäter zusammenzuleben. Das nennt man Demokratie!

Man kann bis zu 6 Wochen Besuch aufnehmen, dazu braucht man dem Vermieter nicht bescheid sagen.

Dann reicht es auch wenn der Besuch mal woanders schläft und die 6 Wochen gehen von Vorne los.

Ansonsten darf der Mieter das nicht so einfach machen, schließlich hast du die Wohnung ja nur an eine bestimmte Anzahl Personen vermietet.

Wenn der Mieter mit 2 Monatsmieten (auch über mehrere MOnate aufgelaufene Schulden im Wert von) im Verzug ist kannst du fristlos kündigen.

Den Zuzug eines Lebenspartners muss der Vermieter dulden, allerdings muss er vorher gefragt werden und seine Erlaubnis dazu geben - sofern nicht gewichtige Gründe dagegen sprechen.

Ein Grund wäre die Überbelegung der Mietfläche (was bei 1,5 Zimmern mit 2 Personen wohl gerade noch akzeptabel ist).

Die Miete erhöhen kann der Vermieter natürlich deswegen nicht, aber selbstverständlich kommt eine Erhöhung der Nebenkosten in Frage. Diese erhöhten Nebenkosten hat der Hauptmieter auch zu zahlen.

Ob der neue Lebensgefährte ein habilitierter Mediziner oder ein tätowierter Ex-Sträfling ist, hat den Vermieter nicht zu interessieren.

Wesentlich ist nur vertragsgerechtes Verhalten.

ottiman 
Fragesteller
 01.01.2011, 12:05

ist schon traurig, was den Vermietern alles zugemutet wird. Mehr Verständnis bekommt man nun bei diesem Beispiel: die Vermieterin hat 2 kleine Mädchen, wohnt im selben Haus und nun kommt ein mehrfach vorbesstrafter Kinderschänder auf diesem Umweg als zweitmieter zu ihr ins Haus! Stellt euch das doch mal vor?wie wäre jetzt die Meinung? immer noch, man muß akzeptieren ein Stück Scheiße in seinem Haus zu haben, das viell. körperverletzung begangen hatte, Diebstahl, Ausländer ist mit dem entsprechenden Anhang als Besuch, lauter Turbanträger in deinem Haus? Da kann man schon verstehen, bei solcher krimineller Gesetzeslage, das viele lieber den Wohnraum leestehen lkassen tut. Schlisslich will man sich ja nach gewissen Kriterien seine Mieter suchen, sonst kann man ja gleich an Zigeuner vermieten zu den erhöhten entsprechenden Kosten eben. Ich habe auch schon an Nutten vermietet, aber mit erhöten Risikozuschlag für alle unannehmlichkeiten was das mitsich bringt.

Saarland60  01.01.2011, 14:10
@ottiman

Ich bin selbst Vermieter in größerem Umfang, und mein Mietklientel fängt nur dort an problematisch zu werden, wo es sich nicht an Vertrag und Hausordnung hält. Ansonsten besteht die Welt glücklicherweise nicht nur aus Akademikern mit Krawatte und Beamten (die übrigens auch Problemmieter sein können, und das nicht zu knapp).

"ein Stück Scheiße"

"Ausländer ist mit dem entsprechenden Anhang als Besuch, lauter Turbanträger in deinem Haus?"

"Zigeuner"

"Nutten"

Du solltest vielleicht einmal Dein Welt- und Menschenbild überdenken.

ottiman 
Fragesteller
 31.03.2011, 20:31
@Saarland60

Habe mit gewissen Klientel nur negative Erfahrungen gesammelt, daher mein Menschenbild. Nutte als Mieterin war ok! Die zahlte doppelte Miete! Aber das änderte nichts an der Tartsache, das sie beim Auszug viel Müll vor allem auf dem Balkon zurück liess. Hätte ich ihr weniger Miete abgenommen, wäre das Menschenbild das selbe negative wie gehabt. An Kosovoalbaner vermietete ich auch (flüchtlinge) dreifacher Energieverbrauch, da stets viel Besucher, die dort badeten und unfug anrichteten. Da aber die 10-fache Miete wie normal, ging das in Ordnung! Ansonsten, ab in die Heimat!

Wenn ein Lebensgefährte mit hinzuzieht kann man dies nicht unterbinden. Wird jedoch "untervermietet", so muss der Vermieter gefragt werden.

Was die Nebenkosten/Verbrauch angeht: Selbst wenn er die Wanne 10x pro Tag füllt, so sind das die Kosten des/der Mieter und sie müssen das zahlen. Es ist gut, wenn der Vermieter auf höhere Verbrauchskosten hinweist und anbietet, die monatlichen Abschläge zu erhöhen um einer horrenden Nachzahlung vorzubeugen.

Unbedingt alles schriftlich durchführen, damit man was in der Hand hat.

Was die Anzahl an Personen im Mietobjekt angeht: auch hier sind Grenzen gesetzt. Ich halte 2 Personen in diesem kleinen App für zu viel.

nein, der Mietvertrag ist auf eine Person ausgestellt. Die Nutzung für weitere Personen bedarf eines neuen Vertrages da die Abnutzung der Wóhnung durch 2 Personen größer ist. Hinzu kommen die doppelten NK´s. Schriftlich per Einschreiben auffodern mit Ankündigung der Aufhebung des Mietvertrages falls diese 2. Person nicht unverzüglich auszieht.

skyfly71  01.01.2011, 11:37

Das stimmt so nicht. Der Mietvertrag sagt nur aus, wer die Wohnung gemietet hat aber nicht, wie viele Personen die Wohnung bewohnen. Der Vertrag kann gleich bleiben, nur die Nebenkostenvorauszahlungen müssen angepaßt werden.

ottiman 
Fragesteller
 01.01.2011, 12:37

im Mietvertrag steht, vermietet an eine Person! Gott sei dank sind die gestern ausgezogen, kann ja von der Kaution was einbehalten.