Wohnrecht Schloss tauschen?

3 Antworten

Eigentlich hättest Du den Vermieter über den Verlust informieren müssen. Aber: gehen wir davon aus, dass an den Schlüsseln keine Adresse befestigt war und bis heute keiner mit diesen Schlüsseln in das Haus oder Deine Wohnung eingebrochen ist, musst Du kein Schloss austauschen (lassen). Beim Auszug die im Protokoll aufgeführte Anzahl an Schlüssel übergeben und die Sache ist erledigt

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
zedmain 
Fragesteller
 28.04.2021, 18:12
  1. ich habe den vermieter informiert, er sagte damals es wäre ok.
  2. er hat wohl mit seinem rechtsanwalt und der hausverwaltung gesprochen und meinte das muss jetzt auch im nachhinein gemacht werden, obwohl es so lange her ist. absolut unsinnig, niemand wird jemals dort einbrechen, weil ich die schlüssel in einer ganz anderen stadt verloren habe ohne jegliche info zu dem haus.
GGImmo  28.04.2021, 18:13
@zedmain

Also kein Problem, es bleibt dem, was ich gesagt habe!

zedmain 
Fragesteller
 28.04.2021, 18:16
@GGImmo

aber wie erkläre ich das dem vermieter? er will jemanden für einen kostenvoranschlag ins haus holen lassen. Über meine privathaftpflicht kann ich das ja auch nicht laufen lassen, da es solange her ist seitdem es passiert ist.

GGImmo  29.04.2021, 07:21
@zedmain

Das kann er ja machen (auf seine Kosten), das steht ihm frei. Wenn er eine Forderung an Dich stellt, einfach mit den Argumenten wie oben geschrieben ablehnen.

"Damals hab ich einfach nur einen neuen Schlüssel anfertigen lassen ("

Wurde der Vermieter informiert?

zedmain 
Fragesteller
 28.04.2021, 18:02

ja natürlich. vermieter meinte zu mir das wäre so in ordnung. er hat ja nicht damals schon in auftrag gegeben das hauptschloss auszutauschen , das kam ja erst jetzt

Es ist natürlich gut, dass am Schlüssel ( Bund ) keinerlei Adressinformationen vorhanden waren.

Wenn das im Jahr 2019 gewesen ist, kann der Vermieter zivilrechtliche Ansprüche bis zum 31.12.2022 geltend machen. Alles vor dem 01.01.2018 ist verjährt. Wobei du die Verjährung schriftlich kund tun musst ( Einwand der Verjährung ) .

Also schreiben: Ich erkenne die Forderung wegen Verjährung nach den §§ 195 und 199 BGB nicht an.

https://dejure.org/gesetze/BGB/195.html

https://dejure.org/gesetze/BGB/199.html

Nun ist die Frage, ob es dir zugemutet werden kann, dass du für ein neues Schloss an der Eingangstür zahlen musst, bzw. ob dessen Austausch überhaupt sinnvoll erscheint.

Ich meine nein. Denn wie wahrscheinlich ist es, dass jemand Drittes deine Schlüssel in einer anderen ( Nachbar- ) Stadt findet, und genau an dem Haus in deiner Stadt ausprobiert? Die Wahrscheinlichkeit liegt bei 0 .

Nachdem ich das Obige geschrieben habe, habe ich nachgeforscht und das hier gefunden:

Nach dem nachfolgend aufgeführten BGH Urteil, musst du nichts zahlen. Denn nur wenn eine konkrete Missbrauchsgefahr gegeben ist, musst du zahlen. Das ist hier nicht der Fall, bzw. müsste diese dir der Vermieter nachweisen. Das wird er nicht können.

https://www.mieterbund.de/presse/pressemeldung-detailansicht/article/23920-mieter-muss-bei-schluesselverlust-unter-umstaenden-neue-schliessanlage-bezahlen.html#:~:text=Wer%20als%20Mieter%20einen%20zur,mit%20Schadensersatzforderungen%20des%20Vermieters%20rechnen.&text=%E2%80%9EVoraussetzung%20f%C3%BCr%20einen%20derartigen%20Schadensersatzanspruch,%E2%80%9C

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=1e9da56066765371817740c7d49770a7&nr=67468&pos=0&anz=1

Wenn der Vermieter nicht der letzte Honk ist, schreibst du ihn eine E-Mail und verlinkst diese beiden Seiten. Dann sparst du Papier, Toner/Tinte, ggfs. Porto, ggfs. Zeugen und Zeit.

Wenn er ein Honk ist, so solltest du die Seiten ausdrucken und per Brief an ihn versenden oder bei ihm einwerfen. Bitte dann mit Zeugenverfügung.

Also das ein Zeuge auf deinem Anschreiben für den Inhalt und die Zustellung mit unterschreibt. Die Zeugenverfügung kann auch auf der Rückseite des Anschreibens sein. Sie sollte in etwa lauten:

´Der Zeuge Max Mustermann, geboren 01.01.2000 in Musterstadt, bezeugt hiermit den Inhalt dieses Schreibens, und das dieses am .. .. 2021, um .. Uhr, in den Briefkasten des Vermieters Hans Stubinski eigenhändig durch den Mieter Micha Mustermüller eingeworfen wurde.

Oder: .... ´den Inhalt dieses Schreibens, und das dieses am .. .. 2021 bei der Deutschen Post/City Post abgegeben und versandt wurde.

Der Zeuge erhielt eine Kopie dieses Schreiben.´

Dann sollst du und der Zeuge jeweils unter der Zeugenverfügung unterschreiben. Du ganz normal unter der Grußformel. Der Zeuge eben als Zeuge. Eine Unterschrift von dir reicht. Hauptsache sie ist am Ende unter dem Text.

Die Grußformel ( "Mit freundlichen Grüßen" ) kannst du auch weglassen. Bei so einem Vermieter eh angebracht.

Fertige dann tatsächlich 2 Kopien. Eine für dich und eine für den Zeugen. Dann bist du auf der sicheren Seite.

Nutze den beidseitigen Druck. Spart Papier. Und schau natürlich, dass du ausschließlich in schwarz-weiß druckst. Das alles schickst du dann mit einem Anschreiben an deinen Vermieter.

Du kannst das Ausdrucken des Urteils auch komplett sein lassen, und lediglich das Aktenzeichen des BGH angeben. Das reicht auch vollkommen aus.

Im Anschreiben ( sowohl E-Mail als auch Brief ) machst du deutlich, dass keine Missbrauchsgefahr, und somit keine Notwendigkeit besteht, dass Schloss der Haustür austauschen zu lassen. Das der Vermieter im Übrigen nicht Moral mit Recht vertauschen soll.

Das du die Sache ferner als erledigt betrachtest. Und auf weitere Schreiben des Vermieters mit gleichgelagerten Inhalt nicht mehr eingehen wirst.