Wohnfläche, wenn im Zimmer Bühne fast übers gesamte Zimmer?

4 Antworten

Entscheidend ist die Zimmerhöhe über der Bühne. Unter 2 m bis 1 m Höhe ist die halbe Fläche als Wohnfläche anrechenbar auch in der Abstellkammer.

Es wäre trotzdem festzustellen, ob der aktuelle Mietvertrag eine konkrete Wohnfläche in m² ausgewiesen hat. Fehlt diese Feststellung, dann kann sich der Mietpreis nicht geändert werden.

Nur am Rande: Anstatt "Bühne" solltest du besser Dachboden sagen, damit es auch von solchen, die weit außerhalb von BaWü angesiedelt sind, verstanden wird.

Wenn es als wohnfläche im mietvertrag steht zählt alles unter 2 Meter höhe die Hälfte ,alles unter 1 meter höhe gar nicht

Steht im Verträge "Fläche zur Nutzung" zählt alles

warum sollte die "Bühne" keine Wohnfläche sein? außer man könnte da nicht aufrecht stehen .....

auf 10qm kann man einiges unterbringen ...