Wohngebäudeversicherung - Wohnfläche, Gesamtfläche, Gebäudenutzfläche, ja was denn nun?

5 Antworten

Da haben verschiedene Versicherer durchaus auch verschiedene Berechnungsvarianten. In den Erläuterungen zum Antrag / Wertermittlung werden diese jeweils beschrieben. Zur Wohnfläche im Keller zählen alle Flächen, die zu Wohnzwecken - also höherwertig als ein üblicher einfacher Abstellraum - ausgebaut sind.

@overmarine,

für den Abschluss von einer Wohngebäudeversicherung sollte man seinen Versicherungsvermittler befragen und nie ohne Fachkenntnisse im Internet nach einem entsprechenden Vertrag suchen, denn dazu fehlen den meisten User die notwendigen Fachkenntnisse.

Ein paar Informationen zur Klärung.

Es gibt meist 2 verschiedene Berechnungsmethoden:

1.  nach dem umbauten Raum -  m3.

2. nach der Wohn- und Nutzfläche.

Bei der Berechnung Wohn und Nutzfläche müssen natürlich auch die Kellerräume die als bewohnbare Räume mit Heizung, und Fenstern ausgerichtet sind berücksichtigt werden. Also auch der Fitnessraum.

Unter Umständen auch der Abstellraum, wenn eine Heizung vorhanden ist und Fenster (keine Kellerfenster - Lichtschächte) vorhanden sind.

Nutzfläche kann z.B. ein Lager sein, das mit Heizung, und Fenstern ausgestattet ist.

Möglich wäre auch, wenn der Hausherr einen Flächen-Nutzungsplan zur Verfügung hat, den er bei seinen Bauunterlagen vom Architekten erhalten hat.

overmarine 
Fragesteller
 29.01.2017, 13:31

@DBV, Apolon - Danke erst einmal für Ihre schnelle Antwort (und die Anderen)! Und nein, ich habe mich hauptsächlich bei niedergelassenen Versicherungen erkundigt!

So, aber das mit den Kellerfenstern ist ein interessanter Ansatz, denn nur das Wohnzimmer, im Keller, hat richtig Fenster, die anderen Kellerräume (auch der Fitnessraum) haben nur diese Lichtschächte/Kellerfenster, somit ist doch meine aktuelle Wohngebäudeversicherung richtig, wenn nur Räume (im Keller) versichert werden, die auch über ein richtiges Fenster verfügen, unabhängig von der Ausstattung, oder?

So, im Fitnessraum (ohne richtiges Fenster), ist aber eine Heizung, was nun? Eigentlich, durch diesen Lichtschacht, fällt der Raum ja dann raus, so hatte man mir es damals auch gesagt, bei meiner Versicherung!

Im Abstellraum (ohne richtiges Fenster) ist keine Heizung, somit fällt der Raum doch definitiv aus, oder?

Ach so und im Wirtschaftsraum, im EG, ist kein Fenster u.keine Heizung (aber gefliest), somit fällt dieser Raum ja dann auch raus, oder?

(P.S. _ Selbstverständlich habe ich, als Hausbesitzer, alle Baupläne, Zeichnungen, Genehmigungen, usw., aber das hilft auch nicht weiter, wenn jeder Makler was anderes erzähl.)

Ich bedanke mich nochmal bei allen!

MfG

Apolon  30.01.2017, 09:06
@overmarine

So, im Fitnessraum (ohne richtiges Fenster), ist aber eine Heizung, was nun?

Wenn es um solche Spitzfindigkeiten geht, sollte man sich mal die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes anschauen.

Dan findet man die genaue Beschreibung, was zu Wohnräumen, bzw. Aufenthaltsräume gehört.

z.B. für Rheinland-Pfalz: §§ 43 ff

http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/7qj/page/bsrlpprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=1g&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-BauORPpG9&doc.part=G&toc.poskey=#focuspoint

Wenn in einem Kellerraum eine Heizung vorhanden ist, würde ich diesen Raum zur Wohnfläche zählen.

Denn aus welchem anderen Grund hat denn der Häuslebauer diese Heizung einbauen lassen?

Ach so und im Wirtschaftsraum, im EG

Tatsache ist doch, dass sich dieser Wirtschaftsraum nicht im Keller befindet.

Selbstverständlich habe ich, als Hausbesitzer, alle Baupläne, Zeichnungen, Genehmigungen, usw

Dann doch sicherlich auch eine Wohnflächenberechnung (mit Stempel des Architekten), die man dann dem Versicherungsvermittler vorlegen kann.

... das verstehe ich nicht, Dein Berater läßt Dich hängen und hier auch noch rumwuseln?

Meine Versicherung berechnet die reine Wohnfläche und wenn es im Keller eine gibt (Baurecht????), dann gehört die eben dazu. Frage bei mir: Keller ja/nein?  Davon Wohnfläche?

Ist es ein Schwarzzimmer, gehört es eben nicht dazu.

overmarine 
Fragesteller
 29.01.2017, 15:12

@schleudermax - Nein, mich läßt keiner hängen! Es geht darum, das ich mal den Versicherungsanbieter wechseln wollte, aber jede andere Versicherung mir was anders erzählt! Aber nachdem, was ich hier von @Apolon entnommen habe, ist mein aktueller Vertrag korret und die anderen Versicherung haben mich (absichtlich?) falsch beraten! Ob es dabei um eingebaute Fallstricke geht und/oder darum mehr m²= höhere Prämie, das weiß ich nicht? Keine Ahnung warum die Versicherungen sich so verhalten? Fakt aber ist doch, das eine Versicherung, die widersprüchliche Angaben/Aussagen macht, für mich nicht als vertrauenwürdiger Versicherungspartner in Frage kommt! Denn was dann im Schadensfall passiert, der hoffentlich nie eintritt, kann sich jeder denken! (P.S. "Schwarzzimmer" habe ich nicht, wenn damit Schwarzbau gemeint ist???)

DolphinPB  29.01.2017, 16:09
@overmarine

Nein, Apolon hat nur die Hälfte erzählt, Einiges davon mag bei seiner Versicherung (AXA) zutreffen.

Die anderen Versicherer haben Dir nicht notwendigerweise falsch beraten und schon gar nicht absichtlich !

Das handhabt jede Versicherung anders, nicht das es nun Hunderte von Versionen gibt, aber definitiv mehr als zwei. Das sieht man schon an der Fragestellung im Antrag, es kommt z.B. auch darauf an ob eine Versicherungssumme 1914 überhaupt ermittelt werden muss.

Das gilt für Kellerräume (es gibt z.B. die Version wo nur nach der Gesamtkellerfläche gefragt wird, unabhängig von deren Nutzung) wie für die Definition von Wohnfläche, auch im Übrigen bezogen auf eventuelle Dachschrägen. Welche Räume nicht berücksichtigt werden, steht i.d.R. in den Bedingungen oder Annahmerichtlinien.

Tatsächlich wird eine Gebäudeversicherung nach den Kubikmetern umbauten Raum "richtig versichert". Bei einem Gebäudeschaden ist es ja eigentlich egal. ob die Wohnfläche oder eine Nutzfläche betroffen ist. Die Kosten sind weitgehend identisch.