Wo bekomme ich und was bekomme ich an finanzieller Unterstützung?

11 Antworten

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Dir steht ziemlich sicher Unterhalt von deinem Mann zu und ganz sicher den Kindern.

Aber die Mühlen mahlen langsam, sowieso, wenn dein Mann sich weigern sollte. Das ist wohl kaum mit irgendwelchen eigenen Ersparnissen zu überbrücken oder?

Insofern solltest du erstmal zum Amt und Hartz4 beantragen. Mit den Kindern können und werden die dich auch nicht einfach abweisen und werden dir schon sagen, was du wann und wie beibringen musst. Du bist (leider) ziemlich sicher nicht die einzige Frau in so einer Situation.

Das gibt dir dann Zeit, dich um Kinderbetreuung, Voll- oder Teilzeitjob und Unterhaltsansprüche zu kümmern.

Viel Kraft und Erfolg!

Du musst Dich zunächst einmal an Deinen Mann wenden. Der ist zum Unterhalt verpflichtet. Du hast nicht geschrieben, wie alt Deine Kinder sind, ev. kannst Du auch vollzeit arbeiten gehen und die Kinder in einer Kita betreuen lassen. Weiterhin gibt es natürlich die Möglichkeit von Wohngeld und Hartz 4.

Sie muessen sich an das Sozialamt wenden, dort gibt es einem sog. Unterhaltsvorschuss. Dieser wird gezahlt, bis im Falle einer Scheidung klar ist welchen Unterhalt dann der Mann leisten muss. Da der Unthalt in der Scheidung ruckwirkend gilt muss diesen Ihr Mann dann zurueckzahlen. Ansonsten gibt es nur die Moeglichkeit Ihr geringes Einkommen beim Arbeitsamt mit Harz IV aufzustocken. Auch besteht die Moeglichkeit Wohngeld zu beantragen.

Erste Anlaufstelle sollte das Jugendamt sein. Die Unterstützen dich beratend und auch in Unterhaltsangelegenheiten. Außerdem wirst du ALG II berechtigt sein. Du bekommst dann deine Wohnung bezahlt, und den Regelsatz für dich und deine Kinder. Besteht ein Unterhaltsanspruch gegen dein Ehemann/Vater der Kinder, so kann das Amt auch an deiner Stelle diesen Unterhalt von ihm einfordern und dir statt dessen ALG II auszahlen. Das Jobben lohnt sich, denn zusätzlich zu dem was du von der Arge (Amt) bekommen wirst, kanst du 100 Euro plus 20% von den restlichen 200-300 Euro behalten.

  • Der leibliche Elternteil, bei dem die (minderjährigen) Kinder nicht (dauerhaft) wohnen, ist zu Unterhaltszahlungen (abzüglich hälftiges Kindergeld) verpflichtet. (Höhe errechnet sich nach Einkommen, Kindesalter, Selbstbehalt....). Ist der Unterhaltspflichtige nicht leistungsfähig, kann "Unterhaltsvorschuss" für die Kinder beantragt werden (bis höchsten zum 12. Geburtstag, max. 72 Monate...)

  • Das Kindergeld erhält der Elternteil, bei dem die Kinder leben.

  • Im Trennungsjahr ist (je nach Einkommen, Selbstbehalt usw...) an den "geringer verdienenden" Partner eventuell "Trennungsunterhalt" zu zahlen.

  • Ist eines der Kinder jünger als 3 Jahre, hat der "betreuende" Elternteil eventuell Anspruch auf "Betreuungsunterhalt" bis zum 3. Geburtstag des Kindes...

  • Muss der betreuende Elternteil trotzdem noch ALGII beantragen, werden alle Zahlungen als "Einkommen" angerechnet.