Wohngeld trotz Bafög bei 2 Ausbildung?

3 Antworten

Im Regelfall bist du bei Bezug von Bafög - oder BAB - vom Wohngeld ausgeschlossen, selbst wenn du auf Grund von zu viel Einkommen keinen Anspruch darauf hättest, würdest du ggf. zumindest dem Grunde nach einen Anspruch darauf haben und auch dann vom Wohngeld ausgeschlossen sein.

Einen Antrag würde ich aber trotzdem stellen !

Unter 25 steht dir dann wieder Kindergeld zu, muss dann nur von einem Elternteil beantragt werden, derzeit wären das dann zusätzlich min. 219 € pro Monat.

Kannst auch zusätzlich monatlich bis zu 450 € bzw. im Bewilligungszeitraum von in der Regel 12 Monaten 5400 € Brutto nebenbei verdienen, ohne das es Auswirkung auf die Höhe deines Bafög - hätte.

Nebenbei arbeiten gehen würde ich sagen.

Wie sieht es mit Unterhalt von den Eltern aus? Mit eigener Wohnung stehen dir (in der Theorie) 860 Euro inkl. Kindergeld zu.

Du bist unter 25? Dann müsste es ja noch Kindergeld geben?!

Ansonsten gilt:

Im Gegensatz zur Erstausbildung können Sie bei der Zweitausbildung durchaus Anspruch auf Wohngeld haben. Ob Sie dieses dann aber wirklich bekommen, hängt von extrem vielen weiteren Faktoren ab. Wie Sie an obigem Artikel sehen, ist die Materie komplex und für Laien kaum noch zu durchschauen.

https://ratgeber-umschulung.de/zweitausbildung/wohngeld

Jessy0001 
Fragesteller
 10.03.2021, 19:41

Meine mutter ist geringverdienend ca 160€ im monat mein vater hat rente von 1000€ im monat

ich selber bin 21 jahre alt

Kessie1  10.03.2021, 19:44
@Jessy0001

OK, aber Kindergeld wurde beantragt bzw. läuft weiter? Und dann solltest du zusätzlich einen Wohngeldantrag stellen.

Jessy0001 
Fragesteller
 10.03.2021, 19:49
@Kessie1

Bekomme ich den bafög(dies steht mir zu) wohngeld und kindergeld?? Kindergeld wurde noch nicht beantragt da ich ja jetzt noch arbeite und die ausbildung im september erst beginnt

aber was für gelder stehen mir den allgemein zu ??

Kessie1  10.03.2021, 19:50
@Jessy0001

Was ich bereits sagte: wenn die Ausbildung BAföG berechtigt ist, dann BAföG, wenn sie Kindergeldberechtigt ist: dann auch Kindergeld (derzeit 204 Euro) und wenn dein Antrag auf Wohngeld durch geht, dann auch Wohngeld.

Kessie1  11.03.2021, 10:40
@isomatte

Ach ja... stimmt ;-).. Danke für den Hinweis. Also 219 Kindergeld.

isomatte  11.03.2021, 10:41
@Kessie1

Korrekt

Es sind jeweils 15 € mehr als vorher.

Bitteschön

isomatte  11.03.2021, 10:44
@Kessie1

Der Kinderzuschlag hat sich auch von 185 € auf jetzt max. 205 € pro Kind erhöht.

Kessie1  11.03.2021, 10:45
@isomatte

Liegt an meinem Alter. Habe geistige Aussätze wie es scheint ;-).

isomatte  11.03.2021, 10:46
@Kessie1

Ist bei mir nicht anders !