wohngeld und erbe , wie ist da die sachlage?
hallo, ich werde irgendwann einen anteil an meinem elternhaus erben , vielleicht so 15. ooo euro, sollte meine mom das haus ncicht vorher verkaufen, das ist unklar , aber wie ist es würde ich so zwischen 15.000 - 20.000 euro erben, muss ich dann das ganze wohngeld wieder zurück zahlen was ich bis jetzt von der stadt erhalten habe?? das würde mich mal interesssieren?????
1 Antwort
Nein, musst du nicht. Eine Erbschaft gehört nicht zum wohngeldrechtlichen Einkommen.
Die einzige Auswirkung, die eine solche Erbschaft hätte, ist dass ein eventueller Weiterleistungsantrag wegen Vermögen abzulehnen wäre. Allerdings beginnt im wohngeldrechtlichen Sinne bei einer Einzelperson Vermögen erst bei 60.000 EUR.